Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, Frau Dr. Angelika Kordfelder, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2015 der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH gem. § 7 (10) Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß § 7 (10) Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 13 (1) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Wirtschaftsplan der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH hat in seiner Sitzung am 25. September 2014 den Wirtschaftsplan 2015 beraten. Das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung mündlich vorgetragen.
Für die
Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der
Stadt Rheine.
Über die
Bereitstellung der bisher im Haushalt der Stadt Rheine nicht gesicherten
Finanzierungsbeträge ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015-2018 zu
entscheiden.
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bisher
bereitgestellt (HH-Plan
2014) |
Wirtschaftsplan
2015 |
Differenz |
2015 |
1.243.503,00 |
1.277.509,00 |
34.006,00 |
2016 |
1.277.178,00 |
1.335.555,00 |
58.377,00 |
2017 |
1.311.864,00 |
1.369.591,00 |
57.727,00 |
2018 |
1.311.864,00 |
1.440.758,00 |
128.894,00 |
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2015
mittelfristiger Wirtschaftsplan 2015-2019
Organigramm