Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Bauausschuss beschließt die Erneuerung des nördlichen Gehweges entlang der K 66, Mesumer Straße im Zuge der Erneuerung der Fahrbahn durch den Kreis Steinfurt.
- Der Bauausschuss beschließt die Erneuerung des Parkstreifens entlang der K 66, Mesumer Straße im Zuge der Erneuerung der Fahrbahn durch den Kreis Steinfurt.
- Der Bauausschuss beschließt die Erneuerung der Beleuchtung entlang der K 66, Mesumer Straße im Zuge der Erneuerung der Fahrbahn durch den Kreis Steinfurt.
- Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Rat der Stadt Rheine beschließt eine überplanmäßige Ausgabe beim Projekt Nr. 53014-538 Mesumer Str. (Hauptstr. – OD) in Höhe von 150.000 €.“
Deckungsvorschlag:
a) Projekt Nr. 53014-538 Mehreinnahmen KAG Beiträge in Höhe von 50.000 €
b) Projekt Nr. 53014-861 Umsetzung Parkraumgutachten Umfeld Mathias-Spital in Höhe von 50.000 €
c) Projekt 53014-820 Neuenkirchener Str. einschl. Radweg (Sassestr. – B 70 Radweg), nördliche Seite in Höhe von 50.000 €.
Die Punkte 1 und 3 können nur unter der Bedingung umgesetzt werden, falls der Rat den überplanmäßigen Ausgaben zustimmt.
Begründung:
Die Mesumer Straße / K 66 ist im VEP der
Stadt Rheine als Hauptsammelstraße eingestuft. Die Stadt Rheine ist für den
Bereich der Ortsdurchfahrt seit dem 01. Januar 2014 nicht mehr Baulastträger
der Fahrbahn. Baulastträger der Fahrbahn und zuständig für die Unterhaltung ist
der Kreis Steinfurt. Die Gehwege und Parkstreifen sind im Eigentum und in der
Unterhaltung der Stadt Rheine verblieben. Dieses ergibt sich aus dem Straßen-
und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) § 44, Abs. 4.
Da die Fahrbahn der Mesumer Straße / K 66
in den letzten Jahren immer größere Risse und Deckeneinbrüche aufweist, wurde
das Büro für Geowissenschaften Meyer & Overesch GbR beauftragt, Bohrkerne
aus dem vorhandenen gebundenen Oberbau zu entnehmen und einen Sanierungsvorschlag
zu erstellen.
Aufgrund der Empfehlungen des Büros für
Geowissenschaften Meyer & Overesch GbR ist der gesamte Oberbau der Fahrbahn
aufzunehmen und es muss ein grundlegender Neuaufbau erfolgen. Auf einer 43 cm starken Frostschutzschicht
wird eine 12 cm starke Asphalttragschicht, AC 22 TS, eingebaut. Als
Binderschicht in 6,5 cm Stärke wird ein Asphaltbinder, AC 22 BS, und als
Deckschicht ein Asphalt, SMA 11 S, in einer Stärke von 3,5 cm eingebaut.
Die asphaltierten Parkplätze entlang der
Fahrbahn sind ebenfalls in einem erneuerungswürdigen Zustand, und sollen daher
ebenfalls in Asphaltbauweise erneuert werden.
Nach weitern Untersuchungen durch den Kreis
hat sich herausgestellt, dass die Asphaltstärke im Parkstreifen in
Teilbereichen nur 6 bzw. 7,5 cm beträgt. Eine Erneuerung der Parkstreifen ist
nach diesen Erkenntnissen angezeigt.
Für die Erneuerung der Fahrbahn und des
Parkstreifens hat die Stadt Rheine im vergangenen Jahr einen Zuschussantrag
gestellt. Durch die Übergabe der Baulast an den Kreis Steinfurt erfolgte ein
Wechsel des Zuschussempfängers durch die Bezirksregierung Münster von der Stadt
Rheine auf den Kreis Steinfurt. Über die Durchführung der Maßnahme ist noch
eine Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis zu schließen.
Der Kreis wird in diesem Jahr die Fahrbahn
der K 66 von der Einmündung des Rotdornweges
bis zur Zufahrt der Verzinkerei Hauenhorst im Vollausbau sanieren.
