Betreff
Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH - Besetzung des Aufsichtsrates
Vorlage
323/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH, Frau Dr. Angelika Kordfelder, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die nachfolgend aufgeführten Personen werden gemäß § 6 Abs 2 des Gesellschaftervertrages, durch die Gesellschafterversammlung als Mitglied des Aufsichtsrates bzw. zu dessen persönlichen Stellvertreter(in) bestellt:

 

Aufsichtsratsmitglied

persönliche(r) Stellvertreter(in)

 

 

 


Begründung:

 

Gem. § 6 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern. Er wird wie folgt zusammengesetzt:

  • 6 Aufsichtsratsmitglieder die vom Rat berufen werden.
  • 2 Aufsichtsratsmitglieder die vom Förderverein berufen werden.
  • 4 Aufsichtsratsmitglieder die von der Gesellschafterversammlung berufen werden.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2014 folgende Personen in den Aufsichtsrat berufen:

 

 

Mitglied

Vertreter(in) (persönlich)

1)

Dr. Angelika Kordfelder

Mathias Krümpel

2)

Dr. Thorben Winter

Klaus Dykstra

3)

Udo Bonk

Helena Willers

4)

Norbert Kahle

Nina Eckhardt

5)

Falk Toczkowski

Udo Mollen

6)

Prof. Dr. Ulrich Eckhardt

Robert Grawe

 

Für die Berufung der Aufsichtsratsmitglieder durch die Gesellschafterversammlung ist eine Beauftragung des Rates an die die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH erfolgt. Der Rat hat hierzu Frau Dr. Angelika Kordfelder, beauftragt für die Bestellung der nachfolgenden Personen zu stimmen:

 

Aufsichtsrat (durch Bestellung in der Gesellschafterversammlung)

 

Mitglied

Vertreter(in) (persönlich)

1)

Dr. Barbara Rüschoff-Thale

Heike Herold

2)

Thomas Bücksteeg

Dr. Heinrich Dickerhoff

3)

Thomas Kubendorff

Dr. Peter Lüttmann

4)

N.N

N.N

 

Da die vierte Person noch nicht benannt wurde, ist hierüber ein weiterer Beschluss des Rates zu fassen.