Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss
zu fassen:
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der unter Ziffer 6 der Begründung
beschriebenen Maßnahmen beauftragt.
Begründung:
1. Ausgangssituation
Der stetig zunehmende Kostendruck auf die
Kommunen führt unweigerlich zu einer Aufgabenkritik hinsichtlich des Umfanges
der kommunal zu erfüllenden Leistungen. Dieses gilt auch für den Umfang der
Dienstleistungen von Hausmeistern an städtischen Schulen.
Die Schulhausmeisterdienste sind in Rheine
organisatorisch dem Fachbereich 1 Bildung, Kultur und Sport zugeordnet.
Grundsätzlich verfügt jeder Schulstandort über eine/n zuständige/n
Schulhausmeister/in (Ausnahme Teilstandorte Konradschule und Antoniusschule).
An kleineren Schulstandorten wurden in der Vergangenheit auch
Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse eingegangen.
Die durch den Hausmeister/die Hausmeisterin
zu erbringenden Dienstleistungen sind grundsätzlich in
gebäudebezogene Dienstleistungen (kleinere
Reparaturen am Gebäude, Betrieb der technischen Anlagen, Wartungen, etc.)
und
nutzerbezogene Dienstleistungen
(Botengänge, Schulmilchausgabe, Vorbereitung von Veranstaltungen, etc.)
zu unterscheiden.
Im Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
(GPA) aus dem Jahr 2010, der auf Grundlage der Werte aus den Jahren 2006 – 2009
gefertigt wurde, erlangte die Stadt Rheine bezogen auf die Hausmeisterkosten
einen Kennzahlenwert im Mittelfeld der geprüften Kommunen in
Nordrhein-Westfalen. Das maximal quantifizierte Einsparpotential zum Benchmark
(erreichbarer Richtwert) wurde im GPA-Bericht mit ca. 288.000 Euro im Jahr berechnet.
Eine Projektgruppe unter Beteiligung von
Vertretern der Verwaltung, des Personalrates, der Schulleitungen und der
Hausmeister hat sich mit dem Projektauftrag „Optimierung der Hausmeisterdienste“
befasst. Hierbei wurden die Dienstleistungen der Schulhausmeister/innen und die
damit verbundenen Prozesse auf ihr Optimierungspotenzial untersucht.
Zielsetzung des Projektes war nicht alleinig
der Gesichtspunkt einen wirtschaftlichen Beitrag zur Konsolidierung des
Haushaltes zu erreichen, sondern auch die organisatorischen Rahmenbedingungen
für den Hausmeisterdienst zu prüfen.
Sowohl die Zielsetzung des Projektes als auch
die nachstehende Untersuchung erfolgte auf Grundlage der im Jahr 2013
zuerkannten und auch besetzten Schulhausmeisterstellen.
2. Projektverlauf
Kritisch zu betrachten ist, dass sich das
Projekt über mehrere Jahre „hingezogen“ hat. Begründet ist dieser – nicht
unbedingt idealtypische - Verlauf durch verschiedene teilweise sehr
zeitintensive Projektphasen mit Datenerhebungen zu den Objekten,
Tätigkeitserhebungen, Auswertungsphase, Diskussion der Ergebnisse aus den
unterschiedlichen Blickwinkeln der Beteiligten sowie durch Personalwechsel
Projektbeteiligter.
Neben den Tätigkeitserhebungen wurden
wesentliche Impulse für die Optimierung der Hausmeisterdienste aus den
Ergebnissen verschiedener Projektgruppensitzungen mit den Hausmeistern sowie mit
den Schulleitungen der Grundschulen gezogen.
Positiv ist festzustellen, dass alle
Beteiligten unter Berücksichtigung der gesetzten Ziele konstruktiv am Projekt
mitgewirkt haben und hierdurch das unter Ziffer 6 dargestellte einvernehmliche
Projektergebnis erreicht werden konnte.
3. Organisation
3.1
Organisationsformen für
Hausmeisterdienstleistungen
Im Gutachten der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST Bericht 5/2010 Organisation
der Hausmeisterdienste) werden die nachstehenden Grundformen für die
Bedarfsdeckung der Schulhausmeisterdienste aufgezeigt.
Modell
1:1 = 1 Hausmeister/in : 1 Schule
Ein Schulhausmeister deckt sämtliche an einer
Schule anfallenden Hausmeisterdienstleistungen ab und ist keiner weiteren
Schule zugeordnet.
Diese Lösung bietet den Vorteil einer hohen
Identifikation der Schulhausmeisterin/des Hausmeisters mit dem Schulobjekt. Er/Sie
hat die beste Kenntnis des Objektes, seiner Nutzer und ist durch seine Präsenz
Ansprechpartner/in mit kurzen Reaktionszeiten für Nutzer, den Schulträger sowie
für die Gebäudewirtschaft.
Allerdings kann in diesem Lösungsansatz auf
Auslastungsschwankungen nur durch unterjährige Flexibilisierung der
Arbeitszeiten Einfluss genommen werden (z. B. Teilzeitarbeitsverträge).
Insbesondere die Grundschulobjekte weichen in ihrer zu betreuenden Flächen
deutlich von dem der weiterführenden Schulen ab, so dass die Gefahr einer
unwirtschaftlichen Organisationsform besteht. Gegebenenfalls können Tätigkeiten
auf die Hausmeister/in den Hausmeister übertragen werden, die nicht originär in
seinen Aufgabenbereich fallen.
Modell
1 : X = 1 Hausmeister/in : mehrere Schulen
Gerade für kleinere Schulobjekte bietet sich
auch die Zusammenfassung von mehreren Objekten zur Betreuung durch eine/n
Hausmeister/in an.
Zur Umsetzung einer solchen Variante sollten
die einbezogenen Objekte in einer räumlichen Nähe liegen, damit die Wegezeiten
reduziert werden. Die Mobilität der Hausmeister/innen muss ebenfalls
sichergestellt werden und führt zu zusätzlichen Kosten.
Probleme können insbesondere auftreten, wenn
die Anzahl der weisungsgebenden Schulleitungen zunimmt und hierdurch Konflikte
in Bezug auf die Reaktions- und Anwesenheitszeiten für die einzelnen Schulen
entstehen. Insgesamt besteht ein deutlich höherer Koordinierungsaufwand.
Modell
X : 1 = mehrere Hausmeister/innen : 1 Schule
Nicht immer ist eine eindeutige 1 : 1
Zuordnung möglich, insbesondere, wenn ein Objekt für eine/n Hausmeister/in zu
groß ist oder der zeitliche Rahmen für die Betreuungen über die Arbeitszeit
einer Hausmeisterstelle hinaus geht. In diesen Fällen muss eine Unterstützung
für den Hausmeister gestellt werden bzw. eine weitere Hausmeisterstelle
eingerichtet werden.
Modell
X : X = mehrere Hausmeister/innen :
mehrere Schulen
Im Zuge der Teambildung (Poolbildung) besteht
auch die Möglichkeit, dass mehrere Schulen durch mehrere Hausmeister/innen
betreut werden. Der Vorteil der Teambildung liegt in der hohen Flexibilität
bezogen auf
-
die
mögliche Einrichtung von Schichtdiensten
-
gegenseitiger
Urlaubs- und Krankenvertretung
-
unterschiedlichen
handwerklichen Fähigkeiten.
Das Team setzt klare Organisationsstrukturen
hinsichtlich der Einsatzplanung und der Weisungsbefugnis voraus. Bei der
Stellenbedarfsermittlung sind Wegezeiten einzubeziehen. Auch ist die Mobilität
des Teams sicherzustellen. Es besteht die Gefahr, dass die schulischen Tätigkeiten
der Hausmeister/innen zu Gunsten der gebäudewirtschaftlichen Tätigkeiten vernachlässigt
werden.
3.2 Organisation der Schulhausmeisterdienste in der Stadt Rheine
Grundsätzlich besteht an den städtischen
Schulen das 1 : 1 Modell = ein/e Schulhausmeister/in betreut eine Schule.
Dieser Grundsatz wird bei großen Schulsystemen teilweise durchbrochen, wo auch
mehrere Hausmeister oder auch ergänzend Hauswarte ein Schulobjekt gemeinsam
betreuen (z. B. Euregio-Gesamtschule). Demgegenüber werden aber auch an den
Grundschulen Systeme mit einem Haupt- und einem Teilstandort (z. B. Ludgerusschule/Antoniusschule)
durch eine/n Hausmeister/in betreut.
Grundsätzlich ist jede/r Hausmeister/in nur
einer Schule und somit einer Schulleitung zugeordnet. Besonders dieses
organisatorische Prinzip soll nach Willen der Schulleitungen beibehalten
werden, da im Falle einer Teambildung (= mehrere Hausmeister/innen betreuen
eine Objektgruppe) oder im Falle der Zuständigkeit der Hausmeister/innen für
mehrere Schulen ein deutlicher Qualitätsverlust für die
Hausmeisterdienstleistungen befürchtet wird. Als Gründe werden von den
Schulleitungen genannt:
-
die Identifizierung
des Schulhausmeisters mit dem zu betreuenden Schulgebäude wird abnehmen (es ist
nicht mehr „seine Schule“)
-
es
können Konflikte in der Aufteilung der Anwesenheitszeiten des Hausmeisters
zwischen den Schulleitungen entstehen
-
der
Hausmeister ist nicht anwesend, wenn er gebraucht wird (z. B. Stromausfall,
Einweisung von Handwerksfirmen, etc.)
Insbesondere in den Gesprächen mit den
Leitungen der Grundschulen wurde deutlich, dass der/dem Hausmeister/in nicht
nur eine technische Funktion im System Schule zu kommt, sondern diese/r auch in
den vielen kleinen Dingen des täglichen Schulablaufes zur Verfügung steht. Wer
kümmert sich um die abgesprungene Fahrradkette? Wie wird die Schulmilchausgabe
organisiert? Wer verweist unbefugte Personen vom Schulgrundstück? Wer packt
kurzfristig mit an, wenn etwas umzuräumen ist?
4. Vergleichsgrundlagen
4.1
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Der Bericht der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) aus dem Jahr 2010 beurteilt die Hausmeisterdienste
anhand des jährlichen flächenbezogenen Personalaufwandes. Hierbei werden die
Personalaufwendungen für den Hausmeisterdienst in Relation zu den
„Gebäudereinigungsflächen“ gesetzt. Für das Prüfungsjahr 2008 der GPA belegt
die Stadt Rheine im Ergebnis einen Mittelwert von den geprüften Kommunen.
Zielsetzung der GPA-Prüfung
ist, den Kommunen Hinweise auf mögliche Optimierungspotentiale zu geben. Ob
dieses rechnerische Potential vollständig oder nur zum Teil zu erreichen ist
muss durch die Kommune untersucht und beurteilt werden.
4.2 KGST-Bericht Hausmeisterdienste in Kommunen
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement (KGSt) hat sich im Bericht 5/2010
„Hausmeisterdienste in Kommunen“ mit der Thematik befasst. Als Richtwert wurde
in diesem Bericht eine zu betreuende Fläche von 10.000 qm Bruttogrundfläche (Gebäude) und 10.000 qm Außenfläche für
eine Hausmeisterstelle genannt.
Dieser Flächenangabe ist eine Auflistung von Tätigkeiten beigefügt, die durch
einen Hausmeisterdienst erbrachte werden soll.
Der genannte Flächenrichtwert je Stelle ist
lokal mit Auf- und Abschlägen für
örtliche Besonderheiten zu bemessen. (z. B. Ganztagsbetrieb, Umfang von
Drittnutzung durch Vereine, Anzahl der zu betreuenden Gebäude, besondere
Aufgaben, etc.).
Das System der KGSt ist daher nicht statisch
sondern es sind individuelle Besonderheiten bei der Bemessung der
Stellenanteile zu berücksichtigen.
4.3
Reduzierung von Stellenanteilen an
Grundschulen in Rheine
Unabhängig von dem Projekt
„Organisation Hausmeisterdienste“ wurden seit dem Jahr 2008 aufgrund der
Initiative des Fachbereiches 1 verschiedene Einsparpotentiale genutzt, die u.
a. aufgrund der Bildung von Mehrfachstandorten bzw. Grundschulverbünden an der
·
Südeschschule
mit Nebenstandort Konradschule
·
Ludgerusschule
Schotthock mit Nebenstandort Antoniusschule
·
Canisiusschule
mit Teilstandort Josefschule Rodde
·
Johannesschule
Mesum mit Teilstandort Ludgerusschule
Stellenreduzierungen im Umfang
von insgesamt ca. 2,0 Hausmeisterstellen bewirkten. Diese Reduzierung ist unter
anderem darauf zurückzuführen, dass die Nebenstandorte Konradschule und
Antoniusschule durch die Hausmeister/innen der Hauptstandorte betreut werden
und nicht mehr über einen eigenen Hausmeisterdienst verfügen. Die
Stellenreduzierung entspricht einer Personalkostenreduzierung von ca. 100.000 Euro im Jahr.
Aufgrund der Betreuung von mehreren Schulstandorten durch einen Hausmeister
stehen diesen vorgenannten Einsparungen Aufwendungen in Höhe von 11.480 Euro
für den Winterdienst an 4 Teilstandorten von Grundschulen sowie Kosten für ein
Fahrzeug in Höhe von jährlich 2.000 Euro gegenüber.
4.4 Betreute Fläche je Schulhausmeisterstelle in
der Stadt Rheine
Entsprechend der unterschiedlichen
Schulformen sind auch die durch die/den Hausmeister/in zu betreuenden
Gebäudeflächen (Bruttogrundflächen = Gebäudefläche aller nutzbaren Geschosse
einschließlich Innen- und Außenwände) sehr heterogen. So verfügt das kleinste
durch eine Schulhausmeisterstelle zu betreuende Schulsystem über eine
Bruttogrundfläche von ca. 2.150 qm und das größte Schulsystem über eine
Bruttogrundfläche von ca. 14.700 qm.
Durchschnittlich betreut eine Hausmeisterstelle
aktuell eine Bruttogrundfläche von
·
9.200 qm
an den weiterführenden Schulen
und
·
3.700 qm
an den Grundschulen.
Augenscheinlich erfüllt der
Stellenanteil für Hausmeisterdienste an den weiterführenden Schulen den
Richtwert der KGSt von 10.000 qm Bruttogrundfläche annähernd.
Bezogen auf die Grundschulen
wird der vorgeschlagene Richtwert der KGSt deutlich unterschritten. Dieses
begründet auch den erzielten Mittelwert für den Personalkostenvergleich durch
die Gemeindeprüfungsanstalt (vgl. Ziffer 4.1).
4.5 Gründe für Abweichung von
den Richtwerten in Rheine
4.5.1 Betriebszeiten
(Ganztagsschulen)
Ohne tiefere Kenntnis ist
bereits für jeden Betrachter festzustellen, dass nahezu flächendeckend in allen
städtischen Schulen Betreuungsangebote bis in den späten Nachmittag angeboten
werden. Die Schule, deren Betrieb um 14:00 Uhr endet existiert in Rheine überwiegend
nicht mehr (Ausnahmen: Kardinal-von-Galen-Schule, Canisiusschule und
Johannesschule Mesum – Teilstandort Elte). So werden die Haupt- und
Sekundarschulen, die Gesamtschule, das Kopernikus-Gymnasium und auch der
Großteil der Grundschulen als Ganztagsschule betrieben. Das Gymnasium
Dionysianum und das Emsland-Gymnasium verfügen aufgrund des immer größer
werdenden Anteils am Nachmittagsunterricht – begründet durch das Abitur innerhalb
von 12 Schuljahren - faktisch ebenfalls über einen Ganztagsbetrieb.
Diese flächendeckend
ausgedehnten Betriebszeiten führen automatisch zu höheren Anwesenheits- und
Tätigkeitszeiten im Hausmeisterdienst an den städtischen Schulen.
Viele Schulstandorte –
insbesondere die Turnhallen – werden durch Drittnutzer (z. B. Sportvereine,
Abendgymnasium, Musikschule) in den Abendstunden genutzt. Weitestgehend lässt
sich diese Drittnutzung durch die Einrichtung von Schlüsseldiensten personalneutral
für die Stadt Rheine regeln. Dieses gelingt jedoch nicht immer und erfordert in
Einzelfällen den Einsatz von Hausmeisterdiensten.
4.5.2 Qualität des
Hausmeisterdienstes
Sowohl die KGSt als auch die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW nennen keinen Benchmark zur Qualität der
Hausmeisterdienste. Qualitäten können unter verschiedenen Gesichtspunkten beurteilt
werden, z. B.
·
Reaktionszeiten
der Hausmeisterdienste (Wie zeitnah ist der Hausmeister verfügbar?)
·
Leistungsumfang
(Werden die Leistungen in dem Umfang erbracht wie diese vom Auftraggeber
benötigt werden?)
·
Leistungserstellung
(Wurde die Leistung ohne Mängel durch den Hausmeister erbracht?)
Die Vorstellungen davon, welche Tätigkeiten
ein/e Hausmeister/in zu erledigen hat variiert nicht nur zwischen den Kommunen sondern insbesondere auch aus Nutzersicht innerhalb der Kommune. Was bedeutet
Sauberhaltung des Schulgrundstückes? Wo wird die Sauberkeit bzw. der Zeitpunkt
für ein sauberes Grundstück definiert? Hiervon ist abhängig, ob die Außenflächen
täglich, wöchentlich oder monatlich durch die/den Hausmeister/in von Verschmutzungen
(Papier, Dosen, Flaschen, etc.) gereinigt werden.
Korrespondierende Qualitätskennzahlen zu den
Leistungs- bzw. Wirtschaftlichkeitskennzahlen stehen derzeit nicht zur
Verfügung. Fraglich ist letztendlich, ob der Leistungsempfänger (Schulleitung/Schulträger/
Gebäudewirtschaft) mit den erstellten Leistungen hinsichtlich Umfang und
Qualität zufrieden ist.
4.5.3 Pflichtreinigungsflächen an
kleineren Schulobjekten
An den kleineren Schulobjekten werden noch
Pflichtreinigungsflächen durch die Schulhausmeister/innen erfüllt. Diese
umfassen insgesamt eine Fläche von 1.372 qm und entsprechen insgesamt einer
täglichen Arbeitsleistung von ca. 7 Vollarbeitsstunden. Eine Vergabe dieser
Pflichtreinigungsflächen an externe Dienstleistungsunternehmen würde jährliche
Reinigungskosten in Höhe von ca. 28.000 Euro verursachen.
Diese Zeit- und Kostenanteile sind nicht im
Benchmark der KGSt berücksichtigt. In der Untersuchung der GPA NRW wurden die
Pflichtreinigungsflächen in Abzug gebracht.
5.
Tarifrecht für Schulhausmeisterdienste in
Nordrhein-Westfalen
Für die Schulhausmeister/innen besteht
in Nordrhein-Westfalen ein gesonderter Tarifvertrag. Neben der Eingruppierung
der Hausmeister/innen regelt der Tarifvertrag unter anderem die Arbeitszeit
(Bereitschaftszeit), den Aufgabenumfang und die Stellung von Vertretungen im
Krankheits-, Urlaubsfalle oder bei sonstiger Abwesenheit.
5.1 Arbeitszeiten eines
Hausmeisters gem. Tarifvertrag
Die Arbeitszeit entspricht 46,75 Stunden pro
Woche und ergibt sich aus dem Tarifvertrag für Schulhausmeisterinnen und
Schulhausmeister in Nordrhein-Westfalen.
Die Arbeitszeit wird in Vollarbeits- und
Bereitschaftszeit differenziert. Bezogen auf eine Arbeitszeit von 46,75 Stunden
beträgt der Anteil der Vollarbeit 31,25 Stunden und der Anteil der
Bereitschaftszeit 15,5 Stunden.
Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen
sich die/der Schulhausmeisterin am Arbeitsplatz oder einer anderen vom
Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die
Arbeit selbstständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die
Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen (also 51 %, so dass maximal 49 %
Arbeitsleistung abgefordert wird; dementsprechend wird die Bereitschaftszeit
auch nur zur Hälfte als Arbeitszeit gewertet).
Faktorisiert man die Bereitschaftszeit zur
Hälfte als Arbeitszeit, so ergibt sich rechnerisch eine wöchentliche Arbeitszeit
von 39,0 Stunden.
Zu beachten ist ferner, dass sich die
Bereitschaftszeit nicht auf einen festgelegten Tageszeitraum bezieht. Vielmehr
wechselt diese täglich entsprechend des Arbeitsanfalles – d. h. zwischen
Vollarbeit und Bereitschaftszeit findet in der Regel ein mehrmaliger Wechsel
täglich statt. Auch kann an mehreren Tagen die Bereitschaftszeit überwiegen (z.
B. bewegliche Ferientage, Ferien, Wandertage) und an anderen Tagen kann
wiederum die Vollarbeit überwiegen. Ein Ausgleich von Vollarbeit und
Bereitschaft ist eigenverantwortlich durch die/den Hausmeisterin herbeizuführen
(der Ausgleich soll über das gesamte Kalenderjahr hinweg herbeigeführt werden).
Aufgrund dieser Arbeitszeitregelung können
die städtischen Schulen täglich durchschnittlich mit 9,35 Stunden durch einen
Hausmeister betreut werden. Bei einer Arbeitszeit von 39,0 Std./Woche
(abweichend von dem Tarifvertrag ohne Bereitschaftszeiten) wäre hingegen eine
Betreuung der Schule nur in einem Zeitrahmen von rund 8 Stunden täglich möglich.
Dieses ist vor allem im Hinblick auf die in
den vergangenen Jahren stattgefundene Ausweitung der Betriebszeiten der
Ganztagschulen von erheblicher Bedeutung.
5.2
Aufgaben eines Schulhausmeisters
Im Tarifvertrag für die Schulhausmeisterinnen
und Hausmeister in Nordrhein-Westfalen ist ausgeführt, welche
Aufgabe/Tätigkeiten durch den Schulhausmeister während seiner Arbeitszeit
auszuführen sind und werden in einer Richtlinie konkretisiert. Die städtische
Dienstanweisung orientiert sich an dieser Richtlinie und beinhaltet im
Wesentlichen die in der Anlage dargestellten Aufgaben.
5.3
Pflichtreinigungsflächen
Nach dem Hausmeistertarifvertrag werden auf die/den
Schulhausmeister/in kleinerer Schulsysteme (= Schulen mit einer regelmäßigen
Reinigungsfläche von kleiner als 3.000 qm) sogenannte Pflichtreinigungsflächen
übertragen. Für die städtischen Grundschulen bestehen folgende
Pflichtreinigungsflächen:
Edith-Stein-Schule 337
qm
Franziskusschule 48 qm
Gertrudenschule 120
qm
Kardinal von Galen Schule 193
qm
Marienschule Hauenhorst 265
qm
Paul-Gerhardt-Schule 409
qm
Insgesamt werden durch die
Grundschulhausmeister täglich Flächen im Umfang von 1.372 qm während ihrer
Arbeitszeit gereinigt. Dies entspricht ca. einem jährlichen Auftragsvolumen von
28.000 Euro. Die Zeit- und Kostenanteile für die Pflichtreinigungsflächen sind
im Kennwert der KGSt nicht berücksichtigt
und würden zu einer Absenkung des Flächenwertes von 10.000 qm BGF pro
Hausmeisterstelle führen.
5.4 Krankheitsvertretung
Nach dem Tarifvertrag für
Schulhausmeister/innen in Nordrhein-Westfalen sind Schulhausmeister/innen auf
Anordnung des Arbeitgebers verpflichtet, in Krankheitsfällen bis zur Dauer von
12 Kalendertagen pro Jahr für eine Vertretung zu sorgen. Für jeden
Vertretungstag werden 8 Stunden der Entgeltgruppe 3 Stufe 3 vergütet (je
Vertretungsstunde 13,12 Euro brutto, ohne Arbeitgeberanteile für die
Sozialversicherung). Die Krankheitsvertretung wird in Rheine – unabhängig von
der Erkrankung - pauschal 1 x jährlich ohne Nachweis vergütet. Hat der Schulhausmeister
seine Vertretungspflicht erfüllt, so muss die Stadt bei jedem weiteren
Krankheitstag eine Vertretung stellen.
Die tarifliche Bestimmung zur Stellung einer
Krankheitsvertretung ist noch aus den 60-ziger Jahren und stellte auf eine
Vertretung durch Angehörige des Hausmeisters (z. B. Ehefrau) ab. In 6 Fällen
können Schulhausmeister/innen die Stellung einer Vertretung nicht mehr gewährleisten
und wurden von der Schulverwaltung von Ihrer Verpflichtung unter Wegfall der
„Krankheitspauschale“ freigestellt. Die Anzahl von Hausmeister/innen wird sich
in den nächsten Jahren aufgrund der demographischen, persönlichen, familiären
und gesundheitlichen Entwicklung vermutlich weiter erhöhen. In diesen Fällen
muss die Schulverwaltung jeweils einzelfallbezogen eine (in der Regel)
kurzfristige entsprechend schulbetriebssicherende Vertretungsregelung organisieren.
Dieses ist vor allem im Hinblick auf kurzfristige Erkrankungen nicht unproblematisch,
da die Stadt für diese Situationen keine „Springerstellen“ vorhält. Daher sind
im Fachbereich 1 für die Bauftragung einer externern Hausmeistervertretung
entsprechende Finanzmittel für das HH-Jahr 2015 in Höhe von 27.000 Euro beantragt worden. Seitens
der Schulverwaltung wird zugrunde gelegt, dass je Vertretungsstunden 40 Euro
(brutto) durch einen externen Dienstleister berechnet werden. Bei der
Fremdvergabe dieser Hausmeisterdienste wäre der Rückgriff auf einen festen
Dienstleister zu empfehlen. Nur so sind
im Vertretungsfalle die erforderlichen Arbeiten und Tätigkeitsabläufe
kurzfristig und reibungslos zu gewährleisten.
6.
Optimierungspotenzial
Grundsätzlich kann das Optimierungspotenzial
für die Hausmeisterdienste in organisatorische/technische Potenziale und
wirtschaftliche Potenziale unterteilt werden. Die nachstehenden
Optimierungspotenziale wurden in gemeinsamen Gesprächen mit den Hausmeistern
und den Schulleitungen der Grundschulen erarbeitet.
6.1
Organisatorische/technische Potenziale
Seitens der Hausmeister wurden
verschiedene Hinweise gegeben die Einfluss auf deren Tätigkeiten haben.
Nachstehend sind die wesentlichen Maßnahmen aufgeführt, die zu einer besseren
Servicequalität und zu verbesserten Arbeitsabläufen der Hausmeisterdienste
führen sollen:
6.1.1 EDV-Anbindung
Die Arbeitsplätze der
Hausmeister sollen mit einem PC ausgestattet und an das Internet angebunden
werden, damit ein besserer und schneller Informationsaustausch als auch turnusgemäße
gebäudewirtschaftliche Meldungen ermöglicht werden. So können Termine besser
kommuniziert und auch Wegezeiten für den postalischen Schriftverkehr reduziert
werden. Mittelfristig ist auch die Anbindung an das Intranet der Stadt Rheine
(Zugang zu internen Informationen, Daten, etc.) geplant. Vorrangig ist bei der
Anschaffung jedoch auf hausinterne funktionsentsprechende Austauschgeräte
zurück zu greifen. Die
Kosten für die PC-Ausstattungen werden mit ca. 5.000 Euro im Jahr geschätzt.
Die Arbeitsplätze sind durch den Sicherheitsingenieur auf die Bestimmungen des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes hin zu prüfen. Die Erstinstallation der PC
kann durch den Fachbereich 7 erfolgen. In wie weit ein Support (eine Betreuung)
dieser Arbeitsplätze durch den Fachbereich 7 erfolgen kann muss vor Realisierung
der Maßnahme entschieden werden.
6.1.2 Abend- und Wochenendveranstaltungen
Wie der Ziffer 5.1 zu entnehmen
ist beträgt die wöchentliche Arbeitszeit eines Hausmeisters 46,75 Stunden. Ein
zusätzlicher Dienst in den Abendstunden bzw. an den Wochenenden führt
automatisch zu einem Überschreiten der zulässigen Wochenarbeitszeit von 48
Stunden. Die Anzahl der Abend- und Wochenendveranstaltungen mit Beteiligung der
Hausmeisterdienste muss daher sukzessive reduziert werden. Die
Schlüsselverantwortung ist auf den betreffenden Personenkreis zu übertragen.
Lösungen werden individuell gemeinsam mit den Schulleitungen erarbeitet. Sofern
Veranstaltungen außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit notwendig werden, müssen
die Überstunden zeitnah abgebaut werden.
6.1.3 Fortbildung
Neben den technischen
Kenntnissen für den Gebäudebetrieb erfordert der Hausmeisterdienst häufig auch
soziale Kompetenzen. Beispielhaft sind zu nennen: Umgang mit unbefugten Personen
auf dem Schulgrundstück (während oder nach dem Schulbetrieb),
Erste-Hilfe-Situationen, Kenntnisse in der Brandbekämpfung. Eine entsprechende
Unterweisung/Fortbildung in diesen Themenfeldern soll künftig regelmäßig
durchgeführt werden. Die Finanzmittel für die Fortbildung der Hausmeister
werden durch den Fachbereich 1 zur HH-Planung 2015 ermittelt. Hinsichtlich der
ansonsten durch den Fachbereich 7 zentral gesteuerten und angebotenen Aus- und
Fortbildungen im Bereich der Ersten Hilfe und des Brandschutzes steht sowohl
der Sicherheitsingenieur als auch der Fachbereich 7 unterstützend zur Verfügung.
6.1.4 Informationsmappe für
Vertretungen im Hausmeisterdienst
Eine Krankenvertretung kann in
der Regel nur im eingeschränkten Umfang die bisherigen Tätigkeiten des
erkrankten Hausmeisters wahrnehmen. Damit die Vertretung schneller Orientierung
im Schulobjeket und in den anfallenden Tätigkeiten findet, sollen in einer
Informationsmappe die wesentlichen Hinweise kurz und übersichtlich dargestellt
werden. Im Übrigen ist auf die Dienstanweisung abzustellen. Soweit erforderlich
trifft die Vertretung mit der Schulleitung Nebenabreden (ggf. unter
Einbeziehung der Schulverwaltung).
6.1.5 Sachmittelausstattung der Hausmeister
Die Sachmittel für den Hausmeister (z. B. Werkzeug,
Leitern, Handy, etc.) sind aus den budgetierten Schulmitteln zu finanzieren.
Die Handhabung ist hier zwischen den Schulen sehr unterschiedlich. Soweit
einheitliche Regelungen (z. B. Diensthandy) sinnvoll erscheinen, sollen diese
in der Stadtschulleiterkonferenz abstimmt werden.
6.1.6 Grünflächenpflege
Der Pflegestandard für die Grünflächen (schneiden von
Gehölz, Bodendecker und Hecken, Laubentfernung, entfernen von Wildkräutern,
Rasenschnitt) durch die
Technischen Betriebe Rheine AöR wird den Schulen künftig im Vorfeld mitgeteilt.
Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Umfang der Arbeiten vor Beginn
besprochen und abgestimmt werden kann.
6.2
wirtschaftliche Potenziale
Der Ziffer 4.4 ist zu entnehmen, dass die
Schulhausmeister/innen an den weiterführenden Schulen hinsichtlich der
Stellenbemessung den gesetzten (BGF-Flächen-)Benchmark der KGSt in Höhe von
10.000 qm BGF nahezu erfüllen.
Die Betreuungsfläche im Bereich der
Grundschulen fällt jedoch mit durchschnittlich 3.700 qm BGF vom gesetzten
Benchmark deutlich ab. Der BGF-Kennzahlenwert ist jedoch hinsichtlich der
·
des
Ganztagesbetriebes an den Grundschulen (vgl. Ziffer 4.5.1),
·
Pflichtreinigungsflächen
im Umfang von ca. 7 Stunden täglich (vgl. Ziffer 4.5.3) und
·
der
Betreuung mehrere Schulstandorte (Schulverbünde, vgl. Ziffer 4.3)
zum gesetzten Benchmark der KGSt zu
relativieren ist.
Grundsätzlich befürworten die Schulleitungen
der Grundschulen sowie die Hausmeister, dass die bestehende Organisationsform
im Sinne der 1 zu 1 Lösung (1 Hausmeister je Schule) beibehalten werden soll.
Es wird eine Lösung favorisiert, die eine Tätigkeitsanreichung bei den
Hausmeistern beinhaltet. Durch die zusätzlichen Tätigkeiten soll ein
wirtschaftliches Potential für die Stadt im Projekt erschlossen werden.
Basierend auf dieser Aussage wurde geprüft, ob die ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmittel an den städtischen Schulen durch die Hausmeister
der Grundschulen geprüft werden können.
6.2.1 Prüfung ortsveränderlicher
elektrischer Anlagen
Nach der Unfallverhütungsvorschrift der
Berufsgenossenschaft „BGV A3“ (bzw. BGI/GUV-I 5190) ist die Stadt Rheine
verpflichtet in jährlichen Abständen die ortsveränderlichen elektrischen
Betriebsmittel in städtischen Schulgebäuden zu prüfen. Ortsveränderliche
elektrische Anlagen sind z. B. PC, Bildschirme, Drucker, Verlängerungskabel,
Mehrfachstecker, Beamer, Tageslichtprojektoren, Radios, Fernseher, etc.. Die
Prüfung beinhaltet eine Sichtprüfung nach offensichtlichen Beschädigungen (z.
B. lose oder beschädigte Elektrokabel) und je nach Schutzklasse eine Messung
des
-
Schutzleiterwiderstandes
-
Isolationswiderstandes
-
Berührungsstroms
-
Schutzleiterstroms
und die Dokumentation der gemessenen Werte.
