Betreff
Wahl der/des Vorsitzenden und der Stellvertreter(innen)
Vorlage
331/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Integrationsrat der Stadt Rheine wählt gemäß § 27 Abs. 7 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 seiner Geschäftsordnung für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte

 

zur/zum Vorsitzenden:                                _____________________________

 

zur zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden : _____________________________

 

zur/zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden:  _____________________________


Begründung:

 

Der Integrationsrat wählt gemäß § 27 Abs. 7 GO i. V. m. § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Rheine aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und zwei Stellvertreter(innen).

 

Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 4 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Rheine leitet der/die Altersvorsitzende die Sitzung bei der Wahl der/des Vorsitzenden und der Stellvertreter(innen). Altersvorsitzende/r ist das an Lebensjahren älteste in der Sitzung anwesende Mitglied des Integrationsrates.

 

Bei der Wahl der/des Vorsitzenden und der Stellvertreter(innen) wird gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt.

In analoger Anwendung des § 67 Abs. 1 GO i. V. m. § 14 der Hauptsatzung der Stadt Rheine erfolgt die Wahl ohne Aussprache.

 

Vorschlagsberechtigt sind sowohl Gruppen als auch einzelne Integrationsratsmitglieder. Auch können mehrere Gruppen einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen, um die Chancen für die von ihnen vorgeschlagenen Kandidaten zu vergrößern. Die Vorschläge sollen die Namen der Integrationsratsmitglieder enthalten, die entsprechend ihrer Reihenfolge Vorsitzende(r) oder Stellvertreter(innen) werden sollen.

 

Die Mitglieder des Integrationsrates geben ihre Stimme für einen dieser Wahlvorschläge ab. Gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch die Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1,2 und 3 usw. ergeben.

 

Vorsitzende(r) des Integrationsrates ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die Höchstzahl entfällt.

1. Stellvertretende(r) ist, wer an vorderster, noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.

2. Stellvertretende(r) ist, wer an vorderster, noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt.

 

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit, entscheidet das Los.

 

Nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse hat der Altervorsitzende die gewählten Kandidaten zu fragen, ob sie die Wahl annehmen. Erst durch die Annahmeerklärung der Gewählten ist der Wahlakt vollzogen.

 

Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlages steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.