Betreff
Vertiefung der Kooperation zwischen dem Emsland-Gymnasium und dem Gymnasium Dionysianum
Vorlage
191/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Erweiterung der Kooperation auf den Grundkursbereich in der Sekundarstufe II zwischen dem Emsland-Gymnasium und dem Gymnasium Dionysianum ab dem Schuljahr 2014/15 unter den durch die jeweiligen Schulkonferenzen beschlossenen und in dem u.a. Antrag der beiden Gymnasien näher beschriebenen Voraussetzungen zu. Die durch diese Zusammenarbeit und bedingt durch den zu gewährleistenden Schülertransport (Pendelverkehr) notwendigen und zusätzlich entstehenden Kosten entsprechend der unter beschriebenen Alternative 2 (ca. 3.500,00 €) werden von der Stadt Rheine übernommen.


Begründung:

 

Gemäß § 4 SchulG NRW sollen Schulen pädagogisch und organisatorisch zusammenarbeiten, um u.a. ein breites und vollständiges Unterrichtsangebot sicherstellen zu können.

 

Bereits seit vielen Jahren arbeiten das Emsland Gymnasium und das Gymnasium Dionysianum zusammen. Um den Schüler/innen in der Sekundarstufe II ein breitgefächertes Kursangebot in der gymnasialen Oberstufe zur Verfügung stellen zu können, haben das Emsland-Gymnasium und das Gymnasium Dionysianum seither eine Kooperation im Leistungskursbereich der Oberstufe Q1 und Q2.

 

Diese zwischen den beiden Gymnasien bestehende Kooperation soll nunmehr ab dem Schuljahr 2014/15 vertieft werden und auf den Grundkursbereich der Sekundarstufe II ausgedehnt werden.

 

Hierzu ist bei der Schulverwaltung der Stadt Rheine am 18. Februar 2014 folgender in die zuständigen Gremien einzubringender Antrag nebst eingehender Begründung seitens des Emsland-Gymnasiums und Gymnasiums Dionysianum eingegangen:

 

„Sehr geehrter Herr Brüggemeier,

wir wenden uns mit dem Anliegen der „Vertiefung der Kooperation zwischen Emsland Gymnasium und Gymnasium Dionysianum / Ausdehnung auf den GK-Bereich“ an Sie und möchten Sie bitten, unsere Position und Ziele in den Schulausschuss einzubringen.

SchlG §1: (1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erzie­hung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.

Gymnasien leisten hierzu durch ihr breites und vielfältiges Fachangebot einen großen Beitrag. Jedoch hängt die Realisierung dieses Angebots von Schüleranwahlen ab, da Kurse hinreichend groß sein müssen.

Emsland Gymnasium und Gymnasium Dionysianum haben daher schon seit vielen Jahren in der Oberstufe Q1 und Q2 eine Kooperation im Leistungskursbereich, so dass den Schülern eine große Auswahl zur Verfügung steht.

Es ist Konsens in beiden Gymnasien, dass wir bei sinkenden Schülerzahlen und dem unverminderten Konkurrenzdruck durch die beruflichen Gymnasien nur bestehen können, wenn es uns gelingt, das klassische gymnasiale Angebot in der Oberstufe nicht nur theoretisch vorzuhalten, sondern auch real einzurichten, was z.B. in Latein dieses Jahr in der Q1 im Grundkursbereich am Dionysianum oder in Französisch am Emsland-Gymnasium nicht möglich war.

Gleichzeitig wollen wir aber darauf achten, dass das besondere Profil des jeweiligen Gymnasiums nicht verloren gehen. Das heißt, Angebote wie Ernährungslehre, Chor oder Orchester o. Ä. sind ausgenommen. Auch können wir nicht prognostizieren, wie sich das Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler durch die vertiefte Kooperation ändert; daher möchten wir behutsam vorgehen.

Es schärfte sich in der Diskussion folgende gemeinsame Position beider Gymnasien heraus, mit der wir uns nun an Sie wenden:

1.           Die Kooperation soll zum Schuljahr 2014/15 in EF und Q1 gleichzeitig beginnen.

2.           Kooperiert wird nur dann, wenn ein Fach an einer oder gar an beiden Schulen aufgrund der Anwahlen im Alleingang nicht eingerichtet werden könnte. Aber auch hier sind im Zweifel die gemeinsamen Zahlen entscheidend.

3.           Profilangebote und Fächer, welche an beiden Schulen eingerichtet sind, sind von der Kooperation ausgenommen: Es zählt für die Schülerinnen und Schüler das Stammschulprinzip. Hier wäre eine Kooperation in ein oder zwei Grundkursschienen hilfreich, da in diese Schienen auch solche Fächer gelegt werden könnten, die bei beiden Gymnasien nur zusammen in einer genügend großen Zahl nachgefragt werden.

Aufgrund der Entfernung müsste ähnlich wie in der erfolgreichen Leistungskurskooperation ein Bustransfer gestellt werden. Grundkurse sind dreistündig. Man würde also je Schiene weitere Bustransfers im Vormittag und im Nachmittag benötigen.

Die Lehrer- und Schulkonferenzen beider Gymnasien haben Ende 2013 und Anfang 2014 dem Ziel einer Vertiefung der Kooperation zugestimmt. Die Umsetzung muss mit Einverständnis des Schulträgers erfolgen, vor allem da durch den erweiterten Bustransfer Kosten entstehen.

