Betreff
Benennung von Sachkundigen Einwohner(n)innen für die Ausschüsse der Stadt Rheine
Vorlage
335/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Personen als sachkundige Einwohner(innen) bzw. als Stellvertreter(innen) gem. § 58 Abs. 4 GO in folgende Ausschüsse zu berufen:

 

Kulturausschuss

Sachkundige(r) Einwohner(in):

 

1. Stellvertreter(in)

 

2. Stellvertreter(in)

 

 

Schulausschuss

Sachkundige(r) Einwohner(in):

 

1. Stellvertreter(in)

 

2. Stellvertreter(in)

 

 

Sozialausschuss

Sachkundige(r) Einwohner(in):

 

1. Stellvertreter(in)

 

2. Stellvertreter(in)

 

 

Sportausschuss

Sachkundige(r) Einwohner(in):

 

1. Stellvertreter(in)

 

2. Stellvertreter(in)

 

 

Jugendhilfeausschuss

Sachkundige(r) Einwohner(in):

 

1. Stellvertreter(in)

 

2. Stellvertreter(in)

 

 

Bauausschuss

Sachkundige(r) Einwohner(in):

 

1. Stellvertreter(in)

 

2. Stellvertreter(in)

 

 

Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“

Sachkundige(r) Einwohner(in):

 

1. Stellvertreter(in)

 

2. Stellvertreter(in)

 

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt kann gem. § 58 Abs. 4 GO sachkundige Einwohner(innen) in bestimmte Ausschüsse berufen. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz in der Stadt Rheine haben. Es können Ausländer und Deutsche sein. Sie nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen der vom Rat bestimmten Ausschüssen teil.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner konstituierenden Sitzung am 01. Juli 2014 die Ausschüsse neu gebildet und dabei beschlossen, dass die zum Ende der abgelaufenen Wahlperiode den Ausschüssen angehörenden sachkundigen Einwohner/innen und deren Stellvertreter/innen bis zur Neubenennung auf Vorschlag der in Kürze neu zubildenden Beiräte in dieser Funktion den Ausschüssen erhalten bleiben. Es handelt sich hierbei um folgende Ausschüsse:

 

-          Kulturausschuss

-          Schulausschuss

-          Sozialausschuss

-          Sportausschuss

-          Jugendhilfeausschuss

-          Bauausschuss

-          Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“

 

Für jeden dieser Ausschüsse kann der Integrationsrat neben einem Mitglied als sachkundige/n Einwohner(in) je eine(n) 1. und 2. Stellvertreter(in) vorschlagen. Hierbei muss es sich nicht unbedingt um ein Mitglied des Integrationsrates handeln, was jedoch aus Gründen der engeren Zusammenarbeit zwischen dem Integrationsrat und den Ausschüssen des Rates empfehlenswert wäre.

 

Mit der Benennung durch den Rat der Stadt werden sachkundige Einwohner(innen) zu ordentlichen Mitgliedern des betreffenden Ausschusses. Als Ausschussmitglied haben sie das Recht, an allen Beratungen des jeweiligen Ausschusses in öffentlicher und nicht öffentlicher Sitzung teilzunehmen. Sie können auch Anträge stellen. Lediglich die Ausübung des Stimmrechtes ist sachkundigen Einwohner(inne)n verwehrt.

 

Im Übrigen finden auf sachkundige Einwohner(innen) alle Vorschriften der Gemeindeordnung über die Stellung von Ausschussmitgliedern in vollem Umfang Anwendung, so z. B. die Vorschriften über die Verschwiegenheitspflicht, die Ausschließung bei Befangenheit, die Treuepflicht, die Gewährung von Verdienstausfallsentschädigung und die Zahlung von Sitzungsgeld.

 

Die Mitglieder des Integrationsrates sollten sich nach Möglichkeit bis zur Sitzung auf einen einheitlichen Vorschlag zur Benennung von sachkundigen Einwohner(inne)n für die jeweiligen Ausschüsse verständigen.

Dieser müsste dann durch einstimmigen Beschluss in der Sitzung bestätigt werden.

 

Ist kein Einvernehmen zu erreichen oder wird der einvernehmliche Vorschlag nicht einstimmig durch den Integrationsrat beschlossen, erfolgt die Benennung der sachkundigen Einwohner(innen) wie die Wahl des/der Integrationsratsvorsitzenden und der Stellvertreter/innen auf der Grundlage von Listenvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl entsprechend § 50 Abs. 3 Satz 2 GO.