Betreff
Förderung der offenen Jugendarbeit Antrag der 3 Träger der offenen Jugendarbeit auf Änderung der bestehenden Verträge und Erhöhung des städtischen Zuschusses
Vorlage
469/06
Aktenzeichen
FB 2/51-ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist den Antrag der Träger der offenen Jugendarbeit zur Vorberatung in den Unterausschuss “Jugendarbeit und Kindertagesstätten”.

 


Erläuterungen:

 

Die Förderung der offenen Jugendarbeit wurde mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 3. Juni 2004 für die Zeit ab dem 1. Januar 2005 neu geregelt.

Die neuen Verträge sind seit dem 1. Januar 2005 in Kraft.

 

Die Evangelische Kirchengemeinde Jakobi hat die Verwaltung im September 2005 auf absehbare finanzielle Probleme für das Jugendzentrum Jakobi hingewiesen, die dadurch entstehen würden, dass der Kirchenkreis Tecklenburg seine bisherige Beteiligung an den Betriebskosten des Hauses von derzeit 30.000 € ab 2006 jährlich um jeweils 5.000 € pro Jahr reduzieren will, die Förderung also am 31.12.2011 endet. Die evangelische Kirchengemeinde Jakobi sehe sich nicht in der Lage, dieses Defizit aufzufangen.

 

Das Katholische Jugendwerk Rheine hat eine Erhöhung des Verwaltungskostenzuschusses beantragt.

Der Hintergrund: Das Bistum Münster hat dem katholischen Jugendwerk Rheine mitgeteilt, dass die bisher von der Zentralrendantur geleisteten Verwaltungsaufgaben für den Verein zwar weiter übernommen werden, die Mitarbeiter dafür aber nicht mehr adäquat von deren Hauptbeschäftigung freigestellt werden können. Zudem sei zur Bewertung steuerrechtlicher Aufgaben ein Steuerberater hinzugezogen worden. Damit seien neue Kosten auf den Verein zugekommen.

 

Mit Schreiben vom 23. August 2006 haben die drei Träger der Offenen Jugendarbeit um einen gemeinsamen Gesprächstermin gebeten, um alle Details mit der Verwaltung zu besprechen.

 

Dieser Termin hat am 28. September 2006 stattgefunden. 

 

Die Träger trugen folgende Vorstellungen vor:

 

·         Personalkosten

 

Der bestehende Vertrag sollte dahin gehend geändert werden, dass die Personalkosten ab 2007 wieder zu 100 % gefördert werden. (bisher 94 %)

 

Außerdem erwarten die Träger eine Nachzahlung in Höhe von rund 40.000 € für die Jahre 2005 und 2006. Dies entspreche in etwa den Minderausgaben der Stadt durch die bei Vertragsgestaltung erwartete, dann aber nicht erfolgte Reduzierung der Landesmittel für die beiden Jahre.

 

 

·         Programmkosten

 

Positiv bewertet wurde das Verfahren, die Programmkosten nach der Zahl der Mitarbeiter/innen aufzuteilen. Hier ist keine Änderung notwendig.

 

·         Betriebskosten

 

Hier wird vorgebracht, dass insbesondere die Energiekosten zu einem erheblichen Mehraufwand geführt hätten, der die Etats der Träger zunehmend belaste.

Hier bestehen aber sehr unterschiedliche Voraussetzungen.

 

-       Das Katholische Jugendwerk Mesum erhält bisher noch einen Zuschuss in Höhe des Defizits aus Mitteln des Bistums Münster. Dieser wird jedoch stets mit erheblichem Zeitverzug im Nachhinein gewährt.

 

-       Das Katholische Jugendwerk Rheine erhält keinen Betriebskostenzuschuss, da dieser direkt an die Kirchengemeinden weitergeleitet wird, die die Räume für die dezentrale offene Jugendarbeit bereitstellen. Dem Träger verbleibt daher nur der Zuschuss zu den Verwaltungskosten (5.113 € pro Jahr) mit dem die Overheadkosten des Vereins gefördert werden. Er reicht aus den oben dargestellten Gründen nicht mehr aus.                                                                                     Bei den beiden anderen Trägern sind die Verwaltungskosten Teil der Betriebskosten.

 

-       Der Evangelischen Kirchengemeinde Jakobi fehlen Einnahmen aus dem bisherigen Zuschuss des Kirchenkreises, der von 30.000 auf null zurückgefahren wird. In 2006 sind dies 5.000 €, in 2007 10.000 € usw.

Beim Betriebskostenzuschuss erwarten die Träger daher zunächst eine Anhebung des Zuschusses. Dieser soll dann eine jährliche Anpassung nach dem VPI (Verbraucherpreisindex) erfahren.

 

Die Träger machten aus ihrer Sicht deutlich, angesichts der dargestellten Entwicklung ohne zusätzliche Unterstützung den Betrieb einzelner Einrichtungen reduzieren, im Extremfall sogar einstellen zu müssen.

 

Die Vertreter der Verwaltung wiesen darauf hin, dass es angesichts der aktuellen Haushaltslage der Stadt Rheine, die für 2007 Einsparungen im Bereich der freiwilligen Leistungen vorsieht, sehr schwierig werden wird, für einen Teilbereich zusätzliche Mittel bereitzustellen.

 

Die von der Trägern beantragte Erhöhung des städtischen Zuschusses würde nach grober Einschätzung voraussichtlich zu folgenden Mehrausgaben für die Stadt führen:

 

·         40.000 € Einmalzahlung als Nachzahlung für die Jahre 2005 und 2006

 

·         ab 2007: jährlich zusätzlich rund 40.000 € zuzüglich der jährlichen Anpassung um den Verbraucherpreisindex (VPI)

 

Haushaltsrechtlich stehen hierfür weder im Haushalt 2006 noch im Finanzplan Mittel zur Verfügung.

 

Es bestand Übereinstimmung, dass eine politische Entscheidung über die Zukunft der offenen Jugendarbeit in Rheine herbeigeführt werden muss.

 

Die Beratung soll im Unterausschuss “Jugendarbeit und Kindertagesstätten” so rechtzeitig erfolgen, dass die erforderlichen Entscheidungen im JHA möglichst im Dezember getroffen werden können.