Betreff
Entsendung von Vertreter/innen der Stadt Rheine in Verbände, Vereine und sonstige Gremien
Vorlage
276/14
Aktenzeichen
VV III -4203-löc
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.   Die Ratsmitglieder nehmen davon Kenntnis, dass nach den Satzungen der folgenden Gremien die nachstehend aufgeführten Vertreter/innen der Stadt Rheine Kraft Ihres Amtes als in die Organe dieser Gremien entsandt gelten:

 

a) Verkehrsverein Rheine 1912 e. V. - Vorstand

 

Vertreterin der Stadt Rheine:              Dr. Angelika Kordfelder

 

b)  Heimatverein Rheine 1877 e. V. - Beirat

 

Vertreterin der Stadt Rheine:              Dr. Angelika Kordfelder

 

Im Falle der Verhinderung nehmen die Vertreter im Amt die Aufgaben wahr.

 

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine benennen die nachstehend aufgeführten Vertreter/innen der Stadt Rheine in folgende Gremien:

 

a)    Verkehrsverein Rheine 1912 e. V. - Vorstand

 

Beisitzer

persönliche/r Stellvertreter/in

für die Fraktion CDU

 

für die Fraktion SPD

 

für die Fraktion Bündnis 90/GRÜNE

 

für die Fraktion F.D.P.

 

für die Fraktion Alternative für Rheine

 

für die Fraktion Die Linke

 

 

b)    Städt. Musikverein Rheine e. V. - Vorstand

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

 

 

Klaus Dykstra

Birgit Kösters

 

c)     Stiftung NaturZoo Rheine - Kuratorium

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Angelika Kordfelder

Jan Kuhlmann

für die Fraktion CDU

 

für die Fraktion SPD

 

für die Fraktion Bündnis 90/GRÜNE

 

für die Fraktion F.D.P.

 

für die Fraktion Alternative für Rheine

 

für die Fraktion Die Linke

 

 

d)    Karnevalsunion Rheine - Kurrat

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

für die Fraktion CDU

 

für die Fraktion SPD

 

für die Fraktion Bündnis 90/GRÜNE

 

für die Fraktion F.D.P.

 

für die Fraktion Alternative für Rheine

 

für die Fraktion Die Linke

 

 

e)    Förderverein Waldhügel e. V. - Beirat

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

f)     Kuratorium Mathias-Spital

 

Mitglied

Dr. Angelika Kordfelder

 

g)  Münsterland e. V. - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Angelika Kordfelder

Wiebke Gehrke

 

h)  Deutsch-Niederländische Gesellschaft e. V. - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Angelika Kordfelder

Leitung Pressereferat o.V.i.A.

 

i)    Deutsches Volksheimstättenwerk e. V. - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Angelika Kordfelder

Jürgen Wullkotte

 

j)    Verein zur Förderung der Abteilung Münster der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NW e. V. - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Angelika Kordfelder

Andreas Richter

 

k)  Gesellschaft der Freunde der Fernuniversität e. V. - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Angelika Kordfelder

Axel Linke

 

l)    Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Angelika Kordfelder

Heinz Hermeling

 

m)   Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen - Gruppenversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Angelika Kordfelder

Heinz Hermeling

 

n)  Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V. - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Angelika Kordfelder

Birgit Kösters

 

o)  Landesverkehrsverband Westfalen e. V. - Verbandsversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Angelika Kordfelder

Wiebke Gehrke

 

p)  GVV-Kommunalversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Angelika Kordfelder

Christoph Noelke

 

q) Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe - Verbandsversammlung

 

Mitglied

Dr. Angelika Kordfelder

1. persönliche/r Stellvertreter/in

Heinz Hermeling

2. persönliche/r Stellvertreter/in

Andreas Richter

 

r)   Westfälische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster e. V. - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

Dr. Angelika Kordfelder

1. persönliche/r Stellvertreter/in

Heinz Hermeling

2. persönliche/r Stellvertreter/in

Andreas Richter

 

Sollte das Stimmrecht der Stadt Rheine in den v. g. Organen nach der Höhe des Mitgliedsbeitrages gestaffelt sein, ist die Bürgermeisterin bevollmächtigt, falls dieses nicht schon durch Satzung des Verbandes geregelt ist, einheitlich für die Stadt Rheine das Stimmrecht auszuüben.


Begründung:

 

Nach der Kommunalwahl hat der Rat nicht nur über die Neubesetzung der Ausschüsse, sondern auch über die Entsendung von Vertreter/innen der Stadt Rheine in Beiräte, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte oder entsprechende Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, zu entscheiden.

 

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Sofern weitere Vertreter/innen zu benennen sind, muss der/die Bürgermeister/in oder ein von ihm/ihr vorgeschlagene/r Beamte/r oder Angestellte/r dazuzählen. Hierbei handelt es sich um eine speziellere Regelung, die der allgemeinen Vertretungsregelung des § 63 GO NW vorgeht.

 

Haben die Mitglieder des Rates der Stadt Rheine zwei oder mehr Vertreter/innen zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist § 50 Abs. 3 GO NW anzuwenden (§ 50 Abs. 4 GO NW). Das hat zur Folge, dass, wenn sich die Fraktionen nicht auf einen einheitlichen Vorschlag geeinigt haben, bzw. kein einstimmiger Beschluss über die Annahme der Vorschläge zustande gekommen ist, die Entsendung der Vertreter/innen im Einzelfall nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen ist.

 

 

zu 1:

 

In den Satzungen der unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlages aufgeführten Gremien ist verbindlich geregelt, wer für die Stadt Rheine die Vertretung wahrnehmen kann.

 

a)  Gemäß § 7 Abs. 1 d der Satzung des Verkehrsverein Rheine 1912 e. V. ist die Bürgermeisterin Mitglied des Vorstandes.

 

b)  Gemäß § 7 der Satzung des Heimatvereins Rheine 1877 e. V. ist die Bürgermeisterin Mitglied des Beirates.

 

zu 2:

 

Bei der Entsendung von Mitgliedern des Rates bzw. Bediensteten der Verwaltung in die entsprechenden Gremien wird auf folgende Besonderheiten hingewiesen:

 

a)   Gemäß § 7 der Satzung des Verkehrsvereins Rheine 1912 e. V. werden neben der Bürgermeisterin je eine Person der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen zum Beisitzer vom Rat der Stadt in den Vorstand delegiert.

 

Beisitzer waren bisher RM Martin Beckmann, RM Toczkowski, RM Mau und RM Lunkwitz. Stellvertreter waren bisher RM Overesch, RM Mollen, SB Joachim Siegler und RM Holtel.

 

b)   Laut Satzung des Städtischen Musikvereins e. V. sind vom Rat der Stadt ein Mitglied des Kulturausschusses und ein/e Bedienstete/r des Kulturamtes in den Vorstand zu entsenden.

 

Mitglieder waren bisher RM Helmes und Herr Klaus Dykstra. Stellvertreter waren bisher RM Weßling und Frau Birgit Kösters.

 

c)   Gemäß § 6 der Satzung der Stiftung NaturZoo Rheine besteht das Kuratorium u.a. aus je einem Mitglied der im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen.

 

Zu den vom Rat entsandten Mitgliedern gehörten bisher RM Fühner, RM Berardis, RM Grawe und SB Dr. Rudolf Koch. Stellvertreter waren bisher RM Nagelschmidt, SB Paul-Dieter Michalski, SB Thorsten Sonntag und RM Brunsch.

 

d)   Nach § 6 der Satzung der Karnevalsunion Rheine gehört dem KUR-Rat u. a. aus jeder Fraktion, die im Rat der Stadt Rheine vertreten ist, ein Mitglied an.

 

Dem KUR-Rat gehörten in der vergangenen Wahlperiode RM Gude, RM Brauer, SB Thorsten Sonntag und RM Holtel als Mitglieder sowie RM Bonk, RM Lunkwitz als Stellvertreter an.

 

e)   Der Förderverein Waldhügel e. V. hat im § 7 seiner Satzung geregelt, dass der zu bildende Beirat, der die Aufgabe hat, den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu beraten und zu unterstützen, mindestens aus sieben Personen besteht. Fünf Mitglieder des Beirates müssen Mitglieder des Rates der Stadt Rheine sein; diese Mitglieder sind vom Rat der Stadt Rheine zu bestellen.

 

In der vergangenen Wahlperiode entsandte der Rat RM Oechtering, RM Löcken und RM Mau als Mitglieder sowie RM Hagemeier, RM Leskow, SB Kai Gade und RM Holtel als Stellvertreter an.

 

f)    Gem. § 6 e) in Verbindung mit § 5 a) der Satzung des Kuratorium Mathias-Spital hat der Rat das Recht den/die Bürgermeister/in oder einen Vertreter als Mitglied zu entsenden. Mitglied können nur Personen sein, die der katholischen oder einer evangelischen Kirche angehören.

 

Mitglied des Kuratoriums war in der letzten Wahlperiode BM Dr. Kordfelder.

 

g)   Laut Satzung der Münsterland e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Frau Wiebke Gehrke bestellt.

 

h)   Laut Satzung der Deutsch-Niederländische Gesellschaft e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Frau Heike Born bestellt.

 

i)     Laut Satzung der Deutsches Volksheimstättenwerk e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Herr Jürgen Wullkotte bestellt.

 

j)    Laut Satzung des Verein zur Förderung der Abteilung Münster der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NW e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Herr Andreas Richter bestellt.

 

k)   Laut Satzung der Gesellschaft der Freunde der Fernuniversität e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Herr Axel Linke bestellt.

 

l)     Laut Satzung der Kommunalen Gemeinschaftstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Herr Heinz Hermeling bestellt.

 

m) Laut Satzung des Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen ist eine Person in die Gruppenversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Herr Heinz Hermeling bestellt.

 

n)   Laut Satzung des Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Frau Birgit Kösters bestellt.

 

o)   Laut Satzung des Landesverkehrsverbandes Westfalen e. V. ist eine Person in die Verbandsversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Frau Wiebke Gehrke bestellt.

 

p)   Laut Satzung des GVV-Kommunalversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Herr Christoph Noelke bestellt.

 

q)   Laut Satzung des Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe ist eine Person in die Verbandsversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum 1. Stellvertreter war bisher Herr Heinz Hermeling und 2. Stellvertreter Herr Andreas Richter bestellt.

 

r)    Laut Satzung der Westfälische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum 1. Stellvertreter war bisher Herr Heinz Hermeling und 2. Stellvertreter Herr Andreas Richter bestellt.

 

Einige der vg. Verbände haben in ihren Satzungen geregelt, dass die Stadt Rheine als Mitglied des Verbandes eine/n Vertreter/in in die Versammlungen entsenden kann. In diesen Versammlungen kann die Stadt ihr Stimmrecht ausüben.

 

Das Stimmrecht wird oftmals aber auch nach der Höhe des Mitgliedsbeitrages gestaffelt, so dass der Stadt nicht nur eine Stimme, sondern gleich mehrere Stimmen in der Versammlung zustehen.

Einige Satzungen regeln, dass das Stimmrecht der Stadt nur einheitlich wahrgenommen werden kann. In anderen Satzungen wird hingegen bestimmt, dass mehrere Stimmrechte eines Mitglieds (Stadt) auf einen Delegierten übertragen werden können, falls dieser Delegierte hierzu bevollmächtigt wurde.