Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt Rheine stimmt der „Konversionsvereinbarung“ in Form einer Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Rheine und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gem. Anlage 1 zu.
2. Der Rat stimmt der Organisationsstruktur zur Umsetzung der Konversionsvereinbarung gem. Anlage 2 zu.
Begründung:
Zu 1. Mit dem Beschluss zur Schließung der Kaserne
in Bentlage steht fest, dass auch der letzte Bundeswehrstandort in Rheine
aufgegeben wird. Anfang 2014 stehen ca.
530 ha militärischer Grundstücksflächen zur Verfügung, die, im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung, neuen Nutzungen zugeführt werden sollen.
Aus den
Werkstattgesprächen mit NRW-URBAN ist deutlich geworden, dass der
Konversionsprozess eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund (BImA) und Kommune
ist. Die Stadt Rheine ist auf die Bereitschaft des Grundstückseigentümers (Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, kurz
BImA) angewiesen, städtebauliche Entwicklungsideen wirtschaftlich mitzutragen.
Die BImA wiederum ist darauf angewiesen, dass die Stadt Rheine in der Ausübung
ihrer Planungshoheit neue, vermarktungsfähige Nutzungen auf den Kasernengeländen
ermöglicht.
Ein erfolgreicher
Konversionsprozess kann daher nur aus einem kooperativen Vorgehen, welches in
der Konversionsvereinbarung niedergelegt wird (Anlage 1), erwachsen.
Zu 2. Für eine funktionierende Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Stadt und BImA im Rahmen des Konversionsprozesses sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten – „wer macht was?“ – sowie die Prozesse – „wie, wann und womit wird die Aufgabe erfüllt?“ – von entscheidender Bedeutung. Der Konversionsprozess erfordert eine klare Organisations- und Arbeitsstruktur (Anlage 2).
Vor diesem Hintergrund soll in Rheine ein Lenkungs- und ein Arbeitskreis eingerichtet werden.
Der Lenkungskreis stellt die Kommunikationsebene zwischen Politik und Verwaltung dar und soll alle grundlegenden Fragen, die mit der Konversion verbunden sind, diskutieren und einvernehmliche Lösungen erarbeiten. Neben der Bürgermeisterin (Vorsitz) gehören dem Lenkungskreis zwei Vertreter/-innen der BImA, der (die) erste Beigeordnete der Stadt Rheine und der (die) Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des Stadtentwicklungsauschusses an. Jeweils ein/e Vertreter/-in des Landes NRW und der Bezirksregierung Münster werden als beratende Mitglieder in den Lenkungskreis berufen. Bei Bedarf können weitere Personen zu bestimmten Fragestellungen hinzugezogen werden.
Der Arbeitskreis bereitet die Entscheidungen im Konversionsprozess projektbezogen vor und koordiniert übergeordnet die laufende fachliche Arbeit. Dabei sind die zuständigen Fachabteilungen zu beteiligen. Gleichzeitig dient der Arbeitskreis dem regelmäßigen Informationsaustausch zwischen den Beteiligten sowie dem frühzeitigen Erkennen und Reagieren auf mögliche Probleme. Die politischen Gremien werden über die Tätigkeit des Arbeitskreises, unabhängig von den ohnehin zu treffenden Entscheidungen, regelmäßig informiert und bei Bedarf mit eingebunden. Die koordinierende Projektleitung erfolgt über das Konversionsmanagement. Dieses ist erster Ansprechpartner bei allen Fragen rund um den Konversionsprozess.
Anmerkung:
Es ist nicht auszuschließen, dass noch Änderungswünsche durch die BIMA in den Vertragstext aufgenommen werden müssen.