Betreff
Neubenennung von Beiratsmitgliedern für die LWL-Maßregelvollzugsklinik Rheine
Vorlage
280/14
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine schlägt dem Gesundheits- und Krankenhausausschuss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) folgende Mitglieder für den Beirat der Maßregelvollzugsklinik Rheine vor:

 

1.           Dieter Fühner, Falkenstr. 29, 48431 Rheine

         (Vertreter der CDU-Fraktion)

 

2.           Antonius Berardis, Sandhövelstr. 20, 48429 Rheine

         (Vertreter der SPD-Fraktion)

 

3.           _______________________________________

(Vertreter/in der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

4.           _______________________________________

(Vertreter/in der FDP-Fraktion)

 

5.           _______________________________________

(Vertreter/in der Fraktion AfR)

 

6.           _______________________________________

(Vertreter/in der Fraktion DIE LINKE)

 

7.           Axel Linke, Klosterstr. 14, 48431 Rheine

(Vertreter der Stadtverwaltung)

 

8.           Günter Grabowski, Schüttorfer Damm 6, 48432 Rheine

(Vertreter/in der Nachbarschaft und Bürgerinitiative)

 

9.           Gerd Ständer, Süntelweg 5, 48429 Rheine

(Vertreter [Diakon] der katholischen Kirche)

 

10.        Siegfried Drescher, Im Spiekerskamp 3, 48432 Rheine

(Vertreter/in der evangelischen Kirche)

 

11.        Dr. Jürgen Niem, Steinburgweg 4, 48431 Rheine

(Vertreter Stadtteilbeirat Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe)


Begründung:

 

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat mit Schreiben vom 02.06.2014 darauf hingewiesen, dass der neu gewählte Rat der Stadt Rheine das Recht hat, nach § 4 Abs. 3 Maßregelvollzugsgesetz (MRVG) NRW bis zu 12 Mitglieder für den Beirat der LWL-Maßregelvollzugsklinik Rheine zu bestimmen.

 

Aufgaben des Beirates sind gem. § 4 Abs. 2 MRVG NRW die Beratung der Einrichtung in konzeptionellen und organisatorischen Fragen des Maßregelvollzugs, die Unterstützung der Leitung der Einrichtung, die Hilfe bei der Wiedereingliederung der Patientinnen und Patienten und die Förderung des Verständnisses und der Akzeptanz für die Aufgaben des Maßregelvollzugs in der Öffentlichkeit.

Die Beiratsmitglieder nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr.

 

Dem Klinikbeirat sollen gem. § 4 Abs. 3 MRVG NRW Personen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen angehören. Sie sollen überwiegend Einwohner der Gemeinde sein, in der die Einrichtung liegt. Höchstens die Hälfte der Mitglieder kann vom Rat der Gemeinde, in der die Einrichtung liegt, gegenüber dem LWL bestimmt werden.

 

Die Berufung der Beiratsmitglieder erfolgt gem. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung durch Beschluss des Gesundheits- und Krankenhausausschusses des LWL.

Nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfolgt die Berufung für 5 Jahre bzw. zeitgleich für die Kommunalwahlperiode; längstens jedoch bis zur Aufgabe der Maßregelvollzugsklinik in Rheine.

 

Die Benennung von stellvertretenden Beiratsmitgliedern sieht die Geschäftsordnung nicht vor.

 

Dem derzeitigen Klinikbeirat gehören 20 Personen (s. Anlage – aktuelle Besetzung) an, von denen der Rat der Stadt Rheine in der letzten Wahlperiode insgesamt 9 Personen (in der Anlage mit einem * gekennzeichnet) bestimmt hat.

 

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Vertreter der Fraktionen wurden schon mit den Besetzungsvorschlägen für die Ausschüsse und sonstigen Gremien, in denen die Stadt Rheine vertreten ist, benannt. Die anderen Fraktionen können in der Ratssitzung ihre Vertreter vorschlagen.

 

Als Vertreter der Verwaltung soll weiterhin der Sozialdezernent, Herr Axel Linke, Mitglied des Beirates bleiben.

 

Die kath. und ev. Kirchen in Rheine wurden mit Schreiben vom 09. Juli d. J. um Unterbreitung eines Vorschlages für ihre Vertretung gebeten. Die Vorschläge wurden im Beschlussvorschlag übernommen.

 

Herr Grabowski als Nachbarschaftsvertreter und Vertreter der damaligen Bürgerinitiative sowie Herr Dr. Niem als Vertreter des Stadtteilbeirates Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe wurden ebenfalls mit Schreiben vom 09. Juli 2014 gefragt, ob Sie die Aufgaben des Beiratsmitgliedes weiterhin ausüben möchten; beide haben zugesagt.


Anlagen:

 

Schreiben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 02. Juni 2014