Betreff
Festlegung der Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung 2007 - 2010
Vorlage
474/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis- und Investitionsplanung 2007 – 2010 folgendes fest:

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A       =       192 v.H.

Grundsteuer B       =       401 v.H.

Gewerbesteuer      =       403 v.H.

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden entsprechend der der Vorlage beigefügten Anlage 1 zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der laufende Personalaufwand (mit Ausnahme der Pensions- und Beihilferückstellungen) wird (zunächst) auf dem Niveau des Jahres 2006 festgeschrieben (33,8 Mio €). Der externe Einstellungsstopp bleibt bestehen; Ausnahmen unterliegen der Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die beschlossene Reduzierung des Personalaufwandes in Höhe von 500.000 € dem Haupt- und Finanzausschuss zur nächsten Sitzung ein umfassendes Konzept zur Stellen- und Personalkostenreduzierung vorzulegen; betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Der künftige laufende Personalaufwand ist diesem Konzept entsprechend ggf. im Beratungsverfahren anzupassen.

 

  1. Die nicht gesetzlich gebundenen Zuwendungen und Zuschüsse an freie Träger, Vereine, Verbände und sonstige Dritte werden unter Einbeziehung der Empfehlungen aus der Strategie- und Finanzkommission um insgesamt 500.000 € gekürzt. Konkrete Festlegungen sind unter Berücksichtigung der weitergehenden Vorberatung in der Strategie- und Finanzkommission im Rahmen des Beratungsverfahrens in den Ergebnisplan einzuarbeiten. 

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenszu- und –abgänge bei Bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten) . Weitere Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission sind im Rahmen des Beratungsverfahrens zum Haushalt 2007 zu berücksichtigen. Außerdem gelten folgende Bedingungen:

 

    • Erhöhungen der Geschäftsaufwendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    • Unterhaltungsaufwendungen und Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen sind auf die bisherigen Planansätze zu begrenzen. Energiepreissteigerungen sind im Rahmen von Bewirtschaftungsregeln und –maßnahmen aufzufangen.
    • Ausfallende Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes werden nicht ersetzt.

 

  1. Der Investitionsplan ist in allen Planungsjahren so auszugestalten, dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung kommt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den künftigen Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.

 


Begründung:

 

Die Verwaltung hat im Rahmen der Abstimmung der Terminplanung für den Haushalt 2007 vorgeschlagen, das bisherige Aufstellungsverfahren zu modifizieren. Die Zielsetzung bestand darin, den Haupt- und Finanzausschuss schon zu einem frühen Zeitpunkt durch die Festlegung der für die Entwurfsaufstellung maßgebenden Eckdaten einzubeziehen. Bevor der Entwurf des Haushaltes 2007 durch die Verwaltung aufgestellt wird, soll nun der Haupt- und Finanzausschuss über die im Beschlussvorschlag genannten Eckdaten entscheiden. Diese Vorgaben sind für die anschließende Budgetplanung der Fach- und Sonderbereiche bindend.

 

Durch die im letzten Jahr vollzogene Umstellung des Rechnungswesens hat sich das bisher praktizierte budgetorentierte Planungsverfahren vom Grundsatz her nicht verändert. Die Planungen zum Entwurf eines budgetorientierten Haushaltes beginnen immer mit der Feststellung der sogenannten Zentralen Finanzleistungen. Von ihnen ist die Finanzierung der Budgets der Fach- und Sonderbereiche abhängig.

 

Direkten Einfluß nehmen auf die Ertragssituation im Bereich der Zentralen Finanzleistungen kann eine Gemeinde nur über die Gestaltung der Steuerhebesätze, insbesondere der Realsteuern. Das sind die Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die Grundsteuer B für die Grundstücke und die Gewerbesteuer.

 

Erst mit Wirkung ab dem 1.1.2006 ist die Grundsteuer B von 381 v.H. auf 401 v.H. erhöht worden. Seit dem 1.1.2003 gilt für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 192 v.H. und für die Gewerbesteuer ein Hebesatz von 403 v.H. Obwohl der Ergebnisplan auch weiterhin einen erheblichen Fehlbetrag auswiesen wird und diese Entwicklung zu Lasten des Eigenkapitals geht, wird mit Rücksicht auf die allseits bekannten Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen seitens der Verwaltung keine (weitere) Erhöhung der Hebesätze für die Realsteuern vorgeschlagen.

 

Unter Berücksichtigung dieser Prämisse sind die der Anlage 1 zu entnehmenden Ertrags- und Aufwandspositionen des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen nach dem augenblicklichen Erkenntnisstand aktualisiert und für ein weiteres Jahr (2010) fortgeschrieben worden. Unter Berücksichtigung der vom Kämmerer bereits in den letzten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses gegebenen Informationen wird in diesem Zusammenhang nur auf aktuelle neue Erkenntnisse eingegangen.

 

Dies betrifft zunächst die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer. Die Ansätze sind in Kenntnis der jetzt vorliegenden Daten der Abschlagszahlungen für das III. und IV. Quartal 2006 nochmals überarbeitet worden. Mit diesen Abschlagszahlungen stehen die Abschlussergebnisse für 2006 endgültig fest. Danach beträgt der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer rd. 17,5 Mio €; das sind 725 T€ mehr als veranschlagt waren. Auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer hat sich positiver entwickelt als geplant. Hier beträgt das Ergebnis für 2006 2,083 Mio €; das sind gegenüber dem Ansatz 66 T€ mehr. Ausgehend von diesen Ergebnissen sind die Planansätze auf der Basis der Orientierungsdaten des Landes fortgeschrieben worden. Weitergehende Erkenntnisse werden erst nach der November-Steuerschätzung vorliegen.

 

Die letzten Informationen zur Schlüsselzuweisung und zur Investitionspauschale basierten auf der 1. Proberechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2007. In einer Presseerklärung vom 10.10.2006 hat Finanzminister Dr. Linssen mitgeteilt, dass der kommunale Steuerverbund wegen einer positiven Entwicklung bei den Verbundsteuern für das Jahr 2007 um 280 Mio € höher liegt als noch bei Vorlage des Haushaltsentwurfs des Landes bzw. des Gesetzentwurfes zum GFG 2007 im Juni d.J. angenommen. Die zusätzlichen Einnahmen für die Kommunen sollen mit einer Ergänzungsvorlage Anfang November in den Haushalt 2007 des Landes eingestellt werden. Das Innenministerium hat mitgeteilt, dass es Mitte November eine 2. Proberechnung auf der Grundlage der aktuellen Steuereinnahmen geben wird. Die Verwaltung hat in Kenntnis dieser Informationen eine eigene „aktualisierte Hochrechnung“ durchgeführt. Danach würde sich die Schlüsselzuweisung der Stadt für 2007 um voraussichtlich rd. 1 Mio € auf 24,2 Mio € erhöhen. Es ist aber darauf aufmerksam zu machen, dass sich dieser Betrag nach einer weiteren Proberechnung des LDS (voraussichtlich Mitte November zu erwarten) noch verändern wird. Zum einen liegen den Berechnungen teilweise noch Strukturdaten aus dem GFG 2006 (Schüleransatz, Soziallastenansatz, Zentralitätsansatz) zugrunde. Zum anderen können durch die Zunahme der Schlüsselmasse bisher abundante Städte und Gemeinden u.U. wieder mit einer Zuweisung rechnen, was sich dann mindernd für die übrigen auswirken würde. Insoweit ist der jetzt kalkulierte Ansatz noch mit Unsicherheiten belastet.

 

Der Landrat hat die Städte und Gemeinden des Kreises mit Schreiben vom 14.09.2006 über die Eckdaten des Entwurfes des Kreishaushaltes 2007 und damit auch über die Kreisumlage informiert. Danach soll der Hebesatz der Kreisumlage von derzeit 38,5 v.H. unverändert bleiben, obwohl sich die Umlagegrundlagen deutlich verbessert haben. Die gemeindliche Beteiligung an den kommunalen Kosten im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II nach § 5 Abs. 5 AG zum SGB II ist dabei nicht berücksichtigt. Nach Abschluss der noch laufenden Entscheidungsprozesse zu dieser Thematik soll der Hebesatz der Kreisumlage im Laufe des Beratungsverfahrens zum Kreishaushalt ggf. angepasst werden. Demzufolge geht die Ermittlung der von der Stadt zu zahlenden Kreisumlage von einem Hebesatz von 38,5 v.H. aus.

