Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2015 zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt überträgt die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltsplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung den zuständigen Fachausschüssen.

Begründung:

 

 

A. Allgemeine Hinweise

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 30.06.2014 die Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung 2015-2018 beraten und festgelegt.

 

Die zur Vorbereitung der Eckdaten vom Stadtkämmerer geführten Budgetgespräche mit den Fachbereichen und die Eckdatenfestlegung erfolgten unter folgenden Zielsetzungen:

 

  1. Reduzierung des strukturellen Defizits
  2. Verhinderung eines Haushaltssicherungskonzeptes, notfalls durch weitere Anhebungen des Hebesatzes für die Grundsteuern
  3. langfristig: Abbau der Verschuldung – kurzfristig: keine Netto-Neuverschuldung
  4. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf

 

Die Eckdaten sind von den Fachbereichen in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet worden.

 

Ferner sind für den Haushaltsplanentwurf die Gesamtpersonalaufwendungen in Höhe von 30,846 Mio. € auf der Basis des voraussichtlichen Ergebnisses des laufenden Jahres, der vereinbarten Tariferhöhung in 2015, weiteren Tarif- und Besoldungserhöhungen von je 2 % pro Jahr sowie unter Berücksichtigung der bereits jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu- und –abgänge produktscharf kalkuliert und zugeordnet worden. Der ermittelte Gesamtbetrag liegt 0,917 Mio. € über der bisherigen Planung im Haushaltsplan 2014 für 2015.

 

Gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2014 beträgt die Steigerung 1,6 Mio. € = 5,6 %. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:

 

- 2,9 %        tariflich bzw. gesetzlich festgelegte Gehalts- und Entgelterhöhungen

- 1,6 %        Einrichtung und Besetzung von neuen Planstellen (Rettungsdienst, Verkehrsüberwachung, SGB II-Leistungsgewährung, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter)

- 0,5 %        Mitarbeiter EWG (Personalgestellung)

- 0,6 %        Leistungsorientierte Bezahlung für Beamtinnen/Beamte

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Stellen bei der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, die im Wege der Personalgestellung von Mitarbeiterinnen der Stadt Rheine besetzt sind, ab dem Jahr 2015 aufgrund veränderter haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen erstmalig bei den Personalaufwendungen geplant werden. Diesen Aufwendungen stehen jedoch Erträge in Form der Erstattungen durch die EWG in gleicher Höhe gegenüber. Personalaufwendungen für den Rettungsdienst und die SGB II–Leistungsgewährung werden vom Kreis Steinfurt erstattet. Der Gesamtbetrag von 30,8 Mio. € ist ein Bruttobetrag, der durch Kostenerstattungen von Dritten in erheblichem Umfange reduziert wird.

 

Auch die Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.

 

Die im Rahmen der Amtshilfevereinbarung zu erbringenden Leistungen zwischen den Technischen Betrieben Rheine AöR und der Stadt Rheine sind aktualisiert worden.

 

Die Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt und den städtischen Beteiligungen beruhen auf den Werten aus deren Wirtschafts- und Finanzplänen 2014. Weitere Erhöhungen sind verwaltungsseitig nicht vorgesehen. Über Mehrbedarfe ist in den politischen Gremien zu entscheiden.

 

Die Budgets der Fachbereiche werden mit Ausnahme des Fachbereiches 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement – durch den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – finanziert. Weitere Informationen zu den Ansätzen im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Insgesamt ergibt sich für das Haushaltsjahr 2015 ein Jahresfehlbetrag von 9,464 Mio. €. Das sind 5 Mio. € mehr als bisher geplant. Die Zielsetzung „1. Reduzierung des strukturellen Defizits“ konnte somit nicht erreicht werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass durch einen aktuellen Runderlass des NRW-Ministeriums für Inneres und Kommunales die bei der Stadt Rheine bisher für den Erwerb von Finanzanlagen geplante Auszahlung nun wieder als Aufwand zu veranschlagen ist. Diese Änderung soll zum endgültigen Plan umgesetzt werden. Der im Haushaltsplanentwurf ausgewiesene Fehlbetrag steigt somit nach heutigem Stand um 1,244 Mio. € auf 10,708 Mio. €.