Um im März und April die Beratung unserer Schülerinnen und Schüler für das nächste Schuljahr aufnehmen zu können, bitten wir Sie, uns durch die Bereitstellung der Bustransfers zu unterstützen, so dass unseren 1600 Schülerinnen und Schülern ein größeres Angebot gemacht werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

 

Kathrin Straßburg- Mulder                                      Oliver Meer

Emsland-Gymnasium                                             Gymnasium Dionysianum“

 

 

Wie in dem obigen Antrag ausgeführt haben sich allein aufgrund des demographischen Wandels die Schülerzahlen an den beiden Gymnasien in den letzten Jahren zurückentwickelt. Dieser Trend wird sich jedoch nicht kontinuierlich in dem Umfang fortsetzen, sondern sich perspektivisch auf einem Level, voraussichtlich ein wenig unterhalb des heutigen Standes, stabilisieren.

 

Hierzu wird auf die nachstehenden Übersichten verwiesen:

 

Auszug aus der Oktoberstatistik 2010:

 

Auszug aus der Oktoberstatistik 2011:

 

 

Auszug aus der Oktoberstatistik 2012:

 

 

Auszug aus der Oktoberstatistik 2013:

 

 

Dennoch gilt es, für die Schüler/innen auf dem Weg zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ein möglichst großes und breit gefächertes gymnasiales Fächerangebot unter Berücksichtigung der jeweiligen Schulprofile nicht nur im Leistungskurs-, sondern auch im Grundkursbereich vorhalten zu können. Insoweit wird auch seitens der Schulverwaltung die Vertiefung bzw. Erweiterung der Kooperation auf den Grundkursbereich der Oberstufe zwischen dem Emsland Gymnasium und dem Gymnasium Dionysianum ab dem Schuljahr 2014/15 dem Grund nach befürwortet.

 

Gemäß § 4 Abs. 5 SchulG NRW ist mit dem Schulträger das Einvernehmen herzustellen, soweit ihm zusätzliche Kosten durch die Zusammenarbeit der Schulen entstehen.

 

Zusätzliche Kosten entstehen in diesem Fall dadurch, dass die Aufwendungen für den Schülertransport im Rahmen des notwendigen Pendelverkehrs zwischen den beiden Schulen vom Schulträger entsprechend der Bestimmungen der SchfkVO sicherzustellen sind. Nach Zi. 9.72 VV zu § 9 SchfkVO gilt, dass, falls in Kooperation stehende Gymnasien ihr Kursangebot aufeinander abstimmen, es sich für die Schüler/innen, die an einem Grund- oder Leistungskurs am anderen Gymnasium teilnehmen, um einen ausgelagerten Unterrichtsort im Sinne des § 8 Abs. 1 SchfkVO handelt.

 

Im Leistungskursbereich bestehen im Rahmen der Kooperation bereits folgende zwei Zeitschienen:

 

  • jeweils montags 1. und 2. Stunde, mittwochs 3. und 4. Stunde und wechselnd gerade und ungerade Wochen donnerstags 5. und 6. Stunde
  • jeweils dienstags 1. und 2. Stunde, freitags 3. und 4. Stunde und wechselnd gerade und ungerade Wochen donnerstags 5. und 6. Stunde

 

Unter Berücksichtigung dessen und in direkter Anlehnung daran, bieten sich im Hinblick auf die zum Schuljahr 2014/15 einzurichtende Kooperation im Grundkursbereich nach erfolgter Rücksprache mit den beiden Schulen zwei Alternativen für die zusätzlichen Zeitschienen an:

 

  • 1. Alternative: jeweils montags 3. und 4. Stunde, dienstags 3. und 4. Stunde sowie wechselnd gerade und ungerade Wochen donnerstags 8. und 9. Stunde
  • 2. Alternative: jeweils mittwochs 1. und 2. Stunde, freitags 1. und 2. Stunde sowie wechselnd gerade und ungerade Wochen donnerstags 8. und 9. Stunde

 

Die Alternative 1 wird seitens der beiden Schulen als pädagogisch optimal bezeichnet, da die Stundenschienen gut verteilt sind und keine Stunden an aufeinander folgenden Tagen liegen. Eine Abfrage der Kosten für diese Lösung bei den Rheiner Verkehrsbetrieben hat hochgerechnet auf ein statistisches ganzes Jahr (mit ca. 40 Unterrichtswochen) einen Mehrbetrag von ca. 12.500,00 € zzgl. MWSt ergeben.

Die zusätzlichen Kosten für die Umsetzung der Alternative 2 würden sich dem gegenüber lediglich auf ca. 3.500,00 € zzgl. MWSt belaufen. Da diese Alternative der Zeitschienenlegung trotz der Stundenverteilung an teilweise aufeinander folgenden Tagen ebenfalls pädagogisch vertretbar ist, kommt bei Abwägung mit den wirtschaftlichen Aspekten rein faktisch lediglich die Umsetzung der Alternative 2 in Betracht.

 

Bedingt durch Fahrausfälle liegen die tatsächlichen Kosten erfahrungsgemäß niedriger.

 

Eine entsprechende Rückkopplung als auch Ab-/Zustimmung mit den beteiligten Schulen erfolgte. 

 

Die dann ab dem Schuljahr 2014/15 tatsächlich anfallenden zusätzlichen Kosten für den notwendigen Schülertransport werden aus dem Budget der Produktgruppen 11 und 12 getragen.