Wie bereits erwähnt, ist der Kreis
Steinfurt nach dem Wechsel der Baulastträgerschaft zum 01. 01. 2014
Baulastträger der Fahrbahn. Die Stadt Rheine ist weiterhin Baulastträger für
den Parkstreifen. Für die grundhafte Erneuerung – nur falls erforderlich - des
Parkstreifens sind Anliegerbeiträge zu erheben.
Die Höhe des Anteils der Anlieger richtet
sich nach der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
KAG für straßenbauliche Maßnahmen und beträgt für eine Hauptverkehrsstraße 70 %
der Kosten für den Parkstreifen.
Nach einer ersten Kostenschätzung liegen
die Kosten für die grundhafte Erneuerung bei ca. 90.000 €. Auf die Anlieger
würden ca. 63.000 € und auf die Stadt Rheine ca. 27.000 € entfallen.
Auf Einladung des Stadtteilbeirates
Hauenhorst/Catenhorn hat am Montag, den 24. 02. 2014 im Heimathaus Hauenhorst
eine Bürgerversammlung stattgefunden. An dieser Bürgerversammlung haben neben
Vertretern der Verwaltung der Stadt Rheine auch Vertreter des Straßenbauamtes
vom Kreis Steinfurt teilgenommen.
Wesentliche Punkte in der Versammlung waren
neben der Fahrbahngestaltung und der Umleitungsregelung und der geplanten Bauzeit
die von den Anliegern zu erbringenden Aufwendungen.
Hierbei ging es insbesondere darum, ob und
in welchem Umfang die Parkspuren und die Gehwege erneuert werden müssen.
Nach der Bürgerversammlung /Sitzung des
Stadtteilbeirates am 24. 02. 2014 hat eine Ortsbegehung mit Vertretern des
Kreises und der TBR stattgefunden. Hierbei wurden die Anregungen aus der
Bürgerversammlung auf ihre Durchführbarkeit überprüft.
Zum Zeitpunkt der o. g. Bürgerversammlung
konnte zu den Teileinrichtungen Parkspuren, Gehwege und Beleuchtung noch keine
abschließende Aussage getroffen werden. Die Beleuchtung war nicht Thema der
Versammlung.
Fazit:
Im Ergebnis ist jedoch festzustellen, dass
neben der Fahrbahn der nördliche Gehweg, die Beleuchtung und der Parkstreifen
erneuert werden müssen.
Eine weitere Versammlung des
Stadtteilbeirates wird am 14.03.2014 im Heimathaus in Hauenhorst stattfinden.
Fahrbahn:
Die Straße fügt sich in ihrem
Erscheinungsbild harmonisch in das Ortsbild von Hauenhorst ein und ist
charakteristisch für eine Kreisstraße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
Die vorhandenen Bäume sind unbedingt zu erhalten. Ein Entfernen aller Bäume und
Herstellung eines Radweges steht nach Ansicht aller Beteiligten nicht zur
Diskussion. In Einzelfällen müssen jedoch drei Bäume, die bereits in die Fahrbahn
hineinragen bzw. durch ihr Wurzelwachstum Fahrbahn und Gehwege stark angehoben
haben, entfernt werden. Man sollte noch darauf hinweisen, dass der Kreis mit
der K 66-Fahrbahn auch die Einmündungsbereiche der Pflasterstraßen in Asphalt
ausführen wird.
Parkspuren:
Als Ersatz für die zu entfernenden Bäume sollen
fünf Grünbeete im Bereich des Parkstreifens neu angelegt und mit Bäumen
bepflanzt werden. Hierdurch wird dem Wunsch der Anlieger auf
Verringerung/Verkleinerung des Parkstreifens Rechnung getragen. Ebenfalls wird
hierdurch das Abstellen von Lkw, was auch von den Anliegern beklagt wurde,
erheblich erschwert.
Die vorhandenen Parkstreifen befinden sich
in einem schlechten Zustand und sind aufgrund der Untersuchung durch den Kreis
(Kernbohrungen) nicht ausreichend tragfähig. Eine Sanierung (nur abfräsen und
erneuern der Deckschicht) kann deshalb nicht vorgeschlagen werden. Die
Parkstreifen sind grundhaft zu erneuern.
