Betreff
Grundsätze für die Arbeit des Seniorenbeirates
Vorlage
207/14
Aktenzeichen
II-5020-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Änderung der Grundsätze für die Arbeit des Seniorenbeirates in der überarbeiteten Form (Anlage 2).


Begründung:

 

 

Seniorenarbeit ist die Basis einer qualifizierten, eng an den lokalen Gegebenheiten ausgerichteten Politik für ältere Menschen.

 

Dieses hat die Stadt Rheine schon frühzeitig im Jahre 1981 erkannt und den Seniorenbeirat eingerichtet sowie entsprechende Grundsätze formuliert. Die bestehenden Grundsätze wurden durch Beschluss des Rates der Stadt Rheine vom 7. Oktober 1980 festgelegt und durch Beschluss vom 13. Dezember 1994 (von 1 auf 2 persönliche Vertreter) geändert (Anlage 1).

 

Nach 33 Jahren sollen diese Grundsätze für die Arbeit des Seniorenbeirates unserer heutigen Zeit angepasst und aktualisiert werden.

 

Dieses hat nicht nur aus Sicht des demografischen Hintergrundes zu erfolgen, auch soziale Wandlungsprozesse, u. a. in den Lebensstilen, Interessensgebieten und Wertvorstellungen älterer Menschen, die fortschreitende Tendenz zur Individualisierung und Singularisierung im Alter, die Zunahme Hochbetagter, führen zu veränderten Bedarfslagen. Die Ausdehnung der nachberuflichen Phase und längeren Lebenserwartung spielen hierbei eine Rolle.

 

Die Lebensphase „Alter“ wird für den Einzelnen immer bedeutsamer. Dieses soll Rechnung finden in der Überarbeitung der Grundsätze, damit diese möglichst individuell und zufriedenstellend den neuen Anforderungen an den Seniorenbeirat entsprechen und eine zeitgemäße Seniorenarbeit umgesetzt werden kann.

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat einen Vorschlag für zeitgemäße Grundsätze erarbeitet (Anlage 2). Grundlagen für die vorgenommenen Änderungen/Neuerungen sind Empfehlungen der Landesseniorenvertretung NRW und Grundsätze anderer Seniorenbeiräte.

 

Die Veränderung der Mitgliederzahl des Seniorenbeirates von 8 auf 9 ordentliche Mitglieder und der Verzicht auf eine(n) zweite(n) Vertreter(in) ist u.a. auf Rat der Vorsitzenden der Landesseniorenvertretung NRW e.V., Frau Gaby Schnell, entstanden.

 

Die Anzahl der ordentlichen Mitglieder bestimmt sich laut den Empfehlungen der Landesseniorenvertretung nach Anzahl der Einwohner einer Kommune. Für eine Stadt in der Größenordnung von Rheine werden mindestens 9 ordentliche Mitglieder und jeweils ein persönlicher Vertreter empfohlen. Es ist unüblich, für die Seniorenvertretungen zusätzlich zum ordentlichen Mitglied noch 2 Vertreter zu benennen.

 

Die Erfahrung aus den anderen Beiräten der Stadt Rheine zeigt, dass durch das bei der Stadt Rheine praktizierte Nachrückverfahren eine Nachbesetzung der ordentlichen Mitglieder oder der Stellvertreter zeitnah möglich ist. Eine kontinuierliche Besetzung der 9 ordentlichen Mitglieder und deren 9 Vertreter ist somit auch weiterhin gesichert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Beirat auch für bis zu 2 Bewerberinnen oder Bewerber zu öffnen, die keiner Initiative oder Gruppierung der Seniorenarbeit angehören, um auch Personen ein Gehör zu verleihen, die „ungebunden“ sind. Die Möglichkeit einer Kandidatur sollte aber nur dann in Betracht kommen, wenn 25 Wahlberechtigte diese Kandidatur unterstützen.

 

In seiner letzten Sitzung am 2. April 2014 hat sich der Seniorenbeirat mit dem Vorschlag der Verwaltung, die Grundsätze des Seniorenbeirates neu zu formulieren, auseinandergesetzt. Inhaltlich hat sich der Seniorenbeirat einstimmig für den Vorschlag der Verwaltung ausgesprochen.

 

 

 

Die bislang praktizierte Vorgehensweise, dass sich die im Benennungsverfahren vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten nicht persönlich bei der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Sozialausschusses vorstellen können, hält der Seniorenbeirat für nicht angemessen.

 

Der Seniorenbeirat regt an, dass nicht nur anhand der Vorschlagslisten mit den schriftlich dargelegten Themenschwerpunkten der Arbeit über die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten entschieden wird, sondern das jede vorgeschlagene Kandidatin und jeder vorgeschlagene Kandidat die Möglichkeit für eine persönliche Vorstellung in der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Bildung des Seniorenbeirates erhalten sollte.

 

Eine Beschlussfassung zu diesem Themenkomplex sollte dem neu zu bildenden Sozialausschuss vorbehalten bleiben.


Anlagen:

 

Anlage 1: Grundsätze für die Arbeit des Seniorenbeirates – alt – vom 07.10.1980

Anlage 2: Grundsätze für die Arbeit des Seniorenbeirates – neu –