Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat nimmt die Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für 2013 zur Kenntnis.
Begründung:
In den Rahmenleitlinien "Ausführung des Haushaltsplanes" sind unter Punkt 5.2 die nachstehenden Regelungen für über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen festgelegt:
„Auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhende
über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich.
Alle übrigen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen
gelten als unerheblich, soweit sie im Einzelfall
-
bei
einer außerplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung
nicht mehr als 50.000 €
- bei einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz bis zu 500.000 € nicht mehr als 50.000 € und
- bei einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz über 500.000 € höchstens 10 % des Ansatzes, maximal jedoch 150.000 €
betragen.
Über die
Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen entscheidet die Fachbereichsleitung, soweit die Deckung
der Mehraufwendungen/-auszahlungen in den eigenen Budgets gewährleistet ist.
Soweit die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen nicht in den Budgets des Fachbereichs realisiert werden kann, ist die Entscheidung über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen dem/der Kämmerer/in vorbehalten.“
Nach § 83 Abs. 2 GO sind nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Die beigefügte Liste enthält die im Jahr 2013 gebildeten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Anlagen:
Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013