Betreff
Erneuerung K 66, Mesumer Straße (Hauptstraße bis OD, des nördlicher Gehweg, Beleuchtung und Parkstreifen (53014-538)
Vorlage
170/14
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Bauausschuss beschließt die Erneuerung des nördlichen Gehweges entlang der K 66, Mesumer Straße im Zuge der Erneuerung der Fahrbahn durch den Kreis Steinfurt.
  2. Der Bauausschuss beschließt die Erneuerung des Parkstreifens entlang der K 66, Mesumer Straße im Zuge der Erneuerung der Fahrbahn durch den Kreis Steinfurt.
  3. Der Bauausschuss beschließt die Erneuerung der Beleuchtung entlang der K 66, Mesumer Straße im Zuge der Erneuerung der Fahrbahn durch den Kreis Steinfurt.
  4. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Der Rat der Stadt Rheine beschließt eine überplanmäßige Ausgabe beim Projekt Nr. 53014-538 Mesumer Str. (Hauptstr. – OD) in Höhe von 150.000 €.“

 

Deckungsvorschlag:

 

a)           Projekt Nr. 53014-538 Mehreinnahmen KAG Beiträge in Höhe von 50.000 €

b)           Projekt Nr. 53014-861 Umsetzung Parkraumgutachten Umfeld Mathias-Spital in Höhe von 50.000 €

c)           Projekt 53014-820 Neuenkirchener Str. einschl. Radweg (Sassestr. – B 70 Radweg), nördliche Seite in Höhe von 50.000 €.

 

Die Punkte 1 und 3 können nur unter der Bedingung umgesetzt werden, falls der Rat den überplanmäßigen Ausgaben zustimmt.

 


Begründung:

 

Die Mesumer Straße / K 66 ist im VEP der Stadt Rheine als Hauptsammelstraße eingestuft. Die Stadt Rheine ist für den Bereich der Ortsdurchfahrt seit dem 01. Januar 2014 nicht mehr Baulastträger der Fahrbahn. Baulastträger der Fahrbahn und zuständig für die Unterhaltung ist der Kreis Steinfurt. Die Gehwege und Parkstreifen sind im Eigentum und in der Unterhaltung der Stadt Rheine verblieben. Dieses ergibt sich aus dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) § 44, Abs. 4.

 

Da die Fahrbahn der Mesumer Straße / K 66 in den letzten Jahren immer größere Risse und Deckeneinbrüche aufweist, wurde das Büro für Geowissenschaften Meyer & Overesch GbR beauftragt, Bohrkerne aus dem vorhandenen gebundenen Oberbau zu entnehmen und einen Sanierungsvorschlag zu erstellen.

 

Aufgrund der Empfehlungen des Büros für Geowissenschaften Meyer & Overesch GbR ist der gesamte Oberbau der Fahrbahn aufzunehmen und es muss ein grundlegender Neuaufbau erfolgen.  Auf einer 43 cm starken Frostschutzschicht wird eine 12 cm starke Asphalttragschicht, AC 22 TS, eingebaut. Als Binderschicht in 6,5 cm Stärke wird ein Asphaltbinder, AC 22 BS, und als Deckschicht ein Asphalt, SMA 11 S, in einer Stärke von 3,5 cm eingebaut.

 

Die asphaltierten Parkplätze entlang der Fahrbahn sind ebenfalls in einem erneuerungswürdigen Zustand, und sollen daher ebenfalls in Asphaltbauweise erneuert werden.

 

Nach weitern Untersuchungen durch den Kreis hat sich herausgestellt, dass die Asphaltstärke im Parkstreifen in Teilbereichen nur 6 bzw. 7,5 cm beträgt. Eine Erneuerung der Parkstreifen ist nach diesen Erkenntnissen angezeigt.

 

Für die Erneuerung der Fahrbahn und des Parkstreifens hat die Stadt Rheine im vergangenen Jahr einen Zuschussantrag gestellt. Durch die Übergabe der Baulast an den Kreis Steinfurt erfolgte ein Wechsel des Zuschussempfängers durch die Bezirksregierung Münster von der Stadt Rheine auf den Kreis Steinfurt. Über die Durchführung der Maßnahme ist noch eine Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis zu schließen.

 

Der Kreis wird in diesem Jahr die Fahrbahn der K 66 von der Einmündung des Rotdornweges  bis zur Zufahrt der Verzinkerei Hauenhorst im Vollausbau sanieren.

 

Wie bereits erwähnt, ist der Kreis Steinfurt nach dem Wechsel der Baulastträgerschaft zum 01. 01. 2014 Baulastträger der Fahrbahn. Die Stadt Rheine ist weiterhin Baulastträger für den Parkstreifen. Für die grundhafte Erneuerung – nur falls erforderlich - des Parkstreifens sind Anliegerbeiträge zu erheben.

 

Die Höhe des Anteils der Anlieger richtet sich nach der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen und beträgt für eine Hauptverkehrsstraße 70 % der Kosten für den Parkstreifen.

 

Nach einer ersten Kostenschätzung liegen die Kosten für die grundhafte Erneuerung bei ca. 90.000 €. Auf die Anlieger würden ca. 63.000 € und auf die Stadt Rheine ca. 27.000 € entfallen.

 

Auf Einladung des Stadtteilbeirates Hauenhorst/Catenhorn hat am Montag, den 24. 02. 2014 im Heimathaus Hauenhorst eine Bürgerversammlung stattgefunden. An dieser Bürgerversammlung haben neben Vertretern der Verwaltung der Stadt Rheine auch Vertreter des Straßenbauamtes vom Kreis Steinfurt teilgenommen.

 

Wesentliche Punkte in der Versammlung waren neben der Fahrbahngestaltung und der Umleitungsregelung und der geplanten Bauzeit die von den Anliegern zu erbringenden Aufwendungen.

 

Hierbei ging es insbesondere darum, ob und in welchem Umfang die Parkspuren und die Gehwege erneuert werden müssen.

 

Nach der Bürgerversammlung /Sitzung des Stadtteilbeirates am 24. 02. 2014 hat eine Ortsbegehung mit Vertretern des Kreises und der TBR stattgefunden. Hierbei wurden die Anregungen aus der Bürgerversammlung auf ihre Durchführbarkeit überprüft.

 

Zum Zeitpunkt der o. g. Bürgerversammlung konnte zu den Teileinrichtungen Parkspuren, Gehwege und Beleuchtung noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Die Beleuchtung war nicht Thema der Versammlung.

 

 

Fazit:

 

Im Ergebnis ist jedoch festzustellen, dass neben der Fahrbahn der nördliche Gehweg, die Beleuchtung und der Parkstreifen erneuert werden müssen.

 

Eine weitere Versammlung des Stadtteilbeirates wird am 14.03.2014 im Heimathaus in Hauenhorst stattfinden.

 

 

Fahrbahn:

 

Die Straße fügt sich in ihrem Erscheinungsbild harmonisch in das Ortsbild von Hauenhorst ein und ist charakteristisch für eine Kreisstraße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Die vorhandenen Bäume sind unbedingt zu erhalten. Ein Entfernen aller Bäume und Herstellung eines Radweges steht nach Ansicht aller Beteiligten nicht zur Diskussion. In Einzelfällen müssen jedoch drei Bäume, die bereits in die Fahrbahn hineinragen bzw. durch ihr Wurzelwachstum Fahrbahn und Gehwege stark angehoben haben, entfernt werden. Man sollte noch darauf hinweisen, dass der Kreis mit der K 66-Fahrbahn auch die Einmündungsbereiche der Pflasterstraßen in Asphalt ausführen wird.

 

Parkspuren:

 

Als Ersatz für die zu entfernenden Bäume sollen fünf Grünbeete im Bereich des Parkstreifens neu angelegt und mit Bäumen bepflanzt werden. Hierdurch wird dem Wunsch der Anlieger auf Verringerung/Verkleinerung des Parkstreifens Rechnung getragen. Ebenfalls wird hierdurch das Abstellen von Lkw, was auch von den Anliegern beklagt wurde, erheblich erschwert.

 

Die vorhandenen Parkstreifen befinden sich in einem schlechten Zustand und sind aufgrund der Untersuchung durch den Kreis (Kernbohrungen) nicht ausreichend tragfähig. Eine Sanierung (nur abfräsen und erneuern der Deckschicht) kann deshalb nicht vorgeschlagen werden. Die Parkstreifen sind grundhaft zu erneuern.