Gemeinsam mit der Unfallkasse NRW wurde
erörtert, ob diese Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen auch
durch die Hausmeister erfolgen kann. Dieses ist möglich, wenn die Stadt Rheine
den entsprechenden organisatorischen Rahmen für diese Prüfungen gestaltet.
Dieses beinhaltet die jährliche Unterweisung der Hausmeister als EuP
(Elektrisch unterwiesene Person), die Bildung von Prüfteams, die Benennung von
Elektrofachkräften zur Leitung des Teams (erfolgt aus den Hausmeistern mit
entsprechender Ausbildung) und der Berufung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft
(VEFK) für die Stadt Rheine.
Die Anzahl der ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmittel kann derzeit nur geschätzt werden und dürfte im
Bereich der Schulen ca. 17. bis 20.000 Geräte betragen. Die Prüfkosten durch
ein extern zu beauftragendes Unternehmen betragen pro Gerät ca. 4 bis 5 Euro.
Fraglich ist, in welchem Umfang die Hausmeister der
Grundschulen die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen zusätzlich
übernehmen können. So sollen in einem ersten Schritt die Erstprüfungen einschließlich
der Erfassung der elektrischen Betriebsmittel durch die Hausmeister der Grundschulen
an den Grundschulen sowie an Haupt-, Real- und Sekundarschulen sowie an den Förderschulen
erfolgen. Insgesamt wären durch die Hausmeister dann ca. 11.-13.000 Betriebsmittel
zu prüfen. Das geschätzte wirtschaftliche Potenzial liegt somit bei 44.000 bis
65.000 Euro.
Die Gymnasien und die
Gesamtschule (ca. 5.-7.000 Betriebsmittel) sollen zunächst durch ein externes
Unternehmen geprüft werden. Sobald Erkenntnisse über die Prüfung der ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmittel aus dem Bereich der Schulhausmeister vorliegen soll
über den Umfang der Prüfungen erneut entschieden werden. Für das Finanzjahr
2015 sollen für die Prüfung der elektrischen ortsveränderlichen an diesen
Schulen 35.000 Euro im Budget des Fachbereiches 1 beantragt werden.
Verantwortlich organisiert und
fachlich begleitet wird die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen
Betriebsmittel der Stadt Rheine durch die „Verantwortliche
Elektrofachkraft“ (VEFK), deren
Aufgaben durch einen Mitarbeiter der Technischen Betriebe AöR im Rahmen der
Diensthilfevereinbarung wahrgenommen wird.
6.2.2 Krankheitsvertretung (vgl.
Ziffer 5.4)
Seitens der Grundschulhausmeister besteht die
Bereitschaft für einen zeitlich befristeten Zeitraum innerhalb der Grundschulen
die Krankheitsvertretung ab dem 12. Krankheitstag zu gewährleisten. Hierfür
sollen Teams gebildet werden, die untereinander die Vertretung gewährleisten.
Wie unter Ziffer 5.4 beschrieben besteht ein statistischer Wert von 13,9
Krankentage/Jahr pro Stelle. Rein statistisch betrachtet bedeutet dies, dass
durch die Hausmeister/innen 1,9 Tage Krankenvertretung pro Stelle zusätzlich
wahrgenommen werden.
Die verbleibenden 14 Grundschulen können in 3
bzw. 2 Teams für die gegenseitige Krankenvertretung (nach dem 12.
Krankheitstag) eingeteilt werden. Wichtig ist hierbei, dass der Umfang der zu
erbringenden Vertretungsleistungen für die Beteiligten (Schulleitungen/Hausmeister)
klar definiert ist. Hierfür dient auch die Informationsmappe zum Schulobjekt
(vgl. Ziffer 6.1.4). Die Krankenvertretung durch die Schulhausmeister (durch
das Team) soll max. 4 Wochen in Folge nicht überschreiten und in der Summe
nicht mehr als 2 Monate im Jahr betragen.
Für die Berechnung des wirtschaftlichen
Vorteils wird in Anlehnung an die Berechnung der Schulverwaltung davon
ausgegangenen, dass 40 Euro pro Vertretungsstunde anzunehmen sind. Im Bereich
der Grundschulen wären 14,7 Stellen für die Vertretung zu berücksichtigten. Demnach
ist der wirtschaftliche Vorteil mit rund 9.000 Euro (14,7 Stellen * 1,9 Tage *
8 Stunden * 40 Euro) zu bewerten.
Die Festlegung der Teambildung für die
Krankheitsvertretung im Bereich der Grundschulen wird noch im Rahmen des
Projektes gemeinsam mit den maßgeblichen Hausmeistern/Hausmeisterinnen
erfolgen.
7.
Fazit
Die an der Organisationsuntersuchung
beteiligten Gruppen (Hausmeister, Schulleitungen) sowie der Schulträger
sprechen sich für die Beibehaltung der Organisationsform 1 : 1 = 1 Schulhausmeister
für 1 Schule aus. Ausschlaggebend ist hierfür, dass bei einer Team- oder Poolbildung
bzw. bei der Zuständigkeit eines Hausmeisters für mehrere Schulen Verluste in
der Qualität, der Quantität und der Flexibilität der
Hausmeisterdienstleistungen befürchtet werden.
Im Hinblick auf die Situation, dass die
weiterführenden Schulen den Flächen-Benchmark der KGSt nahezu erfüllen, wurde
im weiteren Vorgehen für die Organisationsuntersuchung der Focus auf die
Grundschulen gelegt.
Unter Berücksichtigung des
Ganztagsschulbetriebes an den Grundschulen sowie der auf die Hausmeister
übertragenen Pflichtreinigungsflächen ist der erreichte Benchmark für die Grundschulen
in Höhe von 3.700 qm BGF pro Stelle sicherlich zu relativieren und mit einen
Faktor – wie von der KGSt vorgesehen – zu versehen. Dieses wurde bewusst
unterlassen, weil hierfür keine Vorgaben bestehen und die Faktorisierung eine
rein subjektive Entscheidung aus der Perspektive des einzelnen
Betrachters/Betroffen beinhaltet.
Die gemeinsam mit den Hausmeistern und den
Grundschulleitungen erarbeiteten wirtschaftlichen Einsparpotenziale unter
·
Ziffer
6.2.1 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und
·
Ziffer
6.2.2 Krankheitsvertretung
führen eindeutig zu einer Arbeitsverdichtung
bei den Grundschulhausmeistern. Die Umsetzung soll noch im Jahr 2014 erfolgen,
da die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel durchgeführt
werden muss.
Wie bereits Eingangs der Vorlage dargestellt,
ist positiv festzustellen, dass alle Beteiligten unter Berücksichtigung der
gesetzten Ziele konstruktiv am Projekt mitgewirkt haben und hierdurch das unter
Ziffer 6 dargestellte Projektergebnis einvernehmlichen erreicht werden konnte.
Abschließend bleibt festzustellen, dass die
Stadt Rheine im Benchmark der Gemeindeprüfungsanstalt bezogen auf die
Hausmeisterkosten pro qm Reinigungsfläche einen Platz im Mittelfeld erreicht,
aber die Frage der Qualität von Hausmeisterdienstleitungen, insbesondere die
Zufriedenheit mit der erbrachten Dienstleistungen aus Nutzersicht unbeantwortet
bleibt.
Aus dem Projekt können die nachstehenden
wirtschaftlichen Vorteile realisiert werden:
· Prüfung ortsveränderlicher elektrischer
Betriebsmittel ca. 54.000 Euro
· Krankenvertretung Grundschulen ca. 9.000
Euro
Gegenüber den Vergleichswerten der KGSt ist
zu berücksichtigen, dass seitens der Grundschulhausmeister/innen
Unterhaltsreinigungsleistungen (vgl. Ziffer 5.3) im Umfang von ca. 28.000 Euro/Jahr erbracht werden. Diese Koten wurden im Vergleich der GPA
NRW bereits in Abzug gebracht.
Weiterhin wurden seit dem Jahr 2010 ohne
Veränderung der zu betreuenden Schulstandorte 2,0 Stellen (vgl. Ziffer 4.3)
abgebaut, die zu einer Personalkostenreduzierung von ca. 100.000 Euro führten.
Insgesamt beträgt der wirtschaftliche Vorteil
durch die unter Ziffer 6 beschriebenen Maßnahmen sowie durch die seit dem Jahr
2010 durchgeführte Stellenreduzierung im Schulhausmeisterbereich 163.000 Euro (ohne Unterhaltsreinigungsleistungen,
vgl. Ziffer 5.3).
Dem
wirtschaftlichen Vorteil in Höhe von 163.000 Euro stehen jährliche Kosten für
den Winterdienst an 4 Teilstandorten in Höhe von 11.480 Euro, die Kosten für
ein Fahrzeug in Höhe von ca. 2.000 Euro sowie die Kosten für die PC-Anbindung der
Hausmeister in Höhe von ca. 5.000 Euro gegenüber.
Die
Kosten in Höhe von 27.000 Euro für die Stellung einer Krankheitsvertretung
durch die Verwaltung, vgl. Ziffer 5.4, resultieren nicht aus dem Projekt,
sondern sind originär der Tatsache geschuldet, dass durch die Schulhausmeister
an 6 Schulstandorten keine Vertretung mehr gestellt werden kann.
Anlage
Aufgaben einer
Schulhausmeisterin/eines Schulhausmeisters
Im Tarifvertrag für die Schulhausmeisterinnen und Hausmeister in
Nordrhein-Westfalen ist ausgeführt, welche Aufgaben/Tätigkeiten durch die
Schulhausmeisterin/den Schulhausmeister während seiner Arbeitszeit auszuführen
sind und werden in einer Richtlinie konkretisiert. Die städtische Dienstanweisung
orientiert sich an dieser Richtlinie und beinhaltet im Wesentlichen die
nachstehenden Aufgaben:
·
Ausübung
des Hausrechtes bei Abwesenheit des Schulleiters oder dessen Vertreters
·
Betreuung
von Veranstaltungen der Schule (z. B. Lehrerkonferenzen, Pflegschaftssitzungen,
Arbeitsgemeinschaften) als auch außerschulische Veranstaltungen
·
Sauberhaltung
des Schulgrundstücks einschließlich der Außenanlagen.
·
Ausführung
der Unterhaltsreinigung sofern Pflichtreinigungsflächen nach dem Tarifvertrag
auf den/die Hausmeister/in übertragen sind
·
Überwachung
und Abnahme der vertragsgemäßen Reinigungsleistung von Reinigungsunternehmen
·
Beseitigung
von Verunreinigungen während der Unterrichtszeit die den Schulbetrieb beeinträchtigen
·
Schließdienst
für das Schulgebäude und Verwahrung der Schlüssel
·
Bedienung
der Heizungs- und Lüftungsanlagen
·
Annahme
von Lieferungen (Gebrauchsgegenstände sowie Materialien).
·
Durchführung
von kleineren Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
·
Meldung
von Mängeln an die Schulleiter/zuständige Verwaltungsdienststelle.
·
Überwachung
von Reparaturen durch Handwerker
·
Dienstgänge
nach Beauftragung durch den Schulleiter
·
Herrichten
von Räumen für Prüfungen, schulärztlichen Untersuchungen, Impfterminen, Wahlen
oder anderen Veranstaltungen
·
Beflaggung
auf Weisung der Verwaltungsstelle.
·
Verwahrung/Ausgabe
von Fundsachen.
·
Annahme,
Verteilung und Zahlungsabwicklung der Schulmilchgetränke.
·
Schnee-
und Eisbeseitigung von den Gehwegen/dem Schulgrundstück.