Betreff
Stadtsparkasse Rheine - Jahresabschluss 2013
Vorlage
288/14
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.   erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2013 Entlastung.

 

2.   beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 838.419,20 Euro wie folgt zu verwenden:

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag 224.460,19 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 613.959,01 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.


Begründung:

 

Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2013 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.289.932.342,55 Euro ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und Bilanzgewinn beträgt 838.419,20 Euro.

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag 224.460,19 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 613.959,01 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.

 

Der Jahresabschluss 2013 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2014 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert festgestellt.


Anlagen:

 

Jahresabschluss 2013