Beschlussvorschlag:
- Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Ausblick auf die kommende Kindergartenbedarfsplanung zur Kenntnis.
- Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, Standorte für zusätzliche Gruppen und/oder eine neue Kindertageseinrichtung zu finden. Gegebenenfalls müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz für das Aufstellen eines mobilen Raumsystems zur Schaffung einer 4. Gruppe im Familienzentrum St. Antonius einen kommunalen Zuschuss in Höhe von 66.000 € zu gewähren. Gleichzeitig ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, eine Kostenübernahmeerklärung hinsichtlich der Rückbaukosten abzugeben.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt der Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz für die Erstausstattung dieser zusätzlichen Gruppe im Familienzentrum St. Antonius eine Zuwendung in Höhe von 41.700,00 € als Zuschuss zu gewähren.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die monatliche Mietkosten, die die Obergrenze der Betriebskostenfinanzierung nach dem KiBiz NRW übersteigen, im Rahmen des Rheiner Models zu übernehmen.
Begründung:
1.) Akuter
Handlungsbedarf für den Planungsbezirk rechts der Ems zum Kindergartenjahr 2014/15
In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 30. Januar 2014 war
unter dem Tagesordnungspunkt „Erste Aussagen zur Anmeldesituation für das Kindergartenjahr
2014/15“ schon mitgeteilt worden, dass im Planungsbezirk rechts der Ems 13
Ü3-Kinder unversorgt seien und dass man deswegen versuche, im Familienzentrums
St. Antonius eine Überbelegung zu realisieren.
Die
Berechnungen für die nächsten Kita-Jahre (vgl. 1.2) zeigen den Anstieg in den
Kinderzahlen an. Auf Grund des starken Trends im Planungsbezirk rechts der Ems,
reicht die ursprünglich angedachte Variante, das Familienzentrums St. Antonius
mit 10 Kindern überzubelegen nicht mehr aus. Zwischenzeitlich liegen 4 weitere
Anmeldungen von „neuen“ Ü3-Kindern vor, deren Rechtsanspruch auf einen
Einrichtungsplatz so nicht abgedeckt werden kann. Es muss zwingend eine
zusätzliche Gruppe der Gruppenform III geschaffen werden
1.1) Mobiles Raumsystem
für die 4. Gruppe am Familienzentrum St. Antonius
Der Träger des Familienzentrums St. Antonius - die Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz - wäre bereit, dort ein mobiles Raumsystem aufzustellen und damit die Kapazität der Einrichtung um 25 Ü3-Plätze zu erhöhen. Der Standort wäre aus Sicht der Verwaltung optimal, da im dortigen Umfeld die meisten unversorgten Kinder wohnen. Dem Träger ist es jedoch nicht möglich, Eigenmittel zur Finanzierung dieser zusätzlichen Gruppe aufzubringen.
Da
die Entscheidung, das Familienzentrum St. Antonius um ein mobiles Raumsystem zu
erweitern zu wollen, erst in der 7. Kalenderwoche getroffen wurde, reichte die
Zeit bis zur Vorlagenerstellung nicht aus, den Kostenrahmen verbindlich zu
ermitteln. Aus der vergleichbaren Baumaßnahme an der Kindertageseinrichtung St.
Mariä Heimsuchung in Hauenhorst können voraussichtliche Kosten in Höhe 66.000
€ abgeleitet werden
1.2) Ausstattung
der 4. Gruppe am Familienzentrum St. Antonius
Neben
der Aufstellung des mobilen Raumsystem ist auch die Ausstattung dieser
zusätzlichen Gruppe zu finanzieren. Bei der Festlegung der Höhe der notwendigen
Zuwendung kann auf die Berechnung der Zuschusshöhe für die zusätzliche Gruppe in
der Kindertageseinrichtung "Lummerland" zurückgegriffen werden.
Am
30. Januar 2014 war beschlossen worden, dem Träger der Kindertageseinrichtung
"Lummerland" 41.700 € zu gewähren (vgl. Vorlage- Nr.: 016/14):
Für die Ausstattung hat das Landesjugendamt seine Richtlinien zuletzt 2006 angepasst. Danach ergibt sich folgender Förderbedarf:
Förderrichtlinien des Landes aus 2006 |
|
Pauschale für eine
dritte Gruppe |
26.380,00 € |
Zuschlag für die
45 Std.-Betreuung |
6.120,00 € |
Zuschlag für den
kleinen Gruppennebenraum |
3.640,00 € |
Summe: |
36.140,00 € |
|
|
incl.
Preisindexfortschreibung 115,5 % |
41.741,70 € |
Da in der zusätzlichen Gruppe nur Kinder ab dem 3. Lebensjahr betreut werden, besteht kein Anspruch auf eine Investitionskostenförderung für U3-Plätze durch den Bund bzw. das Land.
Der
Zuwendung wird, da es sich um Einrichtungsgegenstände handelt, automatisch mit
einer Zweckbindung von 5 Jahren versehen.
1.3) Mietobergrenze
in der Betriebskostenfinanzierung nach dem KiBiz NRW
Neben den notwendigen Investitionen entstehen zusätzlich erhöhte Betriebskosten, da die Mietkosten für das mobile Raumsysteme auf Grund der kurzen Mietdauer über dem vom Land anerkannten Höchstsatz liegen. Die Mietkosten liegen aus den Erfahrungen des mobilen Raumsystems in Hauenhorst bei ca. mtl. 2.261 € und übersteigen den vom Land anerkannten Höchstsatz um 1.044 €. Da es dem Träger nicht möglich ist, Eigenmittel für die ungedeckten Mietkosten aufzubringen, soll die Refinanzierung im Rahmen des Rheiner Models sichergestellt werden.
2) Finanzierung
Das mobile Raumsystem am Familienzentrum St. Antonius war bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2014 zwar noch nicht vorgesehen, die erforderlichen Mittel stehen dennoch zur Verfügung. Im Haushaltsplan sind 150.000 Euro für das Aufstellen eines mobilen Raumsystems für eine zweigruppige Einrichtung eingeplant worden. Dieser Ansatz dient nun zur Finanzierung der beiden mobilen Raumsysteme am Janusz-Korczak-Kindergarten (vgl. Vorlage Nr.: 151/14) und am Familienzentrum St. Antonius.
Die Haushaltsansätze für die Zuwendung zu den Einrichtskosten und die Übernahme der Mietkosten jenseits der vom Land anerkannten Höchstsätze sind ausreichend.
3.) Ausblick auf
die nächste Kindergartenbedarfsplanung auf Grundlage der Einwohnerzahlen zum
Stichtag 01.01.2014
Im Zusammenhang mit der letzten Fortschreibung der
Kindergartenbedarfsplanung am 04. Juli 2013 hatte die Verwaltung angekündigt,
die Auswirkungen möglicher Veränderungen in den Einwohnerzahlen auch
unterjährig in den Blick zu nehmen. Die
seinerzeit (Vorlage Nr. 264/13) zu Grunde gelegte Einwohnerentwicklung wurde
mit den aktuellen Einwohnerzahlen vom 01.01.2014 verglichen.
3.1) Versorgung
der 3-Jährigen bis zur Einschulung im Planungsbezirk rechts der Ems
(Tabelle 6 der
Anlage zur Vorlage Nr. 264/13)
Rechts der Ems Ü3 (3 Jahre bis
Einschulung) |
2014-2015 |
2015-2016 |
2016-2017 |
Prognostizierte
Kinderzahlen (Juli 2013) |
897 |
919 |
942* |
... |
|
|
|
Prognostizierte
Kinderzahlen (NEU 2014) |
909 |
958 |
961* |
* Die
prognostizierten Kinderzahlen für 2016/17 werden in der endgültigen
Kindergartenbedarfsberechnung höher liegen, da in den vergangenen Jahren der
letzte Geburtenjahrgang durch Zuzüge immer noch deutlich angestiegen ist.
Dieses gilt es noch zu berechnen.
Die Aussage vom Juli
2013 “ Im Planungsbezirk rechts der Ems ist der Handlungsbedarf zeitlich
verzögert. Die zusätzlichen Plätze werden „erst“ zum Sommer 2016 benötigt.“
hat sich überholt. Die steigenden Kinderzahlen rechts der Ems waren schon im
Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2014/15 zu spüren. Es besteht nun
dringender Handlungsbedarf, um rechtzeitig zum Sommer 2015 die notwendigen
Einrichtungsplätze zu schaffen.
