Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
1. erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs.
2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2013
Entlastung.
2. beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn
in Höhe von 838.419,20 Euro wie folgt zu verwenden:
Entsprechend § 25 Abs. 1
Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag 224.460,19 Euro in die
Sicherheitsrücklage eingestellt.
Entsprechend § 25 Abs. 1
Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 613.959,01 Euro an
den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.
Begründung:
Der
Jahresabschluss der Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2013 schließt mit einer
Bilanzsumme von 1.289.932.342,55 Euro ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und
Bilanzgewinn beträgt 838.419,20 Euro.
Entsprechend
§ 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag 224.460,19 Euro in die
Sicherheitsrücklage eingestellt.
Entsprechend
§ 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von
613.959,01 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.
Der Jahresabschluss
2013 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes
Westfalen-Lippe geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk
erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 17.
Juni 2014 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert
festgestellt.
Anlagen:
Jahresabschluss 2013