Betreff
Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses
Vorlage
305/14
Aktenzeichen
FB 7 - el
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt zum

 

  1. stellvertretenden Vorsitzenden RM Udo Bonk

 

und zum

 

  1. stellvertretenden Vorsitzenden RM Karl-Heinz Brauer

 

sowie zum

 

  1. stellvertretenden Vorsitzenden RM Norbert Kahle

Begründung:

 

Gemäß § 57 Abs. 3 GO führt die Bürgermeisterin den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss. Sie hat, obgleich sie nicht Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses ist, hier Stimmrecht.

 

Nach § 57 Abs. 3 Satz 3 GO wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter/innen der Vorsitzenden. Für die Wahl gilt die Mehrheitswahl gemäß § 50 Abs. 2 GO. Danach werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, ansonsten durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen.

 

Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.

 

Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Stellvertretende ehrenamtliche Bürgermeister/innen können – müssen aber nicht zwangsläufig – stellvertretende Vorsitzende im Haupt- und Finanzausschuss sein.

Nach der am 5. Juni 2014 getroffenen interfraktionellen Vereinbarung über die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse besteht Einvernehmen, dass die 3 stellvertretenden Bürgermeister auch in der entsprechenden Reihenfolge den stellvertretenden Vorsitz im HFA übernehmen sollen.