Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine bestellt Frau Dr. Angelika Kordfelder als Vertreterin sowie Herrn Mathias Krümpel als deren persönlichen Stellvertreter in den Gesellschafterversammlungen folgender Unternehmen:
- Stadtwerke Rheine GmbH
- Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
- EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH
- TaT - Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH
- Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH
Begründung:
Stimmrecht
Das Stimmrecht einer
juristischen Person übt das Vertretungsorgan aus (vgl. Baumbach/Hueck, S. 851,
RN 27).
Teilnahmerecht
Nach herrschender Meinung kann
grundsätzlich nur der Gesellschafter selbst an der Gesellschafterversammlung
teilnehmen; für eine juristische Person handelt ihr gesetzlicher Vertreter. Ein
allgemeines Recht, einen beliebigen Vertreter zu schicken oder einen Berater
mitzubringen, hat der Gesellschafter nicht (OLG Naumburg, GmbH-Rundschau 1996,
S. 934)
Regelungen
zum Vertretungsorgan bzw. gesetzlichen Vertreter in der Gemeindeordnung NW (GO
NW)
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein/e vom Rat bestellte/r
Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Hierbei handelt es sich um
eine speziellere Regelung, die der allgemeinen Vertretungsregelung des § 63 GO
NW vorgeht.