Betreff
Bebauungsplan Nr. 17, Kennwort: "Basilikastraße" Antrag auf Änderung
Vorlage
368/14
Aktenzeichen
PG 5.10 wod
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

 

Beantragte Änderung

 

Mit Datum 21. 08. 2014 beantragt ein Anlieger für die Bewohner der Straße „Am Stadtpark“ eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, Kennwort: „Basilikastraße“:

 

Auslöser ist die vorgesehene 2. Änderung des Bebauungsplanes durch die die Zahl der zulässigen Wohneinheiten im Bereich der Straße „Alte Spinnerei“ erhöht werden soll (vgl. Vorlage 363/14). Durch diese Änderung wird das Verkehrsaufkommen – und auch die Zahl der Raser – im Plangebiet „Basilikastraße“ zunehmen und erfordert ein rechtzeitiges Handeln. Es wird deshalb gefordert, die Einfahrt in das Wohngebiet von der Glienhorststraße aus für PKW und LKW durch das Aufstellen von (herausnehmbaren?) Verkehrsbarken zu unterbinden.

 

In der Vergangenheit sind seitens des Antragstellers bereits mit mehreren Beteiligten Gespräche geführt worden, u.a. mit dem Verkehrsplaner der TBR und einem Vertreter der Grundstückseigentümerin, die gem. vertraglicher Regelung mit der Stadt Rheine für den Ausbau der Straßen im Plangebiet zuständig ist. Ziel dieser Gespräche war die Reduzierung der Schleichverkehre und der gefahrenen Geschwindigkeiten im Plangebiet.

 

Der vorgetragene Wunsch wird von fast allen betroffenen Anliegern mitgetragen, die entsprechenden Unterschriftenlisten sind dem Antrag beigefügt. Einzelne Anwohner sind jedoch gegen die Sperrung der Zufahrt, insbesondere die Bewohner der Wohnanlage im Eingangsbereich „Basilikastraße/Am Stadtpark“ sind nicht einverstanden. Hier wird eine Zunahme des Verkehrs im Bereich der Tiefgaragenzufahrten befürchtet.

 

Mit dem Antrag auf Sperrung der Zufahrt zum Plangebiet von der Glienhorststraße wird der Wunsch auf eine wirksame Verkehrsberuhigung der Basilikastraße vorgetragen (s. Antrag), da die heutige Tempo-30-Zone nur selten eingehalten wird.

 

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, Kennwort: „Basilikastraße“ ab. Die beantragte Sperrung der Einfahrt in das Wohngebiet von der Glienhorststraße ist eine Maßnahme, die nicht durch Festsetzungen im Bebauungsplan planungsrechtlich vorbereitet werden kann.

 

 

BEGRÜNDUNG:

 

Der Vorschlag, die Zufahrt zum Baugebiet von der Glienhorststraße zu sperren ist ein Wunsch, der bereits im April 2013 vorgetragen worden ist. An der Beurteilung der Verkehrssituation hat sich zwischenzeitlich nichts verändert: Eine Sperrung der Durchfahrt setzt voraus, dass für die Glienhorststraße eine Wendemöglichkeit geschaffen werden müsste. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes verfügte die Glienhorststraße zwar nicht über eine Wendemöglichkeit, diese verkehrstechnisch unbefriedigende Situation wurde jedoch durch die Straße „Am Stadtpark“ deutlich verbessert. Die jetzt geforderte Schließung der Durchfahrt würde die Situation für die Bewohner der Glienhorststraße wieder verschlechtern.

 

Die Schließung des Zuganges im Bereich der Glienhorststraße erfordert für die Straßen „Am Stadtpark“ und „August-Kümpers-Straße“ die Einführung einer Einbahnstraßenregelung. Der hierdurch entstehende einzige Anschluss an das übergeordnete Straßennetz im Bereich der Basilikastraße würde zu einer deutlichen Mehrbelastung der Anwohner im Nahbereich dieses Anschlusspunktes führen. Entsprechend haben sich bereits die Bewohner geäußert, wie die Unterschriftenliste des Antragstellers belegt.

 

Aus Sicht der Verkehrsplanung sollte die Zahl von Durchfahrten durch das Baugebiet für Nicht-Bewohner von der Elter Straße zur Basilikastraße durch den Ausbau eines verkehrsberuhigten Bereiches (Schrittgeschwindigkeit) erfolgen. Der rechtskräftige Bebauungsplan weist die Straßenzüge innerhalb des Baugebietes auch entsprechend als „Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung/verkehrsberuhigter Bereich“ aus. Gegenwärtig sind die Straßen jedoch nur als Baustraßen angelegt. Der Ausbau zum verkehrsberuhigten Bereich mit entsprechenden Einbauten (Grünbeete, Parkplätze etc) soll in diesem Herbst gestartet werden. Das Durchfahren des Baugebietes wird durch diese Maßnahmen unattraktiver. Zusätzlich bietet ein entsprechender Ausbau die Möglichkeit, Geschwindigkeitsüberprüfungen durchzuführen (Gegenwärtig besteht keine Handhabe, ein Durchfahren mit Geschwindigkeiten von bis zu 50 km/h zu verhindern).

 

Es sollte erst der verkehrsberuhigte Ausbau der Straßen im Plangebiet abgewartet werden. Danach kann geprüft werden, ob die erwarteten Auswirkungen – deutliche Reduzierung von Schleichverkehren und der gefahrenen Geschwindigkeiten – eintreten. Sofern sich die erhofften Effekte nicht einstellen, könnte über weitere Maßnahmen nachgedacht werden: Durch ein Teileinziehungsverfahren könnte der Bereich der Straße, der gemäß Antrag nur noch von Fußgängern- und Radfahrern zu benutzen sein soll, für den allgemeinen Verkehr entwidmet werden.