Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2015/16 bis 2018/19.
Begründung:
1. Bedarfsfeststellung
bei den Ü3- Kinder
Für die
3-Jährige bis Einschulung besteht für das Kindergartenjahr 2015/16 Handlungsbedarf!
Die kommunale Jugendhilfeplanung geht davon aus, dass die bestehende
Angebotsstruktur im Hinblick auf die vorgegebenen Planungsziele in allen drei
Planungsbezirken (rechts der Ems, links der Ems, Südraum) für die Ü3-Kinder anzupassen
ist.
Um hier den
Bedarf an Rechtsansprüchen decken zu können, hat die Verwaltung wenig
Handlungsspielraum. Darüber hinaus müssen die Überbelegungen und die
provisorischen Plätze (134 Plätze) in den Tageseinrichtungen auch in den
folgenden Jahren beibehalten werden:
• um den gesetzlichen Anspruch erfüllen zu
können,
• um
ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung gewährleisten zu können,
• um flexibel auf Wanderungsbewegungen
reagieren zu können.
Um den akuten
Bedarf zum Sommer 2015 decken zu können, müssen bis dahin zwingend 44 weitere
Plätze für die Ü3- Kinder geschaffen werden. Ansonsten können Rechtsansprüche
nicht erfüllt werden!
2. Bedarfsfeststellung
bei den U3-Kinder
Mit einer
Quote von 32 % für die 0<3-Jährigen ab dem Kindergartenjahr 2015/16 hat die
Stadt Rheine bei Ausbau der U3-Betreuung ein erstes Etappenziel erreicht. Ein
weiterer wichtiger Unterbau bei der U3-Betreuung ist das Spielgruppenangebot in
Rheine.
Auch wenn die
Stadt Rheine die Zielquote von 35 %, die seinerzeit von der Bundesregierung als
Richtwert genannt wurde, immer noch nicht erreicht hat, kann man rückblickend
auf das Kindergartenjahr 2013/14, dem ersten Jahr mit dem Rechtsanspruch sagen,
dass der tatsächlich nachgefragte Bedarf auf frühkindliche Bildung (in einer
Einrichtung oder in der Kindertagespflege) erfüllt werden konnte.
Es gab keine
gerichtlichen Klagen gegen das Jugendamt. Dennoch muss festgehalten werden,
dass von Eltern immer wieder der Wunsch nach einem Einrichtungsplatz geäußert
wurde, wenn mangels freier Plätze auf die Kindertagespflege verwiesen werden
musste. Daher kann abgeleitet werden, dass mit dem gesetzlichen Anspruch, der
Wunsch nach einer institutionellen Betreuung auch in Rheine stetig wachsen
wird. Durch die gesellschaftlichen Veränderungen, ist davon auszugehen, dass
der Bedarf in der U3-Betreuung insgesamt noch weiter ansteigen wird.
Trotz aller
Anstrengungen kann dieses Ziel höchstens als ein Etappenziel betrachtet werden.
Die Stadt Rheine hat bei der U3-Versorgungsquote im Vergleich zu anderen
Regionen immer noch einen deutlichen Nachholbedarf. Zwar konnte die
U3-Versorgungsquote von 2013/14 nach 2014/15 von 24,2 % auf 32,0 % gesteigert
werden, sie liegt aber immer noch unter dem Wert, den beispielsweise der Kreis
Steinfurt bereits letztes Jahr erreicht hatte. Die U3-Quote des Kreises
Steinfurt lag bereits letztes Jahr bei 33,4%.
Nicht zuletzt
steht der weitere U3-Ausbau unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Ohne neue
U3-Investitionsprogramme von Bund und Land wird es kaum möglich sein, die
U3-Quote deutlich zu steigern.
In dem
vorliegenden Bericht wurde daher auf einen umfassenden Ausbau für die U3-Kinder
verzichtet und stattdessen dem Kita-Ausbau für die Ü3-Kinder Vorrang
eingeräumt. Bei diesem Ausbau kann es als Mitnahmeeffekt im Gruppentyp I auch
Verbesserung für die U3-Kinder geben.
Detaillierte Informationen, zu der Bedarfsfeststellung für Ü3-Kinder und U3-Kinder in Rheine, sind dem Bericht zu entnehmen.