Betreff
Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen im Sinne des Regierungsentwurfs zum 2. Änderungsgesetzes zum Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
Vorlage
278/14/1
Aktenzeichen
II - 2 - 10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die in der Begründung vorgestellten Kriterien und die entsprechende Anerkennung der benannten Kindertageseinrichtungen

 

  • als plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16 a in Verbindung mit § 21 a des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/19 am 31.07.2019,

 

  • bzw. als Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16 b in Verbindung mit § 21 b für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2016/17 am 31.07.2017

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den insoweit anerkannten Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Zuschüsse nach § 21 a bzw. § 21 b des KiBiz zu gewähren.

 

Diese Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der vom Landtag am 4. Juni 2014 verabschiedeten Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2014. Die Anzahl der anzuerkennenden Kindertageseinrichtungen hängt von der Höhe der avisierten Landesförderung ab.

 

Ergänzung:

Der Rat nimmt die zusätzlichen Ausführungen der Verwaltung zur Vorlage 278/14 zur Kenntnis.


Begründung:

 

 

Auf die Ausführungen zur Vorlage 278/14 wird verwiesen.

 

 

Ergänzung:

 

 

Nach § 71 Abs 3 SGB VIII hat der Jugendhilfeausschuss

„Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. 2Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen.“ (§ 71 Abs 3 SGB VIII)

 

Im Vorfeld der Entscheidungsvorbereitung zur Festlegung der pluskitas und der Sprachförderkitas hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem amtierenden Vorsitzenden des JHA festgelegt, die Entscheidung direkt io Rat herbeizuführen, da ansonsten eine Sondersitzung des JHA hätte stattfinden müssen. Dabei war berücksichtigt worden, dass die endgültige Beschlussfassung der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes erst Anfang Juni im Landtag erfolgt ist.

 

Um jedoch das Anhörungsrecht des JHA nicht gänzlich auszuhebeln, hat auf Einladung der Verwaltung ein Gespräch zwischen dem amtierenden Vorsitzenden des JHA, Herrn Fühner und der amtierenden stv. Vorsitzenden des JHA, Frau Leskow am 20.6. 2014 stattgefunden.

 

Während des Gespräches wurde festgestellt, dass zu einer zielgerichteten Entscheidungsfindung noch zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

  1. Als Anlage 1 ist dieser Ergänzungsvorlage das Anschreiben der Verwaltung an die Träger der Kindertageseinrichtungen zur Bewerbung als pluskita bzw. Sprachförderkita beigefügt.

 

  1. Die Verwaltung hat, in Abstimmung mit der AG 78, Kindertageseinrichtungen, festgelegt, dass nachträgliche Bewerbungen noch berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 6.Juni 2014 bei der Verwaltung eingehen. Dabei vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass es sich bei der „Bewerbung“ nicht um ein formales Interessensbekundungsverfahren handelt. Die Frist habe lediglich ordnenden Charakter, um zeitgerecht die notwendige Beschlussfassung herbeiführen zu können. Um jedoch die Auswirkungen der später eingereichten Bewerbungen transparent darzustellen, ist als Anlage 2 und 3 jeweils aufgelistet, welche Kindertageseinrichtung berücksichtigt worden wäre, wenn der 2.6. als formaler Ausschlusstermin definiert worden bzw. im Vergleich die in der Vorlage 278/14 vorgeschlagenen Einrichtunge.

 

  1. Bezüglich der Auswahlkriterien für die Auswahl der pluskitas wird auf die Vorlage verwiesen. Um auch hier eine größtmögliche Transparenz herzustellen, ist als Anlage 4 dargestellt, wie sich bei allen 36 Kindertageseinrichtungen die Anteile der Beitragsfreiheit abbildet.

 

  1. Seitens der Verwaltung wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass neben dem Vorschlag, die pluskitas für 5 Jahre festzuschreiben auch ein Zeitraum von  z.B.3 Jahren denkbar wäre. Der JHA würde sich dann rechtzeitig vor Ablauf dieses Bewilligungszeitraumes erneut mit einer Festlegung der zu fördernden Kitas beschäftigen und ggfs. zusätzliche Auswahlkriterien definieren.

 


Anlagen:

 

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