 

Auch in den Folgejahren kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden. In allen Planungsjahren ist die allgemeine Rücklage entsprechend zu verringern. Diese Entnahme aus der allgemeinen Rücklage bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

 

B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen

 

1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan

 

Auf Basis der obigen Daten wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2015 am 25. September 2014 auf- und festgestellt.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche sind dieser Vorlage als Anlagen 2-4 beigefügt.

 

Die weiteren Bestandteile des Entwurfes des Haushaltsplanes werden zurzeit erstellt. Nach Fertigstellung wird der vollständige Haushaltsplanentwurf in das Ratsinformationssystem sowie unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.

 

 

2. Teil-Ergebnispläne

 

Gegenüber dem Haushaltsplan 2014 haben sich für die Jahre 2015 – 2018 aufgrund neuer Erkenntnisse vielfältige Veränderungen im Ergebnisplan ergeben.

 

Die größeren Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen sind in der Anlage 5 dargestellt.

 

 

3. Teil-Investitionspläne

 

Auch im Investitionsplan haben sich umfangreiche Veränderungen ergeben. Die aktuellen Veranschlagungen ergeben sich im Detail aus den Teilplänen der Fach- und Sonderbereiche (vgl. Anlage 4).

 

 

C. Weitere Hinweise

 

 

1. Beratungsverfahren

 

Für die Beratung des Haushaltsplanentwurfes gilt der folgende, in den Sitzungskalender eingearbeitete Terminplan

 

11. – 27.11.2014           Fachausschussberatungen

20.01.2015                    Beratung der Ergebnisse der Fachausschussberatungen im HFA

10.02.2015                    Verabschiedung des Haushaltsplanes im Rat

 

 

2. Einbindung Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Rheine 2025 (IEHK)

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 08. April 2014 den Entwurf der Fortschreibung des IEHK als Grundlage für die weitere (Stadt-)Entwicklung in der Stadt Rheine beschlossen. Weiter hat der Rat beschlossen, dass das fortgeschriebene IEHK zukünftig einen integralen Bestandteil für die Haushaltsplanung darstellt.

 

Die Einbindung wird in folgender Form umgesetzt:

 

-      Kurze Darstellung des IEHK im Vorbericht

-      GGf. Hinweise bei den Produktbudgets auf die entsprechenden IEHK-Leitprojekte

-      Darstellung der IEHK-Leitprojekte mit den Handlungsfeldern im Anhang, einschließlich einer Überleitungstabelle mit ersten zugeordneten Produkten.

 

 

3. Produktbeschreibungen

 

Zur besseren Steuerung und zur Implementierung des IEHK wurden je Fachbereich mindestens zwei Produkte überarbeitet. Auf die überarbeiteten Produkte wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen gesondert eingegangen. Zum Haushaltsplanentwurf 2016 sollen weitere Optimierungen der Produktbeschreibungen erfolgen.

 

Ziel der Überarbeitung ist es, die Informationen zum jeweiligen Produkt übersichtlicher und zusammenfassender darzustellen. Ein wesentlicher Bestandteil der Überarbeitung besteht darin, direkte Zusammenhänge zwischen Kurzbeschreibungen, Zielen und Kennzahlen darzustellen. Dieses erfolgt über Aufzählungen (A, B, C, …). Außerdem sollen die Möglichkeiten zur strategischen Steuerung verbessert werden. So sollen anhand von Kennzahlen auch entsprechende Tendenzen o.ä. dargestellt bzw. Zielvorgaben (Kennzahlenvorgaben) gegeben werden können. Finanzielle Auswirkungen durch Änderungen bei den Kennzahlenwerten sollen ebenfalls sichtbar werden (z.B. steigende Fallzahlen im Bereich X führen zu entsprechend erhöhten Aufwendungen.)


Anlagen:

 

Anlage 1 – Erläuterungen zum Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

Anlage 2 – Entwurf der Haushaltssatzung

Anlage 3 – Gesamtplan

Anlage 4 – Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 5 – Größere Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen