Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die in
der Begründung vorgestellten Kriterien und die entsprechende Anerkennung der
benannten Kindertageseinrichtungen
- als plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16 a in Verbindung mit § 21 a
des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für einen Zeitraum von fünf Jahren bis
zum Ende des Kindergartenjahres 2018/19 am 31.07.2019,
- bzw. als Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16 b in Verbindung mit §
21 b für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres
2016/17 am 31.07.2017
Die Verwaltung wird beauftragt, den insoweit
anerkannten Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Zuschüsse nach § 21 a
bzw. § 21 b des KiBiz zu gewähren.
Diese Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich
des Inkrafttretens der vom Landtag am 4. Juni 2014 verabschiedeten Revision des
Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2014. Die Anzahl der anzuerkennenden
Kindertageseinrichtungen hängt von der Höhe der avisierten Landesförderung ab.
Ergänzung:
Der Rat nimmt die zusätzlichen Ausführungen der Verwaltung zur Vorlage 278/14 zur Kenntnis.
Begründung:
Auf die Ausführungen zur Vorlage 278/14 wird verwiesen.
Ergänzung:
Nach § 71 Abs 3 SGB
VIII hat der Jugendhilfeausschuss
„Beschlussrecht in
Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft
bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr
gefassten Beschlüsse. 2Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft
in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamts
gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu
stellen.“ (§ 71 Abs 3 SGB VIII)
Im Vorfeld der Entscheidungsvorbereitung
zur Festlegung der pluskitas und der Sprachförderkitas hat die Verwaltung in
Abstimmung mit dem amtierenden Vorsitzenden des JHA festgelegt, die
Entscheidung direkt io Rat herbeizuführen, da ansonsten eine Sondersitzung des
JHA hätte stattfinden müssen. Dabei war berücksichtigt worden, dass die
endgültige Beschlussfassung der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes erst
Anfang Juni im Landtag erfolgt ist.
Um jedoch das Anhörungsrecht
des JHA nicht gänzlich auszuhebeln, hat auf Einladung der Verwaltung ein
Gespräch zwischen dem amtierenden Vorsitzenden des JHA, Herrn Fühner und der
amtierenden stv. Vorsitzenden des JHA, Frau Leskow am 20.6. 2014 stattgefunden.
Während des Gespräches wurde
festgestellt, dass zu einer zielgerichteten Entscheidungsfindung noch
zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt werden sollen.
- Als Anlage 1 ist dieser
Ergänzungsvorlage das Anschreiben der Verwaltung an die Träger der
Kindertageseinrichtungen zur Bewerbung als pluskita bzw. Sprachförderkita
beigefügt.
- Die Verwaltung hat, in Abstimmung mit
der AG 78, Kindertageseinrichtungen, festgelegt, dass nachträgliche
Bewerbungen noch berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 6.Juni 2014 bei
der Verwaltung eingehen. Dabei vertritt die Verwaltung die Auffassung,
dass es sich bei der „Bewerbung“ nicht um ein formales Interessensbekundungsverfahren
handelt. Die Frist habe lediglich ordnenden Charakter, um zeitgerecht die
notwendige Beschlussfassung herbeiführen zu können. Um jedoch die
Auswirkungen der später eingereichten Bewerbungen transparent
darzustellen, ist als Anlage 2 und 3 jeweils aufgelistet, welche
Kindertageseinrichtung berücksichtigt worden wäre, wenn der 2.6. als
formaler Ausschlusstermin definiert worden bzw. im Vergleich die in der
Vorlage 278/14 vorgeschlagenen Einrichtunge.
- Bezüglich der Auswahlkriterien für die
Auswahl der pluskitas wird auf die Vorlage verwiesen. Um auch hier eine
größtmögliche Transparenz herzustellen, ist als Anlage 4 dargestellt, wie
sich bei allen 36 Kindertageseinrichtungen die Anteile der
Beitragsfreiheit abbildet.
- Seitens der Verwaltung wird darüber
hinaus darauf hingewiesen, dass neben dem Vorschlag, die pluskitas für 5
Jahre festzuschreiben auch ein Zeitraum von z.B.3 Jahren denkbar wäre. Der JHA würde
sich dann rechtzeitig vor Ablauf dieses Bewilligungszeitraumes erneut mit
einer Festlegung der zu fördernden Kitas beschäftigen und ggfs.
zusätzliche Auswahlkriterien definieren.
Anlagen:
1 - 4