Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Die Ratsmitglieder nehmen davon Kenntnis, dass nach den Satzungen der folgenden Gremien die nachstehend aufgeführten Vertreter/innen der Stadt Rheine Kraft Ihres Amtes als in die Organe dieser Gremien entsandt gelten:
a) Verkehrsverein
Rheine 1912 e. V. - Vorstand
Vertreterin der Stadt Rheine: Dr. Angelika Kordfelder
b) Heimatverein
Rheine 1877 e. V. - Beirat
Vertreterin der Stadt Rheine: Dr. Angelika Kordfelder
Im Falle der Verhinderung nehmen die Vertreter im Amt die Aufgaben wahr.
2. Der Rat der Stadt Rheine benennen die nachstehend aufgeführten Vertreter/innen der Stadt Rheine in folgende Gremien:
a) Verkehrsverein
Rheine 1912 e. V. - Vorstand
Beisitzer |
persönliche/r Stellvertreter/in |
für die
Fraktion CDU |
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für die
Fraktion SPD |
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für die
Fraktion Bündnis 90/GRÜNE |
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für die
Fraktion F.D.P. |
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für die
Fraktion Alternative für Rheine |
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für die
Fraktion Die Linke |
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b) Städt.
Musikverein Rheine e. V. - Vorstand
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
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Klaus
Dykstra |
Birgit
Kösters |
c) Stiftung
NaturZoo Rheine - Kuratorium
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Jan Kuhlmann |
für die
Fraktion CDU |
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für die
Fraktion SPD |
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für die
Fraktion Bündnis 90/GRÜNE |
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für die
Fraktion F.D.P. |
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für die
Fraktion Alternative für Rheine |
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für die
Fraktion Die Linke |
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d) Karnevalsunion
Rheine - Kurrat
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
für die
Fraktion CDU |
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für die
Fraktion SPD |
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für die
Fraktion Bündnis 90/GRÜNE |
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für die
Fraktion F.D.P. |
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für die
Fraktion Alternative für Rheine |
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für die
Fraktion Die Linke |
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e)
Förderverein Waldhügel e. V. - Beirat
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
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f)
Kuratorium Mathias-Spital
Mitglied |
Dr. Angelika
Kordfelder |
g) Münsterland
e. V. - Mitgliederversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Wiebke Gehrke |
h) Deutsch-Niederländische
Gesellschaft e. V. - Mitgliederversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Leitung Pressereferat o.V.i.A. |
i)
Deutsches Volksheimstättenwerk e. V. -
Mitgliederversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Jürgen Wullkotte |
j)
Verein zur Förderung der Abteilung Münster
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NW e. V. - Mitgliederversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Andreas Richter |
k) Gesellschaft
der Freunde der Fernuniversität e. V. - Mitgliederversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Axel Linke |
l)
Kommunale Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsvereinfachung (KGSt) - Mitgliederversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Heinz Hermeling |
m) Kommunale
Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen - Gruppenversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Heinz Hermeling |
n) Landesverband
der Volkshochschulen von NRW e. V. - Mitgliederversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Birgit Kösters |
o) Landesverkehrsverband
Westfalen e. V. - Verbandsversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Wiebke Gehrke |
p) GVV-Kommunalversicherung,
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Mitgliederversammlung
Mitglied |
persönliche/r Stellvertreter/in |
Dr. Angelika
Kordfelder |
Christoph Noelke |
q) Zweckverband
Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe - Verbandsversammlung
Mitglied |
Dr. Angelika
Kordfelder |
1. persönliche/r Stellvertreter/in |
Heinz Hermeling |
2. persönliche/r Stellvertreter/in |
Andreas Richter |
r)
Westfälische Verwaltungs- und
Wirtschaftsakademie Münster e. V. - Mitgliederversammlung
Mitglied |
Dr. Angelika Kordfelder |
1. persönliche/r Stellvertreter/in |
Heinz Hermeling |
2. persönliche/r Stellvertreter/in |
Andreas Richter |
Sollte das Stimmrecht der Stadt Rheine in den v. g. Organen nach der
Höhe des Mitgliedsbeitrages gestaffelt sein, ist die Bürgermeisterin
bevollmächtigt, falls dieses nicht schon durch Satzung des Verbandes geregelt
ist, einheitlich für die Stadt Rheine das Stimmrecht auszuüben.
Begründung:
Nach der Kommunalwahl hat der Rat nicht nur über die Neubesetzung der
Ausschüsse, sondern auch über die Entsendung von Vertreter/innen der Stadt
Rheine in Beiräte, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte oder
entsprechende Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an
denen die Stadt beteiligt ist, zu entscheiden.
Gemäß §
113 Abs. 2 GO NW vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde
in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder
entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen.
Sofern weitere Vertreter/innen zu benennen sind, muss der/die Bürgermeister/in
oder ein von ihm/ihr vorgeschlagene/r Beamte/r oder Angestellte/r dazuzählen.
Hierbei handelt es sich um eine speziellere Regelung, die der allgemeinen Vertretungsregelung
des § 63 GO NW vorgeht.
Haben die Mitglieder des Rates der Stadt Rheine zwei oder mehr Vertreter/innen zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist § 50 Abs. 3 GO NW anzuwenden (§ 50 Abs. 4 GO NW). Das hat zur Folge, dass, wenn sich die Fraktionen nicht auf einen einheitlichen Vorschlag geeinigt haben, bzw. kein einstimmiger Beschluss über die Annahme der Vorschläge zustande gekommen ist, die Entsendung der Vertreter/innen im Einzelfall nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen ist.
zu 1:
In den Satzungen der unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlages aufgeführten Gremien ist verbindlich geregelt, wer für die Stadt Rheine die Vertretung wahrnehmen kann.
a) Gemäß § 7 Abs. 1 d der Satzung des Verkehrsverein Rheine 1912 e. V. ist die Bürgermeisterin Mitglied des Vorstandes.
b) Gemäß § 7 der Satzung des Heimatvereins Rheine 1877 e. V. ist die Bürgermeisterin Mitglied des Beirates.
zu 2:
Bei der Entsendung von Mitgliedern des Rates bzw. Bediensteten der Verwaltung in die entsprechenden Gremien wird auf folgende Besonderheiten hingewiesen:
a) Gemäß § 7 der Satzung des Verkehrsvereins Rheine 1912 e. V. werden neben der Bürgermeisterin je eine Person der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen zum Beisitzer vom Rat der Stadt in den Vorstand delegiert.
Beisitzer waren bisher RM Martin Beckmann, RM Toczkowski, RM Mau und RM Lunkwitz. Stellvertreter waren bisher RM Overesch, RM Mollen, SB Joachim Siegler und RM Holtel.
b) Laut Satzung des Städtischen Musikvereins e. V. sind vom Rat der Stadt ein Mitglied des Kulturausschusses und ein/e Bedienstete/r des Kulturamtes in den Vorstand zu entsenden.
Mitglieder waren bisher RM Helmes und Herr Klaus Dykstra.
Stellvertreter waren bisher RM Weßling und Frau Birgit Kösters.
c) Gemäß § 6 der Satzung der Stiftung NaturZoo Rheine besteht das Kuratorium u.a. aus je einem Mitglied der im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen.
Zu den vom Rat entsandten Mitgliedern gehörten bisher RM Fühner, RM Berardis,
RM Grawe und SB Dr. Rudolf Koch. Stellvertreter waren bisher RM Nagelschmidt, SB
Paul-Dieter Michalski, SB Thorsten Sonntag und RM Brunsch.
d) Nach § 6 der Satzung der Karnevalsunion Rheine gehört dem KUR-Rat u. a. aus jeder Fraktion, die im Rat der Stadt Rheine vertreten ist, ein Mitglied an.
Dem KUR-Rat gehörten in der vergangenen Wahlperiode RM Gude, RM Brauer,
SB Thorsten Sonntag und RM Holtel als Mitglieder sowie RM Bonk, RM Lunkwitz als
Stellvertreter an.
e) Der Förderverein Waldhügel e. V. hat im § 7 seiner Satzung geregelt, dass der zu bildende Beirat, der die Aufgabe hat, den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu beraten und zu unterstützen, mindestens aus sieben Personen besteht. Fünf Mitglieder des Beirates müssen Mitglieder des Rates der Stadt Rheine sein; diese Mitglieder sind vom Rat der Stadt Rheine zu bestellen.
In der vergangenen Wahlperiode entsandte der Rat RM
Oechtering, RM Löcken und RM Mau als Mitglieder sowie RM Hagemeier, RM Leskow, SB
Kai Gade und RM Holtel als Stellvertreter an.
f) Gem. § 6 e) in Verbindung mit § 5 a) der Satzung des Kuratorium Mathias-Spital hat der Rat das Recht den/die Bürgermeister/in oder einen Vertreter als Mitglied zu entsenden. Mitglied können nur Personen sein, die der katholischen oder einer evangelischen Kirche angehören.
Mitglied des Kuratoriums war in der letzten Wahlperiode BM Dr. Kordfelder.
g) Laut Satzung der Münsterland e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter
war bisher Frau Wiebke Gehrke bestellt.
h) Laut Satzung der Deutsch-Niederländische Gesellschaft e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter
war bisher Frau Heike Born bestellt.
i) Laut Satzung der Deutsches Volksheimstättenwerk e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter
war bisher Herr Jürgen Wullkotte bestellt.
j) Laut Satzung des Verein zur Förderung der Abteilung Münster der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NW e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter
war bisher Herr Andreas Richter bestellt.
k) Laut Satzung der Gesellschaft der Freunde der Fernuniversität e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter
war bisher Herr Axel Linke bestellt.
l) Laut Satzung der Kommunalen Gemeinschaftstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter
war bisher Herr Heinz Hermeling bestellt.
m) Laut Satzung des Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen ist eine Person in die Gruppenversammlung zu entsenden.
Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter
war bisher Herr Heinz Hermeling bestellt.
n) Laut Satzung des Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter
war bisher Frau Birgit Kösters bestellt.
o) Laut Satzung des Landesverkehrsverbandes Westfalen e. V. ist eine Person in die Verbandsversammlung zu entsenden.
Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter
war bisher Frau Wiebke Gehrke bestellt.
p) Laut Satzung des GVV-Kommunalversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter
war bisher Herr Christoph Noelke bestellt.
q) Laut Satzung des Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe ist eine Person in die Verbandsversammlung zu entsenden.
Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum 1. Stellvertreter war
bisher Herr Heinz Hermeling und 2. Stellvertreter Herr Andreas Richter
bestellt.
r) Laut Satzung der Westfälische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum 1. Stellvertreter war
bisher Herr Heinz Hermeling und 2. Stellvertreter Herr Andreas Richter
bestellt.
Einige der vg. Verbände haben in ihren Satzungen geregelt, dass die Stadt Rheine als Mitglied des Verbandes eine/n Vertreter/in in die Versammlungen entsenden kann. In diesen Versammlungen kann die Stadt ihr Stimmrecht ausüben.
Das Stimmrecht wird oftmals aber auch nach der Höhe des Mitgliedsbeitrages gestaffelt, so dass der Stadt nicht nur eine Stimme, sondern gleich mehrere Stimmen in der Versammlung zustehen.
Einige Satzungen regeln, dass das Stimmrecht der Stadt nur einheitlich wahrgenommen werden kann. In anderen Satzungen wird hingegen bestimmt, dass mehrere Stimmrechte eines Mitglieds (Stadt) auf einen Delegierten übertragen werden können, falls dieser Delegierte hierzu bevollmächtigt wurde.