In analoger
Anwendung des § 65 Abs. 3 GO wird der/die gewählte Vorsitzende des
Integrationsrates vom Altersvorsitzenden eingeführt und zur gesetzlichen und gewissenhaften
Wahrnehmung der Aufgaben verpflichtet.
Vorschlag für den
Wortlaut der Verpflichtung:
“Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werden.
So wahr mir
Gott helfe.“
Der Zusatz „So wahr mir Gott helfe.“ ist nicht verpflichtend, sondern freiwillig.
Was die Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben im Einzelnen beinhaltet, ergibt sich aus der Vorlage 333/14 unter dem nächsten Tagesordnungspunkt.