 

Diese grundhafte  Erneuerung löst eine Beitragspflicht in Höhe von 70 % nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine aus.

 

Gehwege:

 

Über den Zustand der Gehwege ist in der Bürgerversammlung auch kontrovers diskutiert worden. Daher hat die Verwaltung unter Abwägung aller Vor- und Nachteile folgende Abwägung getroffen:

 

Der Gehweg auf der Nordseite soll erneuert werden. In diesem Zuge soll auch die Beleuchtung ersetzt werden. Die Erneuerung der Gehwege auf der Nordseite ist gem. § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine beitragspflichtig. Die Beitragshöhe beträgt 70 %.

 

Der Gehweg auf der Südseite der Fahrbahn befindet sich in einem noch annehmbaren Zustand. Festgestellte Versackungen, die bei Regenwetter zur Pfützenbildung beitragen, werden im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten punktuell saniert. Sollte während der Baumaßnahme auch für den südlichen Gehweg eine Erneuerung notwendig werden, löst diese Erneuerung je nach Umfang unter Umständen eine Beitragspflicht in Höhe von 70 % nach KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine aus.

 

Die Kosten für die Erneuerung des Gehweges auf der nördlichen Seite der Mesumer Straße von Rotdornweg bis OD-Grenze betragen ca. 120.000 €.

 

Beleuchtung:

 

Die vorhandene Fahrbahnbeleuchtung ist ca. 40 Jahre alt und abgängig. Sie entspricht nicht mehr den einschlägigen DIN-Normen bezogen auf den Ausbau der Fahrbahn. Daneben ist sie aus energetischen Gründen unbedingt zu ersetzen.

 

Eine Erneuerung löst eine Beitragspflicht in Höhe von 30 % nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine aus.

 

Die Kosten für die Erneuerung der Beleuchtung werden auf ca. 30.000 € geschätzt.

 

Finanzierung:

 

Für die Sanierung der Fahrbahn ist der Kreis zuständig.

 

Die Erneuerung der Parkspuren wurde bisher mit 90.000 € veranschlagt. Als Einnahmeposition wurden 63.000 € KAG-Beiträge kalkuliert.

 

Die Erneuerung der Gehwege und der Straßenbeleuchtung war bisher nicht vorgesehen. Da der Kreis das Projekt kurzfristig umsetzen möchte, ist hier eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich.

 

Begründung zu den Deckungsvorschlägen:

 

Sowohl für den nördlichen Gehweg als auch für die Erneuerung der Beleuchtung sind KAG-Beiträge zu erheben. Hier wird von einer Einnahme in Höhe von 93.000 € ausgegangen.

 

Da sich die Abrechnung in das Jahr 2015 hineinziehen wird, werden zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben nur 50.000 € in Ansatz gebracht.

 

Das Parkraumgutachten Mathias-Spital wird in der ersten Stufe durch die Installation von Parkscheinautomaten umgesetzt. Diese Parkscheinautomaten werden gemäß Vertrag mit der VSR durch diese Gesellschaft aufgestellt. Erst in der 2. Stufe sind Umbauten an verschiedenen Stellen im Bereich der Fahrbahn erforderlich. Die 2. Stufe kommt frühestens 2015 zur Umsetzung. Hierzu werden ggfls. neue Mittel beantragt.

 

Für den Radweg an der Neuenkirchener Straße soll zunächst versucht werden, Fördermittel einzuwerben. Eine kurzfristige Umsetzung ist daher nicht zu erwarten. Die fehlende Deckung soll durch Zuschüsse erreicht werden.

 

Die Finanzierung wird in der folgenden Übersicht dargestellt:

 

Maßnahme   Auszahlung  Einzahlung Differenz  Hinweis

Parkstreifen   90.000      63.000     27.000

Gehweg       120.000      84.000     36.000   Finanzierung vorbh Zustimmung Rat

Beleuchtung   30.000        9.000      21.000   Finanzierung vorbh Zustimmung Rat

Summen      240.000      156.000    84.000

 


Anlagen:

 

Lageplan, Bl. 1 und 2

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