 

Die Personalaufwendungen wurden bereits im Haushaltsentwurf 2006 für den gesamten Planungszeitraum bis 2009 in einer Größenordnung von rd. 33,9 Mio € „gedeckelt“. Tarifliche und/oder strukturelle Steigerungen wurden nicht berücksichtigt. Am 21.3.2006 hat der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Beratung der Ergebnisse aus der Strategie- und Finanzkommission auf Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

 

„Im Bereich der mit den Personalkosten verbundenen Aufwendungen wird die Verwaltung aufgefordert, beginnend mit dem Haushaltsplan 2006 und für das Folgejahr 2007, Einsparvorschläge über jeweils 500.000 € zu unterbreiten.“

 

Im Rahmen der Eckdatenberatungen des Haupt- und Finanzausschusses zum Haushalt 2006 am 9.5.2006 hat die CDU-Fraktion im Hinblick auf den Haushalt 2007 und Folgejahre die Aufstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes vorgeschlagen. Dieser Vorschlag ist sowohl von der Verwaltungsspitze als auch von allen anderen Fraktionen unterstützt worden. In diesem Zusammenhang ist der vorgenannte Beschluss noch einmal bekräftigt worden. Im Zusammenhang mit der in gleicher Sitzung durchgeführten weitergehenden Beratung zu den Ergebnissen der Strategie- und Finanzkommission wurde seitens der CDU-Fraktion angekündigt, „die Forderung nach Einsparung von Personalkosten für 2006, und nur für 2006, von 500 T€ auf 100 T€ zu reduzieren.“ Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2006 in der Ratssitzung am 21.6.2006 hat die CDU-Fraktion nochmals auf die Beschluss- und Beratungslage zur Notwendigkeit der Personalkosteneinsparung in Höhe von 500 T€ für 2007 hingewiesen. Im Hinblick hierauf erarbeitet die Verwaltung derzeit ein umfassendes Konzept zur Stellen- und Personalkostenreduzierung, das in Kürze zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird. Die Ergebnisse sind anschließend in die Ergebnisplanung 2007 – 2010 einzuarbeiten.

 

Seitens der CDU-Fraktion wurde im Rahmen der Eckdatenberatung zum Haushalt 2006 deutlich gemacht, dass es im Jahr 2007 zu einem sogenannten „Dreiklang“ kommen müsse, der neben einer bereits in diesem Jahr vollzogenen Erhöhung der Grundsteuer B und der vorher bereits angesprochenen Personalkostenreduzierung auch in einer Reduzierung der freiwilligen Leistungen und Zuschüsse in Höhe von 500 T€ ab 2007 bestehe. Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2006 ist dies seitens der CDU-Fraktion nochmals unter dem Stichwort „3 Säulen Konzept: Personalkostenreduzierung – Reduzierung freiwilliger Leistungen - Grundsteuererhöhung“ bestätigt worden. Mit dieser Thematik hat sich die Strategie- und Finanzkommission ausführlich auseinandergesetzt. Dazu lag eine Auflistung aller freiwilligen Leistungen vor. Die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Konsolidierung auch in diesem Bereich ist ausdrücklich bestätigt worden. Die Verwaltung wurde beauftragt, schon jetzt die freien Träger, Vereine, Verbände und sonstige Dritte im Hinblick auf die in diesem Bereich angestrebte Konsolidierung einzubeziehen, damit ggf. auch von deren Seite Konsolidierungsvorschläge unterbreitet werden können. Teilweise erfolgten bereits konkrete Empfehlungen durch die Stragegie- und Finanzkommission. Diese sind bei der nachfolgend dargestellten Budgetanpassung bereits berücksichtigt.

