Betreff
Grundsatzbeschluss zur Wiedereinrichtung der Stadtteilbeiräte
Vorlage
314/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt

 

1.   die als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügten aktualisierten Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte

 

2.   die Wiedereinrichtung der Stadtteilbeiräte nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Rheine und dieser aktualisierten Verfahrensregelungen.


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat im Jahr 2000 erstmals die Einrichtung von Stadtteilbeiräten zur Aktivierung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagement sowie zur Fortsetzung des stadtteilorientierten Dialogs zwischen Einwohner(innen), Rat und Verwaltung beschlossen.

 

 

inhaltlicher Rückblick

 

Einen Überblick über die inhaltliche Arbeit der elf Stadtteilbeiräte im Zeitraum vom Jahr 2009 bis 2013 bietet die Vorlage Nr. 007/14, Sachstandsbericht zur Arbeit der Stadtteilbeiräte, die zur Information als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Die Stadtteilbeiräte stellen eine geeignete Beteiligungsform dar, die die repräsentative Demokratie einerseits ergänzt und anderseits die Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger für ihr unmittelbares Wohn- und Lebensumfeld fördert.

 

Als Erfolgsfaktoren für die Arbeit der Stadtteilbeiräte können definiert werden:

 

Einheitliches Selbstverständnis über die Rolle Stadtteilbeiräte, um Überforderung und Enttäuschung zu vermeiden.

Das Selbstverständnis eines Stadtteilbeirates kann sein:

-      Der Stadtteilbeirat ist Bindeglied zwischen Rat, Verwaltung und Bürgerschaft.

-      Der Stadtteilbeirat ist Initiator, Mitgestalter oder Begleiter von stadtteilbezogenen Projekten.

-      Der Stadtteilbeirat bietet eine Plattform für die Diskussion von Themen mit stadtteilbezogener Bedeutung und kann die Funktion eines Moderators für die Meinungsbildung übernehmen.

-      Der Stadtteilbeirat bündelt Interessen der Bürgerinnen und Bürger und gibt diese bei Bedarf an Rat und Verwaltung weiter.

 

Unterstützung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements durch die Verwaltung.

-      Jedem Stadtteilbeirat wird ein Ansprechpartner der Verwaltung zur Seite gestellt.

-      Die Verwaltung lädt zu einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Vorsitzenden der Stadtteilbeiräte ein.

-      Es erfolgt eine projektbezogene Unterstützung der Verwaltung.

-      Qualifizierung

-      Öffentlichkeitsarbeit (Zeitung, Internet)

-      finanzielle Unterstützung (Bereitstellung von Projektmitteln für die Stadtteilbeiräte bzw. Einsatz von fachbereichsspezifischen finanziellen Ressourcen)

 

Bereitschaft zum Engagement und zur Mitwirkung der Mitglieder der Stadtteilbeirat selbst.

 

Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte

 

Turnusmäßig nach der Kommunalwahl erfolgt die Neubesetzung der Stadtteilbeiräte.

 

Die Grundlage für die räumliche Aufteilung, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Stadtteilbeiräte bilden die in Ergänzung zur Hauptsatzung beschlossenen Verfahrensregelungen.

 

Aufgrund der Neubesetzung des Rates ist eine Änderung der Ziffer 2 der Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte erforderlich:

 

 

Ziffer 2 „Mitgliedschaft“

 

alte Fassung

neue Fassung

 

Ein Gremium bestehend aus

-      je 2 Vertreter(innen) der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion und je 1 Vertreter(in) der Fraktion BÜNDNIS ´90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion,

-      bis zu zwei Vertreter(innen) der Verwaltung (z.B. Ansprechpartner(in) der Verwaltung für den Stadtteilbeirat)

-      und jeweils zwei Mitgliedern aus dem bestehenden Stadtteilbeirat,

bereitet einen Besetzungsvorschlag sowie eine Reserveliste für den Rat der Stadt Rheine vor.

 

Ein Gremium bestehend aus

-    je einer/einem Vertreter(in) der im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen und ab je volle 10 Fraktionsmitglieder eine/n weitere/n Vertreter(in)

-      bis zu zwei Vertreter(innen) der Verwaltung (z.B. Ansprechpartner(in) der Verwaltung für den Stadtteilbeirat)

-      und jeweils zwei Mitgliedern aus dem bestehenden Stadtteilbeirat,

bereitet einen Besetzungsvorschlag sowie eine Reserveliste für den Rat der Stadt Rheine vor.

 

Weitere Änderungen der Verfahrensregelungen sind aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich; die aktualisierte Fassung der Verfahrensregelungen ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

 

zeitlicher Ablauf

 

Folgender zeitlicher Ablauf für das Verfahren zur Neubesetzung ist vorgesehen:

 

September/

Oktober 2014

öffentlicher Aufruf zur Mitwirkungsmöglichkeit in den Stadtteilbeiräten

November 2014

Sammlung der eingehenden Rückmeldungen und Erarbeitung eines Besetzungsvorschlages für das Vorschlagsgremium

November/

Dezember 2014*

Tagung des Gremiums, welches einen Besetzungsvorschlag sowie eine Reserveliste für jeden Stadtteilbeirat vorbereitet.

16. Dezember 2014

Benennung der Stadtteilbeiratsmitglieder durch den Rat der Stadt Rheine

Anfang 2015

Konstituierende Sitzungen der neuen Stadtteilbeiräte

 

*Die Termine richten sich nach dem Sitzungskalender des Rates und der Ausschüsse für das Jahr 2014.

 


Anlagen:

 

1.     Vorl. 007/14 „Sachstandsbericht zur Arbeit der Stadtteilbeiräte“

2.     Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte