Betreff
Stadtwerke Rheine GmbH, Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH, Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH,- Besetzung der Gesellschafterversammlung
Vorlage
272/14
Aktenzeichen
VV III -4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine bestellt Frau Dr. Angelika Kordfelder als Vertreterin sowie Herrn Mathias Krümpel als deren persönlichen Stellvertreter in den Gesellschafterversammlungen folgender Unternehmen:

 

-       Stadtwerke Rheine GmbH

-       Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH

-       EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH

-       TaT - Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH

-       Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH


Begründung:

 

Stimmrecht

Das Stimmrecht einer juristischen Person übt das Vertretungsorgan aus (vgl. Baumbach/Hueck, S. 851, RN 27).

 

Teilnahmerecht

Nach herrschender Meinung kann grundsätzlich nur der Gesellschafter selbst an der Gesellschafterversammlung teilnehmen; für eine juristische Person handelt ihr gesetzlicher Vertreter. Ein allgemeines Recht, einen beliebigen Vertreter zu schicken oder einen Berater mitzubringen, hat der Gesellschafter nicht (OLG Naumburg, GmbH-Rundschau 1996, S. 934)

 

Regelungen zum Vertretungsorgan bzw. gesetzlichen Vertreter in der Gemeindeordnung NW (GO NW)

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Hierbei handelt es sich um eine speziellere Regelung, die der allgemeinen Vertretungsregelung des § 63 GO NW vorgeht.