Betreff
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan Aktueller Verfahrensstand
Vorlage
467/06
Aktenzeichen
FB 2/51-ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Erläuterungen:

 

Die Landesregierung NRW hat im Oktober 2004 das neue Kinder- und Jugendfördergesetz NRW beschlossen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2005 in Kraft und bildet die Grundlage für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit aus Mitteln des Landes NRW für die Dauer einer Legislaturperiode.

 

Die Kommunen wurden verpflichtet, einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu beschließen. Dieser sollte nach Gesetzeslage bereits am 1. Januar 2006 in Kraft treten.

 

Es zeigte sich jedoch, dass dieser Zeitrahmen von den Kommunen nicht eingehalten werden konnte. Als neuer Termin ist daher der 1. Januar 2007 festgelegt worden.

 

In einem Kooperationsprojekt mit dem Landesjugendamt und zehn weiteren Jugendämtern vergleichbarer Größenordnung wird zurzeit eine Planungsgrundlage erarbeitet, die als gemeinsame Basis für die Umsetzung nach den jeweiligen kommunalen Bedingungen dienen soll. Dieses Verfahren soll Anfang November abgeschlossen werden.

 

Bisher haben die beteiligten Jugendämter nur erste Entwürfe vorgelegt. Es ist jedoch das gemeinsame Ziel, die jeweiligen kommunalen Entscheidungsprozesse bis zum Jahresende abzuschließen, um das Inkrafttreten der Pläne am 1. Januar 2007 sicherzustellen.

 

In nahezu allen beteiligten Kommunen zeigte sich als größtes Problem, dass das Land NRW die Kommunen gesetzlich zu einer verbindlichen Aussage über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln über den Zeitraum einer Legislaturperiode verpflichtet. Dies insbesondere vor dem Hintergrund von Kommunen, die sich bereits in der Haushaltssicherung befinden.  

 

Die Verwaltung hat für den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt die als Anlage beigefügte Gliederung erarbeitet.

 

Die Vorstellungen der Träger über die aus ihrer Sicht wesentlichen Aspekte für die offene Jugendarbeit und die Förderung der Jugendverbände wurden in erster Lesung mit den jeweiligen Trägern erörtert und beraten.

 

Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Rheine soll so rechtzeitig im Unterausschuss „Jugendarbeit und Kindertagesstätten“ beraten werden, dass im Dezember die abschließende Beratung und Beschlussfassung im JHA und  im Rat erfolgen kann.

 

 

Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Rheine

 

 

Gliederung

1.    Einleitung

 

2.    Gesetzliche Grundlagen

 

3.    Ziele und Leitlinien

 

4.    Jugendhilfeplanung

 

·         Grunddaten für die Stadt Rheine

·         Bestand

·         Bedarf

·         Methoden zur Bedarfsermittlung

·         Beteiligung der Träger

 

5.    Förderbereiche

 

·         Jugendverbandsarbeit

·         Institutionelle Jugendarbeit

·         Offene Jugendarbeit

·         Jugendsozialarbeit

·         Jugendschutz

 

6.   Querschnittsaufgaben

 

·         Migration/interkulturelle Bildung

·         Kooperation Jugendarbeit und  Schule

·         Förderung der Ehrenamtlichkeit

·         geschlechtsspezifische Aspekte

·         Partizipation von Kindern und Jugendlichen

·         Bildung von Netzwerken

 

7.   Finanzierung

 

8.   Laufzeit

 

9.   Anlagen

 

·         Richtlinien

·         Verträge

 


Anlagen: