Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, den beigefügten „kommunalen
Kinder-
und Jugendförderplan“ incl. des „Konzeptes offene Jugendarbeit“
für die Jahre 2014 bis 2020 zu beschließen.
Begründung:
Das
Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Kommunen mit dem Kinder- und
Jugendfördergesetz
NRW aus dem Jahr 2004 einen kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan
für die Dauer einer Wahlperiode zu beschließen.
Der
hier vorgelegte dritte kommunale Kinder- und Jugendförderplan wurde in
enger
Kooperation mit den Trägern der freien Jugendarbeit auf der Grundlage der
Auswertung der vorhergehenden Pläne weiterentwickelt.
Dabei
sind die Einzelbereiche intensiv im Unterausschuss Jugendarbeit, Kindertageseinrichtungen
und Jugendhilfeplanung diskutiert worden. Die dort formulierten Ergänzungen
sind in der nun vorliegenden Fassung eingearbeitet worden.
Die
Finanzierung des Gesamtpakets ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel
unter Beachtung der Vorgaben der Finanzplanung sichergestellt.
Die
Laufzeit dieses Planes endet mit der Wahlperiode 2020.
Das „Konzept offene Jugendarbeit“ ist Bestandteil
der Beschlussfassung. Die als Anhang beigefügten „Richtlinien zur Förderung
freier Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit“ wurden in
der Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses in der Sitzung am 30.01.2014
beschlossen.
Anlage
1: Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Rheine
Anlage 2: Konzept offene Jugendarbeit
Anhang: Richtlinien zur Förderung
freier gemeinnütziger Träger der
Jugendarbeit