Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
eingegangenen Anre-
gungen und Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den
Ausbau des Lindvennweges 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße:
Lindvennweg
2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße (Tempo 30-Zone)
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.
a) Fahrbahn:
è
Herstellung
einer asphaltierten Fahrbahn , eingefasst von Rundbordsteinen r= 5,0 cm, in
Zufahrten abgesenkt auf r = 2,0 cm, mit Unterbau, Belastungsklasse BK 1,0
(früher Bauklasse IV) RStO, in einer Breite von
5,50 m
b) Parken:
è
Pflasterung
von PKW-Parkständen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster, d = 8,0 cm mit
Unterbau in Längsaufstellung in einer Breite von 2,00 m wechselseitig der Fahrbahn
c) Begrünung:
è
Anlegung
von Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung im Bereich der
Fahrbahnversätze und als Abgrenzung des Parkstreifen in einer Breite von 2,00 m
d) Gehwege:
è
Herstellung
von beidseitigen Gehwegen in einer Breite von 1,50 m bis 1,75 m, aus grauen
Betonsteinpflasterplatten d= 8,0 cm mit Unterbau, in den Zufahrten aus grauem
Betonsteinpflaster d = 8,0 cm mit Unterbau
e) Entwässerung:
è
Herstellung
von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen und Einbau von Straßenabläufen mit
Anschluss an die vorhandene Kanalisation
f) Straßenbeleuchtung:
è
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m.
Beschluss des Rates:
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvennweges 2.
BA von Thiestraße bis Nielandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
286 Kennwort „Mesum – Nord I“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau des Lindvennweges 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße der
Stadt Rheine
vom ___________________
Gem.
§ § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013
(GV.NRW S.878), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvennweges
2. BA von Thiestraße bis Nielandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 286 Kennwort „Mesum – Nord I“ erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
Lindvennweg von Thiestraße bis Nielandstraße (Tempo-30-Zone)
Ausbau
im Separationsprinzip mit:
1.
Fahrbahn
in Asphalt mit Unterbau
2.
Parkstände
in Betonsteinpflaster mit Unterbau
3.
Grünbeete
mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung
4.
Gehwege
aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues
Betonsteinpflaster mit Unterbau
5.
Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
6.
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung des Lindvennweges 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße fand in der Zeit vom 31. März bis 15. April 2014 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Neuen Rathaus statt.
Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben ein.
Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.
Eingabe 1
Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.
Abwägung:
Die Auswahl der zu pflanzenden Straßenbäume nimmt Herr Twesten von den Technischen Betrieben Rheine vor. Er wird sich mit dem Anlieger in Verbindung setzen.
Eine Pflegevereinbarung für Grünbeete, die durch eine öffentliche Verkehrsfläche vom Grundstück des Anliegers getrennt sind, wird nicht getroffen.
Bei der Ausarbeitung der Höhenplanung wird dafür sorge getragen, dass die Höhendifferenz so gering wie möglich gehalten wird. Über den Umfang der Angleichungsarbeiten sowie die Kostenteilung kann nur vor Ort im Ablauf der Baumaßnahme entschieden werden.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.
Eingabe 2
Die Eingabe ist Anlage 2 beigefügt.
Abwägung:
Die Birke wird durch Mitarbeiter des Fachbereiches Grün der Technischen Betriebe Rheine begutachtet. Das Ergebnis wird den Anliegern mitgeteilt.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Eingaben zur Kenntnis und beschließt die
Umsetzung des vorliegenden Ausbauplanes.
Eingabe 3
Die Eingabe ist Anlage 3 beigefügt.
Abwägung:
Aus verkehrstechnischer Sicht und nach erneuter lichttechnischer Prüfung wurde festgestellt, dass eine Versetzung der Leuchte möglich ist, auch wenn eine Beeinträchtigung des Anliegers durch einfallendes Licht am bisher vorgesehenen Standort nicht gesehen wird.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte.
Eingabe 4
Die Eingabe ist als Anlage 4 beigefügt.
Abwägung:
Aus verkehrstechnischer Sicht und nach erneuter lichttechnischer Prüfung wurde festgestellt, dass eine Versetzung der Leuchte möglich ist.
auch wenn eine Beeinträchtigung des Anliegers durch einfallendes Licht am bisher vorgesehenen Standort nicht gesehen wird.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte.
Eingabe 5
Die Eingabe ist als Anlage 5 beigefügt.
Abwägung:
Verkehrstechnisch spricht nichts gegen die Anlegung der Zufahrten auf beiden Grundstücken.
Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung der Zufahrten.
Baugenehmigungsverfahren nach Ablauf der
Offenlage
Nach dem Ende der Offenlage ging die Baugenehmigung für den Bau eines weiteren Wohnhauses am Lindvennweg ein. Um noch vor dem Abschluss des Planverfahrens durch die Abwägung die gewünschte Zufahrt eintragen zu können, wurde der Planer des Bauvorhabens telefonisch kontaktiert. Der gewünschten Zufahrt steht verkehrlich nichts entgegen.
Die Änderung wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung der Zufahrt.
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Lindvennweg 2. BA von Thiestraße bis Nielandstraße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 Kennwort „Mesum – Nord I“.
Die
Parzellen am Lindvennweg 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße sind bis auf 3
Grundstücke bereits bebaut, so dass eine sich eine Bebauung von 85 % ergibt.
Der Ausbau des Lindvennweges 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße ist im Investitionsprogramm für 2014 vorgesehen.
Die Planung sieht für den Lindvennweg 2.BA von Thiestraße bis
Nielandstraße einen Ausbau im Separationsprinzip im Bereich der bestehenden
Tempo-30-Zone mit einer in Asphalt ausgeführten Fahrbahn, Entwässerungsrinnen,
eingefasst in Rundbordsteine vor.
Aufgrund der durchgeführten Bodenuntersuchung wurde festgestellt, dass oberhalb des Erdplanums ein frostsicherer Oberbau von mindestens 55 cm (5 cm Zuschlag für ungünstige Wasserverhältnisse) eingebaut werden sollte. Ein frostsicherer Aufbau ist bei einer Deckensanierung, bzw. Aufbau auf den vorhandenen Unterbau im untersuchten Streckenabschnitt auf Grund der geringen Schichtmächtigkeiten im vorhandenen Oberbau gem. RStO auf dem gesamten untersuchten Abschnitt nicht gewährleistet. Aus diesem Grund wird für diesen Bereich ein Vollausbau empfohlen.
Eine Nachverdichtung des Erdplanum mit einem schweren Verdichtungsgerät ist zu empfehlen, humose, bzw. organische Böden sind generell auszutauschen.
Die anstehenden Böden eignen sich als Unterbau des gebundenen Oberbaus. In jedem Fall sollte vor Beginn der Arbeiten die Tragfähigkeit (Verdichtung) des Erdplanums im Rahmen von Verdichtungsprüfungen (statische und/oder dynamische Lastplattendruckversuche) untersucht werden, um auch abhängig von bauzeitlicher Witterung und Bodenfeuchte über die Notwendigkeit der Einbringung einer Stabilisierungsschicht entscheiden zu können.
Teerhaltige Inhaltstoffe wurden nicht gefunden und auch die PAK-Belastung lässt eine Wiederverwendung zu.
Es werden wechselseitig Parkstände,
abgegrenzt durch Grünbeete, angeordnet.
Beidseitig der Fahrbahn bzw. der Parkstände
sind Gehwege geplant.
Die Parkstände erhalten eine anthrazitfarbene
Pflasterung und die Gehwege eine graue Plattierung, in den Bereichen der
Zufahrten graues Betonsteinpflaster.
Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen
entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.
Die Entwässerung erfolgt über
Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaumerkmale des Lindvennweges 2. BA von Thiestraße bis Nielandstraße von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine, hier: Anlegung von Verkehrsgrün, abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.
Hinweis:
Die
beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme erfolgt nach den Bestimmungen des
Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung der Stadt Rheine. Der Anteil der
Beitragspflichtigen an dem Aufwand beträgt nach der Erschließungsbeitragssatzung
der Stadt Rheine 90 %.
Anlagen:
Eingaben der Anlieger
Lageplanverkleinerung