 

Ausgehend von den Daten der derzeitigen mittelfristigen Ergebnisplanung sind die Budgets der Fach- und Sonderbereiche in Anbetracht der bis jetzt dem zentralen Finanzmanagement vorliegenden Erkenntnisse überarbeitet worden. Schon in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 19.9.2006 wurden bis dahin erkennbare Belastungen des Haushalts aufgezeigt. Zum einen resultieren sie in Höhe von 120 T€ p.a. daraus, dass in weiter zunehmendem Maße Asylbewerber aus der Landeserstattung n.d. FlüAG herausfallen. Außerdem haben die Anspruchsberechtigten für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in noch stärkerem Maße zugenommen, als bisher unterstellt, was zu einer weiteren Belastung von 40 T€ p.a. führt. Und schließlich wurden die Belastungen der Stadt Rheine aus der Beteiligung an den Kosten im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II mit netto 582 T€ p.a. angegeben, wenn es zu der sogen. Drittelregelung (2/3 Kreis, 1/3 Städte und Gemeinden) kommt. (Anm.: Da der Hebesatz der Kreisumlage diese Entwicklung noch nicht berücksichtigt, sind hier lediglich die Nettoauswirkungen deutlich gemacht; nach Anpassung des Kreisumlagehebesatzes wäre hier der Brutto-Betrag zu berücksichtigen). Alle diese Belastungen schlagen sich ausschließlich im Fachbereich 2 – Jugend, Familie und Soziales nieder. Daneben wurden die bisher in der Strategie- und Finanzkommission erarbeiteten Empfehlungen zur Haushaltskonsolidierung in einer Gesamtgrößenordnung von rd. 400 bis 450 T€ p.a. in die der Anlage 1 zu entnehmende Budgetübersicht des Ergebnisplanes eingearbeitet. Die oben angesprochene Reduzierung der Zuwendungen und Zuschüsse ist (soweit sie nicht bereits in den Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission berücksichtigt ist) zunächst nur summarisch auf der Ebene des Gesamtbudgets angesetzt worden. Die Umsetzung auf die einzelnen Fachbereiche erfolgt im Rahmen der Entwurfsaufstellung. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Umstände ist derzeit von einer leichten Erhöhung der Budgets im Ergebnisplan von rd. 40 und 100 T€ p.a. auszugehen.

 

Auch wenn die ursprünglich prognostizierten Fehlbeträge bedingt durch die deutlich gestiegenen Steuereinnahmen in durchaus nennenswertem Umfang zurückgeführt werden konnten, ist eine dauerhafte Konsolidierung des städtischen Haushalts noch nicht erkennbar. Die mit der Strategie- und Finanzkommission auf der Basis einer umfassenden Produkt- und Aufgabenkritik in Angriff genommene Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiter zu führen. Weitere Empfehlungen aus der Strategie- und Finanzkommission sollten im weiteren Verfahren der Aufstellung und Beratung der Ergebnis- und Investitionsplanung 2007-2010 berücksichtigt werden.

 

Im Hinblick auf die Ausgestaltung des Investitionsplanes wird auf ein Zitat aus dem Entwurf des EHK Bezug genommen:

 

„Die finanzielle Zukunftsfähigkeit und damit einhergehend die Gestaltungsfreiheit einer Kommune ist gegeben, wenn Investitionen in Zukunftsprojekte ggf. in Kooperation mit Partnern aus eigener Kraft bewältigt werden können.“

 

Wie oben dargestellt, lässt der Ergebnisplan auch mittelfristig nicht einmal im Ansatz eine Unterstützung von Investitionen zu. In dieser Situation dürfen einerseits durch die Investitionstätigkeit keine zusätzlichen Lasten hervorgerufen werden. Andererseits sind in diesem Rahmen die Investitionsmöglichkeiten zielorientiert zu nutzen.

 

Deshalb wird vorgeschlagen, in allen Planungsjahren keine Netto-Neuverschuldung zuzulassen. Im Rahmen dieser Vorgabe sollten die Maßnahmen und Projekte auch schon unter besonderer Berücksichtigung der Zielsetzungen des künftigen Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes geplant werden.

 

Das derzeitige Investitionsprogramm ist unter diesen Prämissen zu überarbeiten, insbesondere das Jahr 2007, das noch eine Netto-Neuverschuldung in Höhe von 1,2 Mio € ausweist.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:     Eckdaten Ergebnisplanung 2007 – 2010