Betreff
Zukunft der Förderschulen im Kreis Steinfurt, Trägerwechsel Grüterschule Rheine
Vorlage
315/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass vorbehaltlich der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Münster) der Kreis Steinfurt ab dem 01.08.2015 die Trägerschaft der Grüterschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die sich derzeit in Trägerschaft der Stadt Rheine befindet, übernimmt. Gleichzeitig gibt die Stadt Rheine ihre Schulträgerschaft an der Grüterschule zum 31.07.2015 auf.

 

2.   Die Verwaltung wird ermächtigt, alle erforderlichen Verhandlungen zur Umsetzung des neuen Konzepts – insbesondere die Verhandlungen zur Nutzung städtischer Schulgebäude nebst Einrichtung/Ausstattung und zur Gestellung städtischen Personals – mit dem Kreis Steinfurt als zukünftigem Träger der Förderschulen zu führen.

 


Begründung:

 

Die Zukunft der Förderschulen im Kreis Steinfurt ist insbesondere vor dem Hintergrund der Mindestgrößenverordnung neu zu regeln. Die bestehenden Förderschulen – wie auch die Grüterschule in Rheine (Mindestgröße laut Verordnung: 144 Schüler/innen) – erreichen mehrheitlich nicht mehr die erforderlichen Mindestgrößen und würden somit ab dem kommenden Schuljahr ohne Ersatz auslaufen.

 

Die Schulträger im Kreis Steinfurt haben sich daher auf ein gemeinsames Schul- und Standortkonzept für die Förderschulen geeinigt. Die Umsetzung dieses Konzeptes ist mit Empfehlung des Schulausschusses (einstimmig) in seiner Sitzung am 25.03.2014 und durch den Rat der Stadt Rheine (ebenfalls einstimmig) in seiner Sitzung am 08.04.2014 beschlossen worden. Auf die Vorlage Nr. 142/14 wird verwiesen.

 

In Abstimmung mit der Bezirksregierung werden die bisherigen Förderschulen zum 31.07.2015 aufgelöst bzw. in die Trägerschaft des Kreises überführt. Der Kreis Steinfurt wird zum 01.08.2015 die neuen Förderschulen errichten bzw. übernehmen. Der Übergang der Schüler/innen in die neuen Schulen erfolgt flächendeckend zu diesem Zeitpunkt.

 

Ziel im Förderschwerpunkt Lernen war es jedoch, den Schüler/innen der Jahrgänge 9 und 10 im SJ 2015/16 dort, wo dies pädagogisch erforderlich und organisatorisch möglich ist, einen Standortwechsel kurz vor Beendigung ihrer Schullaufbahn zu ersparen. Im Einvernehmen mit dem Land NRW und der Bezirksregierung konnte inzwischen für längstens zwei Schuljahre eine entsprechende Lösung gefunden werden. Die Schüler/innen, die im Schuljahr 2015/16 die Klassen 9 und 10 besuchen, werden Schüler/innen der Kreisschule Lernen (Grüterschule Rheine mit dem Teilstandort Barbaraschule Mettingen). Sie können jedoch organisatorisch an ihren bisherigen Lernorten (Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Lengerich und Steinfurt) bis zum Ende ihrer Schulzeit weiter beschult werden. Auch wenn formal ein Schulwechsel für diese Gruppe ansteht, ist dennoch kein Ortswechsel damit verbunden. Somit kann sich diesem Schülerkreis recht störungsarm auf den bevorstehenden Schulabschluss vorbereiten. Für die Schüler/innen der Grüterschule in Rheine werden sich de facto keinerlei Änderungen ergeben. 

 

Für die übrigen Schüler/innen, insbesondere auch in den Förderschwerpunkten Sprache und Emotionale uns Soziale Entwicklung steht mit der Umsetzung des Schul- und Standortkonzeptes zum Schuljahr 2015/16 in den meisten Fällen ein Schulwechsel an, der auch vielfach mit einem Ortswechsel verbunden ist. Besondere Übergangsregelungen konnte hier aufgrund der Schülerzahlen und der Verteilung auf die Jahrgänge nicht getroffen werden.

 

Damit erfolgt der Übergang der Trägerschaft der Grüterschule als Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen von der Stadt Rheine zum Kreis Steinfurt zum 01.08.2015.

 

Die durch diesen Schulträgerwechsel und die weitere Umsetzung des Förderschul- und Standortkonzeptes entstehenden finanziellen Auswirkungen in Form von möglichen Erträgen aus Mieten, Nutzungsentschädigungen, Personalgestellungen, jedoch auch möglichen Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen und einer möglichen Erhöhung der Kreisumlage (bedingt durch Schülerfahrkostenerstattungen) sind derzeit nicht bezifferbar.

 

Die im Hinblick darauf erforderlichen Verhandlungen zur Nutzung städtischer Schulgebäude nebst Einrichtung/Ausstattung und zur Gestellung von städtischen Personals zwischen der Stadt Rheine und dem Kreis Steinfurt sind für den Herbst 2014 angekündigt.