Betreff
Ausbau des Lindvennweges 2. Ba von Thiestraße bis Nielandstraße (53014-3703) I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
268/14
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre-

           gungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvennweges 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße:

 

 

Lindvennweg 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße (Tempo 30-Zone)

 

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.

 

a)  Fahrbahn:

è   Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn , eingefasst von Rundbordsteinen r= 5,0 cm, in Zufahrten abgesenkt auf r = 2,0 cm, mit Unterbau, Belastungsklasse BK 1,0 (früher Bauklasse IV) RStO, in einer Breite von 5,50 m

 

 

b)  Parken:

è   Pflasterung von PKW-Parkständen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster, d = 8,0 cm mit Unterbau in Längsaufstellung in einer Breite von 2,00 m wechselseitig der Fahrbahn

                               

 

c)   Begrünung:

è   Anlegung von Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung im Bereich der Fahrbahnversätze und als Abgrenzung des Parkstreifen in einer Breite von 2,00 m

 

 

 

d)  Gehwege:

è   Herstellung von beidseitigen Gehwegen in einer Breite von 1,50 m bis     1,75 m, aus grauen Betonsteinpflasterplatten d= 8,0 cm mit Unterbau, in den Zufahrten aus grauem Betonsteinpflaster d = 8,0 cm mit Unterbau

 

 

 

 

 

e)  Entwässerung:

è   Herstellung von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen und Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

 

f)    Straßenbeleuchtung:

è   Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m.

 

 

 

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvennweges 2. BA von Thiestraße bis Nielandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 Kennwort „Mesum – Nord I“.

 

 

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvennweges 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV.NRW S.878), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvennweges 2. BA von Thiestraße bis Nielandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 Kennwort „Mesum – Nord I“ erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

 

 

         Lindvennweg von Thiestraße bis Nielandstraße (Tempo-30-Zone)

 

 

     Ausbau im Separationsprinzip mit:

 

1.        Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.        Parkstände in Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

3.        Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

4.        Gehwege aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.        Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 

 

 


Begründung:

 

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung des Lindvennweges 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße fand in der Zeit vom 31. März bis 15. April 2014 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Neuen Rathaus statt. 

 

Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben ein.

 

 

Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

       

 

         Eingabe 1

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

Die Auswahl der zu pflanzenden Straßenbäume nimmt Herr Twesten von den Technischen Betrieben Rheine vor. Er wird sich mit dem Anlieger in Verbindung setzen.

Eine Pflegevereinbarung für Grünbeete, die durch eine öffentliche Verkehrsfläche vom Grundstück des Anliegers getrennt sind, wird nicht getroffen.

Bei der Ausarbeitung der Höhenplanung wird dafür sorge getragen, dass die Höhendifferenz so gering wie möglich gehalten wird. Über den Umfang der Angleichungsarbeiten sowie die Kostenteilung kann nur vor Ort im Ablauf der Baumaßnahme entschieden werden.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.     

 

 

 

 

         Eingabe 2 

 

 

             Die Eingabe ist Anlage 2 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

             Die Birke wird durch Mitarbeiter des Fachbereiches Grün der Technischen Betriebe Rheine begutachtet. Das Ergebnis wird den Anliegern mitgeteilt.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss nimmt die Eingaben zur Kenntnis und beschließt die

             Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.     

 

 

 

 

 

 

 

 

         Eingabe 3 

 

 

             Die Eingabe ist Anlage 3 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

             Aus verkehrstechnischer Sicht und nach erneuter lichttechnischer Prüfung wurde festgestellt, dass eine Versetzung der Leuchte möglich ist, auch wenn eine Beeinträchtigung des Anliegers durch einfallendes Licht am bisher vorgesehenen Standort nicht gesehen wird.

 

Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte.     

 

 

 

 

         Eingabe 4

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 4 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

             Aus verkehrstechnischer Sicht und nach erneuter lichttechnischer Prüfung wurde festgestellt, dass eine Versetzung der Leuchte möglich ist.

             auch wenn eine Beeinträchtigung des Anliegers durch einfallendes Licht am bisher vorgesehenen Standort nicht gesehen wird.

 

Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

             

             Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte.     

 

 

 

 

          Eingabe 5

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 5 beigefügt.

 

            

            

 

             Abwägung:

        

Verkehrstechnisch spricht nichts gegen die Anlegung der Zufahrten auf beiden Grundstücken.

 

Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss beschließt die Anlegung der Zufahrten. 

 

 

 

 

         Baugenehmigungsverfahren nach Ablauf der Offenlage

 

 

Nach dem Ende der Offenlage ging die Baugenehmigung für den Bau eines weiteren Wohnhauses am Lindvennweg ein. Um noch vor dem Abschluss des Planverfahrens durch die Abwägung die gewünschte Zufahrt eintragen zu können, wurde der Planer des Bauvorhabens telefonisch kontaktiert. Der gewünschten Zufahrt steht verkehrlich nichts entgegen.

 

Die Änderung wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

             Der Bauausschuss beschließt die Anlegung der Zufahrt. 

 

 

 

Zu II:    Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Lindvennweg 2. BA von Thiestraße bis Nielandstraße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 Kennwort „Mesum – Nord I“.

 

Die Parzellen am Lindvennweg 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße sind bis auf 3 Grundstücke bereits bebaut, so dass eine sich eine Bebauung von 85 % ergibt. 

 

Der Ausbau des Lindvennweges 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße ist im Investitionsprogramm für 2014 vorgesehen.

 

Die Planung sieht für den Lindvennweg 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße einen Ausbau im Separationsprinzip im Bereich der bestehenden Tempo-30-Zone mit einer in Asphalt ausgeführten Fahrbahn, Entwässerungsrinnen, eingefasst in Rundbordsteine vor.

 

Aufgrund der durchgeführten Bodenuntersuchung wurde festgestellt, dass oberhalb des Erdplanums ein frostsicherer Oberbau von mindestens 55 cm (5 cm Zuschlag für ungünstige Wasserverhältnisse) eingebaut werden sollte. Ein frostsicherer Aufbau ist bei einer Deckensanierung, bzw. Aufbau auf den vorhandenen Unterbau im untersuchten Streckenabschnitt auf Grund der geringen Schichtmächtigkeiten im vorhandenen Oberbau gem. RStO auf dem gesamten untersuchten Abschnitt nicht gewährleistet. Aus diesem Grund wird für diesen Bereich ein Vollausbau empfohlen.

Eine Nachverdichtung des Erdplanum mit einem schweren Verdichtungsgerät ist zu empfehlen, humose, bzw. organische Böden sind generell auszutauschen.

Die anstehenden Böden eignen sich als Unterbau des gebundenen Oberbaus. In jedem Fall sollte vor Beginn der Arbeiten die Tragfähigkeit (Verdichtung) des Erdplanums im Rahmen von Verdichtungsprüfungen (statische und/oder dynamische Lastplattendruckversuche) untersucht werden, um auch abhängig von bauzeitlicher Witterung und Bodenfeuchte über die Notwendigkeit der Einbringung einer Stabilisierungsschicht entscheiden zu können.

Teerhaltige Inhaltstoffe wurden nicht gefunden und auch die PAK-Belastung lässt eine Wiederverwendung zu.

 

Es werden wechselseitig Parkstände, abgegrenzt durch Grünbeete, angeordnet.

 

Beidseitig der Fahrbahn bzw. der Parkstände sind Gehwege geplant.

Die Parkstände erhalten eine anthrazitfarbene Pflasterung und die Gehwege eine graue Plattierung, in den Bereichen der Zufahrten graues Betonsteinpflaster.

 

Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale des Lindvennweges 2. BA von Thiestraße bis Nielandstraße von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine, hier: Anlegung von Verkehrsgrün, abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 

 

 

Hinweis:

 

Die beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme erfolgt nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung der Stadt Rheine. Der Anteil der Beitragspflichtigen an dem Aufwand beträgt nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine 90 %.

 


Anlagen:

 

Eingaben der Anlieger

Lageplanverkleinerung