Betreff
EUREGIO e. V. - Entsendung von Vertreter/innen der Stadt Rheine in die Mitgliederversammlung und den EUREGIO-Rat
Vorlage
270/14
Aktenzeichen
VV III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine benennt die nachstehend aufgeführten Vertreter/innen der Stadt Rheine in folgende Gremien:

 

a)  Euregio e. V. - Mitgliederversammlung

 

Mitglied:                                                    persönliche/r Vertreter/in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Angelika Kordfelder

 

 

Mathias Krümpel

 

 

b)  Euregio-Rat

 

Mitglied:                                                    persönliche/r Vertreter/in

 

 

 

 

 

 


Begründung:

 

Nach der Kommunalwahl hat der Rat nicht nur über die Neubesetzung der Ausschüsse, sondern auch über die Entsendung von Vertreter/innen der Stadt Rheine in Beiräte, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte oder entsprechende Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, zu entscheiden.

 

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Sofern weitere Vertreter/innen zu benennen sind, muss der/die Bürgermeister/in oder ein von ihm/ihr vorgeschlagene/r Beamte/r oder Angestellte/r dazuzählen. Hierbei handelt es sich um eine speziellere Regelung, die der allgemeinen Vertretungsregelung des § 63 GO NW vorgeht.

 

Haben die Mitglieder des Rates der Stadt Rheine zwei oder mehr Vertreter/innen zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist § 50 Abs. 3 GO NW anzuwenden (§ 50 Abs. 4 GO NW). Das hat zur Folge, dass, wenn sich die Fraktionen nicht auf einen einheitlichen Vorschlag geeinigt haben, bzw. kein einstimmiger Beschluss über die Annahme der Vorschläge zustande gekommen ist, die Entsendung der Vertreter/innen im Einzelfall nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen ist.

 

Bei der Entsendung von Mitgliedern des Rates bzw. Bediensteten der Verwaltung in den entsprechenden Gremien der EUREGIO e. V. wird auf folgende Besonderheiten hingewiesen:

 

a)    In die Mitgliederversammlung der Euregio e. V. entsendet der Rat der Stadt gemäß Artikel 6 Abs. 2 der Satzung drei Vertreter/innen. Die Entsendung der Vertreter/innen bestimmt sich nach dem Kommunalrecht.

      Laut Mitteilung der EUREGIO e. V. soll es sich hierbei um Ratsmitglieder und Bedienstete der Verwaltung handeln.

      Für jede/n Vertreter/in soll eine Stellvertreter/in benannt werden.

 

      Mitglieder waren bisher RM Horst Dewenter, RM Falk Toczkowski und BM Dr. Angelika Kordfelder, Vertreter waren RM Theresia Nagelschmidt, RM Karl-Heinz Brauer und Stadtkämmerer Mathias Krümpel.

 

b)    Gemäß Artikel 10 Abs. 3 der Satzung der EUREGIO e. V. besteht für Mitgliedsgemeinde über 40.000 Einwohner ein unmittelbares Entsendungsrecht von je einem Mitglied und einen Stellvertreter für den EUREGIO-Rat.

 

      Mitglied war bislang SB Franz-Josef Oberfeld; Stellvertreter RM Falk Toczkowski.