Sachdarstellung:
Beantragte Änderung
Mit Datum 21.
08. 2014 beantragt ein Anlieger für die Bewohner der Straße „Am Stadtpark“ eine
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, Kennwort: „Basilikastraße“:
Auslöser ist
die vorgesehene 2. Änderung des Bebauungsplanes durch die die Zahl der
zulässigen Wohneinheiten im Bereich der Straße „Alte Spinnerei“ erhöht werden
soll (vgl. Vorlage 363/14). Durch diese Änderung wird das Verkehrsaufkommen –
und auch die Zahl der Raser – im Plangebiet „Basilikastraße“ zunehmen und erfordert
ein rechtzeitiges Handeln. Es wird deshalb gefordert, die Einfahrt in das Wohngebiet
von der Glienhorststraße aus für PKW und LKW durch das Aufstellen von
(herausnehmbaren?) Verkehrsbarken zu unterbinden.
In der
Vergangenheit sind seitens des Antragstellers bereits mit mehreren Beteiligten
Gespräche geführt worden, u.a. mit dem Verkehrsplaner der TBR und einem
Vertreter der Grundstückseigentümerin, die gem. vertraglicher Regelung mit der
Stadt Rheine für den Ausbau der Straßen im Plangebiet zuständig ist. Ziel
dieser Gespräche war die Reduzierung der Schleichverkehre und der gefahrenen Geschwindigkeiten
im Plangebiet.
Der
vorgetragene Wunsch wird von fast allen betroffenen Anliegern mitgetragen, die
entsprechenden Unterschriftenlisten sind dem Antrag beigefügt. Einzelne Anwohner
sind jedoch gegen die Sperrung der Zufahrt, insbesondere die Bewohner der Wohnanlage
im Eingangsbereich „Basilikastraße/Am Stadtpark“ sind nicht einverstanden. Hier
wird eine Zunahme des Verkehrs im Bereich der Tiefgaragenzufahrten befürchtet.
Mit dem
Antrag auf Sperrung der Zufahrt zum Plangebiet von der Glienhorststraße wird
der Wunsch auf eine wirksame Verkehrsberuhigung der Basilikastraße vorgetragen
(s. Antrag), da die heutige Tempo-30-Zone nur selten eingehalten wird.
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Stadtentwicklungsausschuss lehnt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 17, Kennwort: „Basilikastraße“ ab. Die beantragte Sperrung der Einfahrt in
das Wohngebiet von der Glienhorststraße ist eine Maßnahme, die nicht durch Festsetzungen
im Bebauungsplan planungsrechtlich vorbereitet werden kann.
BEGRÜNDUNG:
Der
Vorschlag, die Zufahrt zum Baugebiet von der Glienhorststraße zu sperren ist
ein Wunsch, der bereits im April 2013 vorgetragen worden ist. An der
Beurteilung der Verkehrssituation hat sich zwischenzeitlich nichts verändert:
Eine Sperrung der Durchfahrt setzt voraus, dass für die Glienhorststraße eine
Wendemöglichkeit geschaffen werden müsste. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes
verfügte die Glienhorststraße zwar nicht über eine Wendemöglichkeit, diese
verkehrstechnisch unbefriedigende Situation wurde jedoch durch die Straße „Am
Stadtpark“ deutlich verbessert. Die jetzt geforderte Schließung der Durchfahrt
würde die Situation für die Bewohner der Glienhorststraße wieder
verschlechtern.
Die
Schließung des Zuganges im Bereich der Glienhorststraße erfordert für die Straßen
„Am Stadtpark“ und „August-Kümpers-Straße“ die Einführung einer Einbahnstraßenregelung.
Der hierdurch entstehende einzige Anschluss an das übergeordnete Straßennetz im
Bereich der Basilikastraße würde zu einer deutlichen Mehrbelastung der Anwohner
im Nahbereich dieses Anschlusspunktes führen. Entsprechend haben sich bereits
die Bewohner geäußert, wie die Unterschriftenliste des Antragstellers belegt.
Aus Sicht der
Verkehrsplanung sollte die Zahl von Durchfahrten durch das Baugebiet für
Nicht-Bewohner von der Elter Straße zur Basilikastraße durch den Ausbau eines
verkehrsberuhigten Bereiches (Schrittgeschwindigkeit) erfolgen. Der rechtskräftige
Bebauungsplan weist die Straßenzüge innerhalb des Baugebietes auch entsprechend
als „Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung/verkehrsberuhigter Bereich“
aus. Gegenwärtig sind die Straßen jedoch nur als Baustraßen angelegt. Der
Ausbau zum verkehrsberuhigten Bereich mit entsprechenden Einbauten (Grünbeete,
Parkplätze etc) soll in diesem Herbst gestartet werden. Das Durchfahren des Baugebietes
wird durch diese Maßnahmen unattraktiver. Zusätzlich bietet ein entsprechender
Ausbau die Möglichkeit, Geschwindigkeitsüberprüfungen durchzuführen
(Gegenwärtig besteht keine Handhabe, ein Durchfahren mit Geschwindigkeiten von
bis zu 50 km/h zu verhindern).
Es sollte
erst der verkehrsberuhigte Ausbau der Straßen im Plangebiet abgewartet werden.
Danach kann geprüft werden, ob die erwarteten Auswirkungen – deutliche
Reduzierung von Schleichverkehren und der gefahrenen Geschwindigkeiten – eintreten.
Sofern sich die erhofften Effekte nicht einstellen, könnte über weitere Maßnahmen
nachgedacht werden: Durch ein Teileinziehungsverfahren könnte der Bereich der
Straße, der gemäß Antrag nur noch von Fußgängern- und Radfahrern zu benutzen
sein soll, für den allgemeinen Verkehr entwidmet werden.