Betreff
Einführung und Verpflichtung der/des Vorsitzenden
Vorlage
332/14
Art
Beschlussvorlage

In analoger Anwendung des § 65 Abs. 3 GO wird der/die gewählte Vorsitzende des Integrationsrates vom Altersvorsitzenden eingeführt und zur gesetzlichen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben verpflichtet.

 

Vorschlag für den Wortlaut der Verpflichtung:

 

“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werden.

So wahr mir Gott helfe.“

 

Der Zusatz „So wahr mir Gott helfe.“ ist nicht verpflichtend, sondern freiwillig.

 

 

Was die Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben im Einzelnen beinhaltet, ergibt sich aus der Vorlage 333/14 unter dem nächsten Tagesordnungspunkt.