Diese grundhafte Erneuerung löst eine Beitragspflicht in Höhe
von 70 % nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt
Rheine aus.
Gehwege:
Über den Zustand der Gehwege ist in der
Bürgerversammlung auch kontrovers diskutiert worden. Daher hat die Verwaltung
unter Abwägung aller Vor- und Nachteile folgende Abwägung getroffen:
Der Gehweg auf der Nordseite soll erneuert
werden. In diesem Zuge soll auch die Beleuchtung ersetzt werden. Die Erneuerung
der Gehwege auf der Nordseite ist gem. § 8 KAG in Verbindung mit der
Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine beitragspflichtig. Die Beitragshöhe
beträgt 70 %.
Der Gehweg auf der Südseite der Fahrbahn
befindet sich in einem noch annehmbaren Zustand. Festgestellte Versackungen,
die bei Regenwetter zur Pfützenbildung beitragen, werden im Rahmen von
Unterhaltungsarbeiten punktuell saniert. Sollte während der Baumaßnahme auch
für den südlichen Gehweg eine Erneuerung notwendig werden, löst diese
Erneuerung je nach Umfang unter Umständen eine Beitragspflicht in Höhe von 70 %
nach KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine aus.
Die Kosten für die Erneuerung des Gehweges
auf der nördlichen Seite der Mesumer Straße von Rotdornweg bis OD-Grenze
betragen ca. 120.000 €.
Beleuchtung:
Die vorhandene Fahrbahnbeleuchtung ist ca.
40 Jahre alt und abgängig. Sie entspricht nicht mehr den einschlägigen
DIN-Normen bezogen auf den Ausbau der Fahrbahn. Daneben ist sie aus energetischen
Gründen unbedingt zu ersetzen.
Eine Erneuerung löst eine Beitragspflicht
in Höhe von 30 % nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt Rheine aus.
Die Kosten für die Erneuerung der
Beleuchtung werden auf ca. 30.000 € geschätzt.
Finanzierung:
Für die Sanierung der Fahrbahn ist der
Kreis zuständig.
Die Erneuerung der Parkspuren wurde bisher
mit 90.000 € veranschlagt. Als Einnahmeposition wurden 63.000 € KAG-Beiträge kalkuliert.
Die Erneuerung der Gehwege und der
Straßenbeleuchtung war bisher nicht vorgesehen. Da der Kreis das Projekt
kurzfristig umsetzen möchte, ist hier eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich.
Begründung zu den Deckungsvorschlägen:
Sowohl für den nördlichen Gehweg als auch
für die Erneuerung der Beleuchtung sind KAG-Beiträge zu erheben. Hier wird von
einer Einnahme in Höhe von 93.000 € ausgegangen.
Da sich die Abrechnung in das Jahr 2015 hineinziehen
wird, werden zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben nur 50.000 € in Ansatz
gebracht.
Das Parkraumgutachten Mathias-Spital wird
in der ersten Stufe durch die Installation von Parkscheinautomaten umgesetzt.
Diese Parkscheinautomaten werden gemäß Vertrag mit der VSR durch diese
Gesellschaft aufgestellt. Erst in der 2. Stufe sind Umbauten an verschiedenen
Stellen im Bereich der Fahrbahn erforderlich. Die 2. Stufe kommt frühestens
2015 zur Umsetzung. Hierzu werden ggfls. neue Mittel beantragt.
Für den Radweg an der Neuenkirchener Straße
soll zunächst versucht werden, Fördermittel einzuwerben. Eine kurzfristige
Umsetzung ist daher nicht zu erwarten. Die fehlende Deckung soll durch
Zuschüsse erreicht werden.
Die Finanzierung wird in der folgenden Übersicht
dargestellt:
Maßnahme Auszahlung Einzahlung Differenz Hinweis
Parkstreifen 90.000 63.000
27.000
Gehweg 120.000
84.000 36.000 Finanzierung vorbh Zustimmung Rat
Beleuchtung 30.000
9.000 21.000 Finanzierung vorbh Zustimmung Rat
Summen 240.000 156.000 84.000
Anlagen:
Lageplan, Bl. 1 und 2
Regelquerschnitt