Betreff
TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH - Jahresabschluss 2013 a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Ergebnisverwendung c) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
Vorlage
227/14
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.   Der Rat des Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Vertreter von Frau Dr. Angelika Kordfelder in der Gesellschafterversammlung der TaT – Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsratsmitglied Frau Dr. Angelika Kordfelder wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 

2.   Der Rat des Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der TaT – Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH, Frau Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)   Der Jahresabschluss 2013, abschließend mit einer Bilanzsumme von 1.979.285,25 EUR, wird in der von der Steuerberatersozietät Winter & Partner Steuerberatungsgesellschaft PartG mbB erstellten und geprüften Form festgestellt.

 

In der Bilanz zum 31. Dezember 2013 wird eine Kapitalrücklage in Höhe von 595.897,43 EUR ausgewiesen. Die Gesellschafterin hat im Jahr 2013 eine Einlage in Höhe von 68.300,00 EUR geleistet, um die Gesellschaft mit dem für ihre Tätigkeit notwendigen Kapital auszustatten."

 

b)   Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 71.565,69 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c)   Der Geschäftsführung und den anderen Aufsichtsratsmitgliedern wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.


Begründung:

 

Gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss. Nach § 14 b (3) des Gesellschaftsvertrages prüft der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 3. April 2014 den Jahresabschluss 2013 der TaT – Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH per 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 1.979.285,25 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 71.565,69 EUR gebilligt und der Gesellschafterversammlung empfohlen, die im Beschlussvorschlag genannten Beschlüsse zu fassen.

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates bzw. eines Ausschusses der Stadt Rheine.


Anlagen:

 

Informationen zum Jahresabschluss 2013