Betreff
Interessenbekundung für das Modellprogramm nach § 45f SGB XI: Projekttyp A- zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen
Vorlage
216/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt das Interessenbekundungsverfahren für das Modellprogramm nach § 45f SGB XI: Projekttyp A- bei der GKV zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat in Kooperation mit WohnBund-Beratung NRW GmbH und dem Stadtteilmanagementbüro Dorenkamp ihr Interesse am Modellprogramm nach § 45f SGB XI: Projekttyp A- bei der GKV bekundet. Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.

 

Angaben zum Projekt:

Erhalt der Selbstständigkeit und Vermeidung bzw. Verzögerung von stationärer Pflege: "Einen alten Baum verpflanzt man nicht"

 

Kurzbeschreibung des Projektvorhabens:

Die Interessensbekundung verfolgt das Ziel, innovative Wege für das Wohnen bleiben im Quartier für hilfe- und pflegebedürftige Menschen (Prävention) im Quartier zu schaffen und entsprechende Rahmenbedingungen durch eine vernetzte Organisationsstruktur (Professionelle und Ehrenamtliche) aufzubauen und weiter zu entwickeln.

Dabei ist die Stadt Rheine bestrebt, im Rahmen des gesamtstädtischen Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 und des Sozialplanes Alter für ihre älteren Bewohnerinnen und Bewohner Ideen und Konzepte mit neuen Wohnformen beispielhaft für den Stadtteil Dorenkamp zu entwickeln. Zu den Bausteinen des Konzeptes zählen:

 

1. Analyse der Möglichkeiten und Ressourcen im Quartier Dorenkamp.

2. Vernetzung der Akteure und Einbindung der Bevölkerung vor Ort inklusive der Einbindung der verschiedenen Beiräte (Seniorenbeirat, Beirat für Menschen mit Behinderung, Familienbeirat, Kinderbeirat, Stadtteilbeirat, kommerziellen-, privaten- und kirchlichen Anbietern von Dienstleistungen in Form von Zukunftsforen, Zukunftswerkstätten, Workshops und Runden Tischen).

3. Umsetzung und Begleitung der Ideen.

4. Partizipative Qualitätsentwicklung (Verbesserung der Zusammenarbeit entwickeln, die maßgeschneidert, praktikabel, nützlich und partizipativ abgesichert ist).

 

 

Beschreibung der aktuellen bzw. geplanten Nutzerstruktur (Zielgruppe) der Wohnform:

Zum Stichtag 31.12.2013 lebten 18.546 der 61plus- Jährigen in der Stadt Rheine. Hiervon leben 17% im Stadtteil Dorenkamp. In Rheine wird bereits im Jahr 2020 rund ¼ der Bevölkerung älter als 60 Jahre sein.

Die Ergebnisse des Sozialplans Alter der Stadt Rheine (2010) und des integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept der Stadt Rheine 2020 und Rheine 2025 geben Hinweise auf zusätzliche Bedarfe zum Erhalt des selbstbestimmten Wohnens im Stadtteil, insbesondere im Fall von Pflegebedarf.

 

Viele ältere Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung selbstbestimmt leben. Voraussetzung ist ein funktionierender Alltag, der allerdings dann in Gefahr gerät, wenn keine oder nur unzureichende Unterstützung durch nahe Angehörige oder Nachbarschaft vorhanden ist und oder eine finanzielle Bedürftigkeit vorliegt.  Hier möchte die Stadt Rheine ein Konzept zu neuen Wohnformen vorlegen, welches sich an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientiert und so flexibel wie die Menschen selbst ist. Hierbei sollen selbstverständlich auch die Menschen berücksichtigt werden, die nur ein geringes Budget zur Verfügung haben, welches dem Niveau der Grundsicherung im Alter nach SGB XII entspricht.

 

Bereits heute stehen im Dorenkamp vielfältige Angebote zur pflegerischen Versorgung zur Verfügung, allerdings fehlen Angebote zur Schaffung von Versorgungssicherheit in der vertrauten Wohnung, für das Wohnen bleiben im Quartier.

 

 

Orientierung an den Nutzerbedürfnissen: Welche konkreten Ziele werden verfolgt?

Damit ältere oder pflegebedürftige Menschen ihren individuellen Lebens- und Wohnstil soweit wie möglich beibehalten können, soll sich das Wohnkonzept an den individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Vorstellungen der NutzerInnen orientieren. Es ist aufzuzeigen, wie die Aufnahme dieser Wünsche z. B. in Bezug auf das Wohnen, die Pflege, die soziale Betreuung und die Alltagsgestaltung konzeptionell entwickelt bzw. umgesetzt werden können.