Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2015/16 bis 2018/19
Vorlage
325/14
Aktenzeichen
II-FB 2-JHP
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2015/16 bis 2018/19.

 

 


Begründung:

 

1.      Bedarfsfeststellung bei den Ü3- Kinder

Für die 3-Jährige bis Einschulung besteht für das Kindergartenjahr 2015/16 Handlungsbedarf! Die kommunale Jugendhilfeplanung geht davon aus, dass die bestehende Angebotsstruktur im Hinblick auf die vorgegebenen Planungsziele in allen drei Planungsbezirken (rechts der Ems, links der Ems, Südraum) für die Ü3-Kinder anzupassen ist.

Um hier den Bedarf an Rechtsansprüchen decken zu können, hat die Verwaltung wenig Handlungsspielraum. Darüber hinaus müssen die Überbelegungen und die provisorischen Plätze (134 Plätze) in den Tageseinrichtungen auch in den folgenden Jahren beibehalten werden:

        um den gesetzlichen Anspruch erfüllen zu können,

        um ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung gewährleisten zu können,

        um flexibel auf Wanderungsbewegungen reagieren zu können.

 

Um den akuten Bedarf zum Sommer 2015 decken zu können, müssen bis dahin zwingend 44 weitere Plätze für die Ü3- Kinder geschaffen werden. Ansonsten können Rechtsansprüche nicht erfüllt werden!

 

 

2.      Bedarfsfeststellung bei den U3-Kinder

Mit einer Quote von 32 % für die 0<3-Jährigen ab dem Kindergartenjahr 2015/16 hat die Stadt Rheine bei Ausbau der U3-Betreuung ein erstes Etappenziel erreicht. Ein weiterer wichtiger Unterbau bei der U3-Betreuung ist das Spielgruppenangebot in Rheine.

Auch wenn die Stadt Rheine die Zielquote von 35 %, die seinerzeit von der Bundesregierung als Richtwert genannt wurde, immer noch nicht erreicht hat, kann man rückblickend auf das Kindergartenjahr 2013/14, dem ersten Jahr mit dem Rechtsanspruch sagen, dass der tatsächlich nachgefragte Bedarf auf frühkindliche Bildung (in einer Einrichtung oder in der Kindertagespflege) erfüllt werden konnte.

 

Es gab keine gerichtlichen Klagen gegen das Jugendamt. Dennoch muss festgehalten werden, dass von Eltern immer wieder der Wunsch nach einem Einrichtungsplatz geäußert wurde, wenn mangels freier Plätze auf die Kindertagespflege verwiesen werden musste. Daher kann abgeleitet werden, dass mit dem gesetzlichen Anspruch, der Wunsch nach einer institutionellen Betreuung auch in Rheine stetig wachsen wird. Durch die gesellschaftlichen Veränderungen, ist davon auszugehen, dass der Bedarf in der U3-Betreuung insgesamt noch weiter ansteigen wird.

Trotz aller Anstrengungen kann dieses Ziel höchstens als ein Etappenziel betrachtet werden. Die Stadt Rheine hat bei der U3-Versorgungsquote im Vergleich zu anderen Regionen immer noch einen deutlichen Nachholbedarf. Zwar konnte die U3-Versorgungsquote von 2013/14 nach 2014/15 von 24,2 % auf 32,0 % gesteigert werden, sie liegt aber immer noch unter dem Wert, den beispielsweise der Kreis Steinfurt bereits letztes Jahr erreicht hatte. Die U3-Quote des Kreises Steinfurt lag bereits letztes Jahr bei 33,4%.

Nicht zuletzt steht der weitere U3-Ausbau unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Ohne neue U3-Investitionsprogramme von Bund und Land wird es kaum möglich sein, die U3-Quote deutlich zu steigern.

 

In dem vorliegenden Bericht wurde daher auf einen umfassenden Ausbau für die U3-Kinder verzichtet und stattdessen dem Kita-Ausbau für die Ü3-Kinder Vorrang eingeräumt. Bei diesem Ausbau kann es als Mitnahmeeffekt im Gruppentyp I auch Verbesserung für die U3-Kinder geben.

 

Detaillierte Informationen, zu der Bedarfsfeststellung für Ü3-Kinder und U3-Kinder in Rheine, sind dem Bericht zu entnehmen.