Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, den beigefügten „kommunalen

Kinder- und Jugendförderplan“ incl. des „Konzeptes offene Jugendarbeit“

für die Jahre 2014 bis 2020 zu beschließen.


Begründung:

 

Das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Kommunen mit dem Kinder- und

Jugendfördergesetz NRW aus dem Jahr 2004 einen kommunalen Kinder- und

Jugendförderplan für die Dauer einer Wahlperiode zu beschließen.

 

Der hier vorgelegte dritte kommunale Kinder- und Jugendförderplan wurde in

enger Kooperation mit den Trägern der freien Jugendarbeit auf der Grundlage der Auswertung der vorhergehenden Pläne weiterentwickelt.

 

Dabei sind die Einzelbereiche intensiv im Unterausschuss Jugendarbeit, Kindertageseinrichtungen und Jugendhilfeplanung diskutiert worden. Die dort formulierten Ergänzungen sind in der nun vorliegenden Fassung eingearbeitet worden.

 

Die Finanzierung des Gesamtpakets ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden

Haushaltsmittel unter Beachtung der Vorgaben der Finanzplanung sichergestellt.

Die Laufzeit dieses Planes endet mit der Wahlperiode 2020.

 

Das „Konzept offene Jugendarbeit“ ist Bestandteil der Beschlussfassung. Die als Anhang beigefügten „Richtlinien zur Förderung freier Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit“ wurden in der Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses in der Sitzung am 30.01.2014 beschlossen.

 

 

Anlage 1: Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Rheine

 

Anlage 2: Konzept offene Jugendarbeit

 

Anhang: Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der

               Jugendarbeit