Betreff
Widmung der Straße Zur Bockholter Emsfähre
Vorlage
053/06
Aktenzeichen
FB 5.7-ke
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Straße Zur Bockholter Emsfähre, Gemarkung Elte, Flur 15, Flurstücke 45, 46, 47, 48, 49 und 50, wird hiermit gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 3 StrWG NW für die Öffentlichkeit gewidmet.

 


Begründung:

 

Die Straße Zur Bockholter Emsfähre stand bis zum Jahre 2003 im Privateigentum. Die Straße diente als Zuwegungsfläche zur Gaststätte Zur Bockholter Emsfähre. Die Benutzung des Weges war durch ein dingliches Recht im Grundbuch abgesichert. Im Jahre 2003 wurde diese Straßenfläche von der Stadt Rheine angekauft und ist mittlerweile vermessen worden.

 

Die Übertragung der Wegeflächen erfolgt jedoch lastenfrei. Die Löschung des Wegerechtes und die Vereinigung der einzelnen Teilparzellen können nur dann durchgeführt werden, wenn dieser Weg für die Öffentlichkeit gewidmet wird. Auch aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht wird es erforderlich, diese Straße der Öffentlichkeit als Gemeindestraße zu widmen.

 

Der Verlauf der Straße ist im beigefügten Lageplan ersichtlich.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan