Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Kreis Steinfurt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag dahingehend auszuhandeln, dass die Aufgaben der Betreuungsbehörde im in der Vorlage dargestellten Rahmen zukünftig vom Kreis Steinfurt wahrgenommen werden.
Begründung:
Mit der Änderung
des Betreuungsbehördengesetzes zum 01.07.2014 wurden die Funktionen und
Aufgaben der Betreuungsbehörden ausgeweitet. Der damit verbundene personelle
Mehraufwand ließ sich bislang nicht beziffern. Von Betreuungsbehörde zu
Betreuungsbehörde variieren die Prognosen für den Mehraufwand.
Die Verwaltung hat
sich zunächst grundsätzlich mit den Aufgaben der Betreuungsbehörde beschäftigt
und eine ausführliche Ausarbeitung gefertigt (vgl. Anlage).
Als
Zwischenergebnis wurde auf Seite 13 festgehalten:
1.) Es kann derzeit nicht eingeschätzt werden, wie
hoch der Arbeitsaufwand ab Juli 2014 sein wird. Fraglich ist, wie viel Zeit
eine Beratung und die Vermittlung anderer Hilfen in Anspruch nehmen wird.
Eine Entwicklung der Fallzahlen bleibt abzuwarten.
2.) Die Aufgabenteilung zwischen Stadt Rheine und
Kreis Steinfurt sollte aufgehoben werden, um eine im Sinne der Gesetze
erforderliche Bearbeitungsqualität auf Seiten der Stadt Rheine zu erreichen.
Nur so können die Mitarbeiter der Stadt Rheine einen notwendigen vertieften
Einblick in alle Aufgaben der Betreuungsbehörde erhalten und die Aufgaben auch
wahrnehmen.
Zu 1.)
Die Verwaltung
hatte bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für dieses Jahr 2014 vorsorglich
eine Verdopplung des personellen Aufwandes als Maximum angenommen und
entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt. Da der Kreis Steinfurt
derzeit den größten personellen Anteil an der Arbeit der Betreuungsstelle der
Stadt Rheine hat, bleibt dessen Rückmeldung/Inrechnungstellung am Jahresende
2014 abzuwarten.
Zu 2.)
Die derzeitige
Aufgabenverteilung zwischen der Stadt Rheine und dem Kreis Steinfurt existiert
seit 2001. Mitte 2013 hat der Kreis Steinfurt angekündigt, die kostenlose
Zuarbeit des Amtes für soziale Dienste für die Betreuungsstelle der Stadt Rheine
zum Jahresende 2013 einzustellen. Es sei die gesetzliche Aufgabe der Stadt
Rheine die entsprechenden Leistungen zu erbringen.
Es gibt nun zwei
Varianten, die bisherige Aufgabenteilung zu beenden. Entweder wird die Teilübertragung
der Aufgaben an den Kreis Steinfurt aufgehoben oder die gesamten Aufgaben der
Betreuungsbehörde werden mit einem öffentlich rechtlichen Vertrag an den Kreis
Steinfurt übertragen.
Zur Abwägung beider
Varianten wurden die Vor- und Nachteile auf den Seiten 15 und 16 der
Ausarbeitung aufgelistet.
Der Anspruch der Stadt Rheine, seinen Bürgern ein umfassendes Angebot machen zu können (Stichwort: Bürgernähe), und die finanziellen Folgen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages sind die Kriterien, die für eine eigene Betreuungsstelle sprechen würden, wenn sie nicht zufriedenstellend gelöst werden können. Die Kriterien, die sich auf die Arbeitsabläufe und die Größe der Organisationseinheit beziehen, sprechen eindeutig für eine Betreuungsbehörde für den gesamten Kreis Steinfurt.
Um die Variante eine Betreuungsbehörde für den gesamten Kreis Steinfurt planen zu können, wurde im Vorfeld das Gespräch mit dem Kreis Steinfurt gesucht.
Der Kreis Steinfurt hat die grundsätzliche Bereitschaft mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag die Aufgaben der Betreuungsbehörde der Stadt Rheine zu übernehmen, geäußert. Der Kreis Steinfurt sieht ebenso die Notwendigkeit, vor Ort in Rheine mit einem Büro den Bürgern zur Verfügung zu stehen. Die Personalkostenerstattung könnte, wie in vergleichbaren Konstellationen auch, nach den KGST-Richtwerten zu den Personal-, Sachkosten und Gemeinkosten erfolgen.
Angesichts dieser positiven Signale ist die Verwaltung davon überzeugt, dass mit der Abgabe der Betreuungsstelle der Stadt Rheine an den Kreis Steinfurt
1.) für die Bürger der Stadt Rheine keine Nachteile entstehen,
2.) kein finanzieller Mehraufwand auf die Stadt Rheine zukommt,
3.) das organisatorische Risiko einer Kleinsteinrichtung bei der Stadt abgewendet wird und
4.) die eine Betreuungsbehörde im gesamten Kreis Steinfurt für alle Beteiligten (Bürger, Berufs- und Vereinsbetreuer; Amtsgerichte, Verfahrenspfleger, andere Behörden) optimierte Arbeitsabläufe realisiert.
Auswirkungen auf
den Vertrag mit dem Diakonischen Betreuungsverein
Die Stadt Rheine hat mit dem Diakonischen Betreuungsverein einen Vertrag über die Querschnittsaufgaben nach dem Bundesbetreuungsgesetz geschlossen. Im Haushaltsplan sind dafür jährlich ca. 9.000 Euro veranschlagt. Dieser Vertrag hat noch eine Laufzeit bis zum 31.12.2017. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum 31.12. eines Kalenderjahres.
Der Diakonische Betreuungsverein wurde über das Ziel der Verwaltung, mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag die Aufgaben der Betreuungsbehörde zukünftig an den Kreis Steinfurt abzutreten, informiert. Nach Ablauf des bestehenden Vertrages würde der Kreis Steinfurt in eigener Zuständigkeit verhandeln.