Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine benennt die
nachstehend aufgeführten Vertreter/innen der Stadt Rheine in folgende Gremien:
a) Euregio
e. V. - Mitgliederversammlung
Mitglied: persönliche/r
Vertreter/in
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Dr. Angelika Kordfelder |
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Mathias Krümpel |
b) Euregio-Rat
Mitglied: persönliche/r
Vertreter/in
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Begründung:
Nach
der Kommunalwahl hat der Rat nicht nur über die Neubesetzung der Ausschüsse,
sondern auch über die Entsendung von Vertreter/innen der Stadt Rheine in
Beiräte, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte oder entsprechende
Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt
beteiligt ist, zu entscheiden.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW
vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten,
Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden
Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Sofern weitere
Vertreter/innen zu benennen sind, muss der/die Bürgermeister/in oder ein von
ihm/ihr vorgeschlagene/r Beamte/r oder Angestellte/r dazuzählen. Hierbei
handelt es sich um eine speziellere Regelung, die der allgemeinen Vertretungsregelung
des § 63 GO NW vorgeht.
Haben die Mitglieder des Rates der Stadt
Rheine zwei oder mehr Vertreter/innen zu bestellen oder vorzuschlagen, die
nicht hauptberuflich tätig sind, ist § 50 Abs. 3 GO NW anzuwenden (§ 50 Abs. 4
GO NW). Das hat zur Folge, dass, wenn sich die Fraktionen nicht auf einen
einheitlichen Vorschlag geeinigt haben, bzw. kein einstimmiger Beschluss über
die Annahme der Vorschläge zustande gekommen ist, die Entsendung der
Vertreter/innen im Einzelfall nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen
ist.
Bei der Entsendung von Mitgliedern des Rates
bzw. Bediensteten der Verwaltung in den entsprechenden Gremien der EUREGIO e.
V. wird auf folgende Besonderheiten hingewiesen:
a)
In die Mitgliederversammlung der Euregio e. V. entsendet der Rat der
Stadt gemäß Artikel 6 Abs. 2 der Satzung drei
Vertreter/innen. Die Entsendung der Vertreter/innen bestimmt sich nach dem
Kommunalrecht.
Laut
Mitteilung der EUREGIO e. V. soll es sich hierbei um Ratsmitglieder und Bedienstete
der Verwaltung handeln.
Für
jede/n Vertreter/in soll eine Stellvertreter/in benannt werden.
Mitglieder
waren bisher RM Horst Dewenter, RM Falk Toczkowski und BM Dr. Angelika Kordfelder,
Vertreter waren RM Theresia Nagelschmidt, RM Karl-Heinz Brauer und Stadtkämmerer
Mathias Krümpel.
b)
Gemäß
Artikel 10 Abs. 3 der Satzung der EUREGIO e. V. besteht für Mitgliedsgemeinde
über 40.000 Einwohner ein unmittelbares Entsendungsrecht von je einem Mitglied
und einen Stellvertreter für den EUREGIO-Rat.
Mitglied war bislang SB Franz-Josef
Oberfeld; Stellvertreter RM Falk Toczkowski.