3.2) Versorgung
der 3-Jährigen bis zur Einschulung im Planungsbezirk links der Ems
(Tabelle 7 der
Anlage zur Vorlage Nr. 264/13)
Links der Ems Ü3 (3 Jahre bis
Einschulung) |
2014-2015 |
2015-2016 |
2016-2017 |
Prognostizierte
Kinderzahlen (Juli 2013) |
725 |
734 |
729* |
... |
|
|
|
Prognostizierte
Kinderzahlen (NEU 2014) |
724 |
725 |
717* |
* Die
prognostizierten Kinderzahlen für 2016/17 werden in der endgültigen
Kindergartenbedarfsberechnung höher liegen, da in den vergangenen Jahren der
letzte Geburtenjahrgang durch Zuzüge immer noch deutlich angestiegen ist.
Dieses gilt es noch zu berechnen.
Die Kinderzahlen
links der Ems sind derzeit nahezu unverändert, so dass die bisherigen
Empfehlungen der Kindergartenbedarfsplanung weiter gelten. Als große Unbekannte
sind die Auswirkungen der umfangreichen Neubauten in und um den Wohnpark Dutum
noch hinzuzurechnen. Dieses ist Aufgabe der ausführlichen
Kindergartenbedarfsplanung.
3.3) Versorgung
der 3-Jährigen bis zur Einschulung im Planungsbezirk Südraum
(Tabelle 8 der
Anlage zur Vorlage Nr. 264/13)
Südraum Ü3 (3 Jahre bis
Einschulung) |
2014-2015 |
2015-2016 |
2016-2017 |
Prognostizierte
Kinderzahlen (Juli 2013) |
399 |
396 |
374* |
... |
|
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|
Prognostizierte
Kinderzahlen (NEU 2014) |
397 |
394 |
368* |
* Die
prognostizierten Kinderzahlen für 2016/17 werden in der endgültigen
Kindergartenbedarfsberechnung höher liegen, da in den vergangenen Jahren der
letzte Geburtenjahrgang durch Zuzüge immer noch deutlich angestiegen ist.
Dieses gilt es noch zu berechnen.
Die Kinderzahlen im
Südraum sind gegenüber der Planung aus dem Sommer 2013 nahezu unverändert. Da die Empfehlungen der
letzten Kindergartenbedarfsplanung umgesetzt wurden, besteht derzeit kein
Handlungsbedarf.
3.4) Die
Versorgung der 0<3-Jährigen (U3)
Zur Versorgung
U3-Kinder kann in diesem Ausblick noch keine Aussage gemacht werden. Die
U3-Kinder der künftigen Kindergartenjahre können nicht einfach aus der
Einwohnerstatistik herausgelesen werden, da sie zum Großteil noch nicht einmal
geboren sind. Die Prognoseberechnung ist Bestandteil der ausführlichen
Kindergartenbedarfsplanung.
4.)
Handlungsbedarf für die zukünftige Kindergartenbedarfsplanung
Die Verwaltung wird den unter Ziffer 3 vorgestellten Ausblick auf die Kindergartenbedarfsplanung vertiefen und eine ausführliche Analyse der Wanderungsbewegungen vorlegen. In der letzten Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung war, wie mehrfach betont, konservativ geplant worden. Steigenden Kinderzahlen durch Zuwanderung wurden nicht unterstellt. Gleichzeitig ist durchgehend mit einer 50% Überbelegung der Gruppen im Rahmen des Korridores gerechnet worden.
Diese konservative Planung führt nun dazu, dass sämtliche Reserven in den Tageseinrichtungen aufgebraucht sind, weil nahezu alle Einrichtungen bis zum Maximum überbelegt wurden.
Sobald die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung die Ergebnisse geliefert hat, gilt es, neue Standorte für zusätzliche Gruppen und/oder eine neue Kindertageseinrichtung zu finden. Die Erfahrungen aus der Grundstücksuche im letzten Jahr zeigen, dass mögliche Standorte aus planungsrechtlichen Gründen nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes realisierbar sind. Angesichts der Sitzungspause auf Grund der Kommunalwahl kann dieses zu Zeitverzögerungen führen.
Da für den Bereich rechts
der Ems schon für das Kita-Jahr 2015/16 ein zusätzlicher Platzbedarf absehbar
ist, wird die Verwaltung versuchen, bis zur ersten JHA-Sitzung der neuen
Ratsperiode einen Vorschlag zukünftiger Standorte im Bereich rechts der Ems zu
unterbreiten.