Betreff
Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das neunte Schulrechtsänderungsgesetz des Landes NRW - hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 18.03.2014
Vorlage
231/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Rheine erklärt gegenüber dem Städte- und Gemeindebund NRW, sich anteilig an der Finanzierung eines Rechtsgutachtens zur Konnexitätsrelevanz des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und einer Kommunalverfassungsbeschwerde zu diesem Gegenstand zu beteiligen.

 


Begründung:

 

Das „Erste Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW)“ wurde am 16. Oktober 2013 vom Landtag in namentlicher Abstimmung angenommen und verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. August 2014 in Kraft.

 

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen vertritt die Auffassung, dass durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz das Konnexitätsprinzip verletzt wird. Die Stadt Rheine kann die Umsetzung dieses Gesetzes nur mit dem Einsatz erheblicher finanzieller Mittel, die jedoch nicht verfügbar sind, gewährleisten.

 

Derzeit werden die notwendigen Vorbereitungen für ein Klageverfahren seitens des Städte- und Gemeindebund NRW getroffen. Eine konkrete Klage wird es jedoch erst dann geben, wenn diese inhaltlich gut vorbereitet ist und es bis dahin keine Verständigung mit dem Land NRW gegeben hat. Hierzu wird nun vorab ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

 

Gleichzeitig fragt der Städte- und Gemeindebund NRW nochmals die Bereitschaft zur Beteiligung an einer solchen Verfassungsbeschwerde bei den Mitgliedskommunen ab.

 

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen teilt in seinem Schnellbrief 58/2014 vom 25. März 2014 mit, das bisher (Stand 21. März 2014) insgesamt 203 Rückmeldungen vorliegen:

-      88 Kommunen sind bereit, sich an eine Kommunalverfassungsbeschwerde zu beteiligen

-      111 Kommunen sind unter dem Vorbehalt einer Bestätigung durch den Rat dazu bereit und

-      4 Kommunen haben eine Teilnahme abgelehnt.

 

Der Schnellbrief des Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen 58/2014 (einschließlich sämtlicher Anlagen) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Im Übrigen wird auch auf den nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 18. März 2014 verwiesen.

 

 

Antrag der CDU-Fraktion vom 18. März 2014

 

 

Von: Udo Bonk [mailto:udo.bonk@osnanet.de]
Gesendet: Dienstag, 18. März 2014 19:39
An: Kordfelder, Dr. Angelika
Cc: Roscher, Jürgen; Alfred Holtel; Michael Reiske; Ortel Rainer; Elfert, Theo; Linke, Axel
Betreff: Antrag auf Aufnahme eines TO-Punktes in die Tagesordnung der Ratssitzung am 08.03.2104

 

Sehr geehrte Frau Dr. Kordfelder.
Im Namen der CDU - Fraktion beantrage ich, folgenden TO - Punkt in die Tagesordnung der Ratssitzung am 08. April 29014 aufzunehmen.:
- "Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das neunte Schulrechtsänderungsgesetz des Landes NRW"
Gleichzeitig darf ich Sie bitten, zu dieser Thematik eine Ratsvorlage zu erstellen.
Begründung:
In der Sitzung der Fraktionsvorsitzenden am 17.03.2014 wurde darüber informiert, dass der Städte- und Gemeindebund eine Klage zur Konnexität der Inklusionskosten vorbereitet. Ein entsprechendes Schreiben des Städte- und Gemeindebundes liegt der Verwaltung vor.
Mit dieser Kommunalverfassungsbeschwerde soll die Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung aufgrund der Missachtung des in Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung festgelegten Konnexitätsprinzips festgestellt werden.
Die CDU-Fraktion ist, wie auch der Städte- und Gemeindebund der Meinung, dass sich möglichst viele Kommunen einer solchen Klage anschließen, damit dem Land deutlich gemacht wird, welche Relevanz eine befriedigende Lösung dieser Frage auch im Hinblick auf die Konsolidierung unseres Haushaltes hat. Gleichzeit wird dadurch zum Gelingen des Inklusionsprozesses beigetragen.
Ich wäre Ihnen für die weitere Veranlassung dankbar.
Mit freundlichen Grüßen.
Udo Bonk

 

 

 


Anlagen:

 

Schnellbrief des Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen 58/2014 vom 25. März 2014