Betreff
Zieldefinition und Kennzahlen für den Fachbereich 4 - Finanzen
Vorlage
473/06
Aktenzeichen
FB 4 - bi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den im Politikplan für den Fachbereich 4 – Finanzen definierten Zielen und Kennzahlen zu.


Begründung:

 

 

1. Vorbemerkungen

Ein wichtiger Bestandteil des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) ist die outputorientierte Steuerung. Steuerung bedeutet allgemein, dass Abläufe beeinflusst werden, um bestimmte Ziele zu erreichen. Diese Ziele sollen mit Hilfe von Kennzahlen messbar gemacht werden.

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2006 den Haushaltsplan für das Jahr 2006 verabschiedet. Die Fachausschussberatungen für den Fachbereich 4 –Finanzen fanden am 30. Mai 2006 statt. Bei diesen Haushaltsplanberatungen wurde über die für den Fachbereich 4 definierten Ziele und Kennzahlen wegen des engen Zeitrahmens nicht im Detail beraten.

 

Diese Beratungen sollen nunmehr nachgeholt werden.

 

2. Politikplanbildung

Für den Fachbereich 4 wurden folgende Produkte und Leistungen im Politikplan zusammengefasst:

-      Haushaltsmanagement

o   Aufstellung Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen

o   Entwicklung von Haushaltskonsolidierungs- und Haushaltssicherungskonzepten

o   Überwachung und Steuerung des Haushaltes und dessen mittelfristige Entwicklung

o   Beratung und Unterstützung der Fach- und Sonderbereiche im Budgetvollzug und im dezentralen Controlling

o   Finanzierungsmanagement

o   Kreditmanagement

o   Liquiditätsmanagement

-      Finanzbuchhaltung

o   Abwicklung aller Geschäftsvorfälle

o   Anlagenbuchhaltung

o   kurzfristige Liquiditätsplanung

o   Aufstellen des Jahresabschlusses

o   Mahn- und Vollstreckungswesen

o   Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen/Unterlagen

o   Bearbeitung steuerrechtlicher Fragestellungen (die Stadt als Steuerschuldner)

o   KIS-Administration

-      Beteiligungsmanagement

o   Prüfung der Möglichkeit der Ausgliederung, Privatisierung; Gründung, Verkauf, Auflösung

o   Rechtliche Vorbereitung und Umsetzung (Gesellschaftsverträge etc.)

o   Abstimmung der Wirtschaftspläne und sonstigen Daten der Beteiligungen mit der Haushalts- und mittelfristigen Finanzplanung der Kommune

o   Operatives Controlling durch Informationsauswertungen und Steuerungsempfehlungen

o   Regelmäßige Dokumentation der Beteiligungen u. a. durch Beteiligungsberichte gem. § 112 (3) GO NW und zusätzliche unterjährige Berichte

o   Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung von Organ- und Gemeinderatsbeschlüssen

-      Steuern und Abgaben

o   Veranlagung zu Gewerbesteuern nach Ertrag und Kapital (Vorauszahlungen und Veranlagungen) einschließlich Zinsfestsetzung nach § 233 a AO

o   Veranlagung zu Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A und B, Müllabfuhrgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Niederschlagswassergebühren sowie Gebühren für die Wasser- und Bodenverbände)

o    Veranlagung zur Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Kanalbenutzungsgebühren

 

3. Zieldefinitonen und Messbarkeit der Ziele

3.1        Dauernde Sicherung des Haushaltsausgleichs

Dieses Ziel soll mit Hilfe folgender Kennzahlen messbar gemacht werden:

o   Jahresüberschuss, Jahresfehlbetrag je EW

Das Ergebnis der Stadt Rheine wird je Einwohner dargestellt. Die zukünftige Entwicklung soll so dargestellt werden. Hieraus kann sich ein zukünftiger Handlungsspielraum ergeben.

o   Schuldenstand je EW

Die Schulden und damit die Belastung für die Einwohner der Stadt Rheine sollen verdeutlicht werden. Diese Kennzahl lässt sich auch unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten in einem Benchmarking verwenden.

o   Zinslastquote (Aufw. für Zinsen an den Gesamtaufwendungen in %)

Mit diesem Wert soll verdeutlicht werden, welchen Anteil die Zinsaufwenden an den Gesamtaufwendungen haben. Diese Aufwendungen sind im laufenden Jahr für die Aufnahme von Krediten vergangener Jahre aufzubringen. Eine steigende Zinslastquote bedeutet i.d.R. einen geringeren Handlungsspielraum.

3.2        zeitnahe Bearbeitung der Geschäftsvorfälle

o   Forderungsquote

Die Forderungsquote ist unter anderem ein Indikator für die Zahlungsmoral der Zahlungspflichtigen. Ein niedriger Wert bedeutet eine schnelle Bezahlung/Einziehung der Forderungen.

3.3        Auswahl der Betriebs- und Rechtsform, sowie eine gute Informationsaufbereitung für eine optimale Wahrnehmung kommunaler Aufgaben und

Interessenabstimmung von Kommune und Beteiligung

Für diese beiden Ziele wurden folgende Kennzahlen gebildet:

o   Belastungen für den Haushalt durch städt. Beteiligungen

o   Entlastungen für den Haushalt durch städt. Beteiligungen

Es sollen die Auswirkungen (Be- und Entlastungen) für den Haushalt durch die städtischen Beteiligungen dargestellt werden. Die teilweise nicht unerheblichen Erträge und Aufwendungen sind aufgrund ihrer Größenordnung aufgeführt.

3.4        Erzielung von Steuereinnahmen und Erhebung von Gebühren zur Deckung der der Stadt Rheine entstehenden Aufwendungen

o   Prozentualer Anteil der Realsteuern an den städtischen Erträgen

Es soll verdeutlicht werden, wie hoch der Anteil der Erträge durch die Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) an den Gesamterträgen ist. Diese für die Stadt wichtigen Steuereinnahmen können durch die Hebesätze beeinflusst werden.

o   Steuerliche Ertragskraft je EW

In die steuerliche Ertragskraft fließen die Erträge aus den Grundsteuern A und B, der Gewerbesteuer, sowie den Anteilen an der Umsatzsteuer und der Einkommenssteuer ein. Der Wert wird je Einwohner berechnet.

Es werden somit die Erträge aus den wichtigsten Steuereinnahmen je Einwohner abgebildet. Diese Kennzahl lässt sich auch unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten in einem Benchmarking verwenden.

 

4. Kennzahlenwerte

Die Ermittlung von Kennzahlenwerten ist nicht immer einfach. Im Finanzplanungszeitraum sind Werte vorsichtig zu schätzen, soweit diese nicht berechnet werden können.

Kennzahlen für interkommunale Vergleiche sind unter Berücksichtigung unterschiedlichster örtlicher Bedingungen (Einwohnerzahl, Altersstruktur, Arbeitslosenquote, Größe des Stadtgebietes, u.a.) zu sehen.

 

Anlage

 

Politikplan für den Fachbereich 4 - Finanzen