Betreff
Bestellung von Delegierten der Stadt Rheine für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
376/14
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine entsendet Frau Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder als Vertreterin der Stadt Rheine zur 21. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen am 20. November 2014 in Düsseldorf und überträgt ihr das Stimmrecht für alle Delegierten der Stadt Rheine.

 

 

Alternativ:

 

Der Rat der Stadt Rheine wählt folgende 10 Delegierte für die 21. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen am 20. November 2014 in Düsseldorf:

 

von der CDU-Fraktion:           ________________________________________

                                            

                                             ________________________________________

                                            

                                             ________________________________________

 

 

von der SPD-Fraktion             ________________________________________

                                            

                                             ________________________________________

 

 

von der Fraktion B’90/            ________________________________________

DIE GRÜNEN

 

von der FDP-Fraktion              ________________________________________

 

 

von der Fraktion AfR               ________________________________________

 

 

von der Fraktion                     ________________________________________

DIE LINKE

 

von der Verwaltung                Frau Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder


Begründung:

 

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hält am 20. November 2014 ab 12:30 Uhr in der Stadthalle Düsseldorf seine 21. Mitgliederversammlung ab.

 

Gem. § 8 Abs. 2 der Satzung des StGB NRW kann die Stadt Rheine 10 Delegierte zu dieser Veranstaltung entsenden. In der Mitgliederversammlung hat jede/r Delegierte/r 1 Stimme; die Übertragung des Stimmrechts ist nur auf Vertreter desselben Mitglieds – also der Stadt Rheine – zulässig.

 

Für die Mitgliederversammlung im Jahre 2010 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 27.10.2009 Frau Dr. Kordfelder und für die Mitgliederversammlung im Jahre 2012 mit Beschluss vom 03.07.2012 Herrn Linke entsandt und ihr/ihm aus Kostengründen das Stimmrecht für die Stadt übertragen.

 

Da Frau Dr. Kordfelder als Präsidiumsmitglied bereits am Vortag der Mitgliederversammlung an der Präsidiumssitzung des Städte- und Gemeindebundes in Düsseldorf teilnimmt, würde sich aufgrund der derzeitigen Haushaltslage eine Übertragung des Stimmrechts auf Frau Dr. Kordfelder anbieten.

 

 

Sollte der Rat hiervon keinen Gebrauch machen wollen, erfolgt die Wahl der 10 Delegierten nach den folgenden gesetzlichen Bestimmungen:

 

Gem. § 63 Abs. 2 GO gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen § 113 GO. Danach vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter/innen zu benennen sind, muss die Bürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen.

 

Das Besetzungsverfahren der verbleibenden 9 Plätze erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 GO, d. h. wenn kein einheitlicher Wahlvorschlag einstimmig beschlossen wird, erfolgt die Besetzung nach dem Verhältniswahlverfahren Hare-Niemeyer.

 

In der Vergangenheit hatten sich die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen immer darauf geeinigt, dass jede Fraktion zumindest 1 Vertreter/in entsenden sollte. Eine solche Lösung spiegelt sich im alternativ aufgeführten Beschlussvorschlag wider.

 

Sollte es nicht zu dieser einstimmigen Lösung kommen, erfolgt die Entsendung nach dem politischen Proporz. Danach könnte die CDU-Fraktion 4, die SPD-Fraktion 3 und die Fraktion B’90/DIE GRÜPNEN 1 Delegierte/n entsenden. Der 9. Platz müsste unter den Fraktionen von FDP, AfR und DIE LINKE ausgelost werden.

 

Die Tagungsunterlagen, die derzeit noch nicht vorliegen, werden den gewählten Vertreter(n)innen zur gegebenen Zeit zugesandt.