Betreff
Lingener Damm/Venhauser Damm, Erneuerung Fahrbahn und Radweg (teilw.), hier: Eingabe Stadtteilbeirat zu Überschreithilfen (evtl.) (53014-539)
Vorlage
381/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe des Stadtteilbeirates Schotthock vom 30. 06. 2014 zur Kenntnis.


Begründung:

 

In der Bauausschusssitzung am 20. März 2014 wurde die grundhafte Erneuerung des Lingener Damms / Venhauser Damms einstimmig beschlossen (Vorlage Nr. 172/14). Im Juni 2014 hat der Stadtteilbeirat Schotthock eine Eingabe zum Bau von Überquerungshilfen auf dem Lingener Damm / Venhauser Damm an die Bürgermeisterin der Stadt Rheine weitergeleitet (Anlage 1). Hierbei wurde der Bau von Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer im Bereich Lingener Damm / Dorfstraße und Venhauser Damm / Einfahrt Heimathaus Hovesaat angeregt.

 

Da die Erneuerung der Fahrbahn und des Radweges nur im Bereich zwischen der Autobahnauffahrt / B 70 (AS Rheine Nord) und ca. 50 m nördlich der Dorfstraße vorgesehen ist, wurde nur der sich in diesem Erneuerungsbereich befindliche Kreuzungspunkt Venhauser Damm / Sandkampstraße / Hengemühlenweg bezüglich der Anlegung einer Querungshilfe näher untersucht. Die vom Stadtteilbeirat gewünschte Querungshilfe im Bereich Dorfstraße liegt außerhalb des Erneuerungsbereiches und kann nicht in diese Maßnahme einfließen.

 

Eine Querungshilfe im Bereich der Einmündung Sandkampstraße könnte im Bereich der Linksabbiegespur Venhauser Damm / Sandkampstraße eingerichtet werden. Im beigefügten Lageplan ist die Lage dieser Mittelinsel dargestellt (Anlage 2). Da für den starken Linksabbiegeverkehr vom Venhauser Damm aus Richtung Autobahn eine notwendige Aufstelllänge von mindestens 40,00 m zur Verfügung stehen sollte, muss die Mittelinsel sehr weit vom Kreuzungspunkt abgerückt werden. Bei einer kürzeren Linksabbiegespur ist mit entsprechendem Rückstau und einer erhöhten Unfallgefahr zu rechnen.

 

Durch die Lage der Mittelinsel steht zu befürchten, dass diese von den Radfahrern nicht angenommen wird. Aus verkehrlicher Sicht wird die Errichtung einer Mittelinsel an dieser Stelle nicht befürwortet.

 

Bereits beim damaligen Bau der Einmündung der Sandkampstraße in die ehemalige B 70 wurde seitens des Baulastträgers der Bundesstraße die Installation einer Lichtsignalanlage angeregt. Aus Kostengründen hat die Stadt Rheine die Errichtung einer Lichtsignalanlage bisher nicht durchgeführt. Allerdings wurden seinerzeit bereits Leerrohre für die Errichtung einer Lichtsignalanlage eingebaut, um spätere kostenträchtige Tiefbauarbeiten zu vermeiden. Da die Belastung sowohl auf dem Venhauser Damm als auch auf der Sandkampstraße in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen ist, ist mittlerweile der Bau einer Lichtsignalanlage (Anlage 3) angezeigt.

 

Sowohl der Bau der Mittelinsel als auch die Installation einer Lichtsignalanlage können nach den Erneuerungsarbeiten durchgeführt werden. Finanzielle Mittel stehen hierfür allerdings nicht zur Verfügung.

 

Die Kosten für den Bau der Mittelinsel betragen ca. 60 T€.

Die Kosten für den Bau der LSA betragen ca. 125 T€.

 

Zuschüsse für diese Maßnahmen sind im Rahmen der bewilligten Zuschussmaßnahme zur Erneuerung der Fahrbahn und des Radweges nicht zu erwarten.

 

Beide Varianten sind in der bisherigen Kostenkalkulation nicht berücksichtigt.

 

Eine Umsetzung ist daher nur denkbar, wenn innerhalb des Projektbudgets 53014-539 noch Spielraum vorhanden ist. Dies kann erst bei Abrechnung der Maßnahme entschieden werden.

 

Die Erneuerung der Fahrbahn und des Radweges soll im Frühjahr / Sommer 2015 durchgeführt werden.


Anlagen:

 

  1. Eingabe Stadtteilbeirat Schotthock
  2. Mittelinsel Venhauser Damm / Sandkampstraße
  3. Lichtsignalanlage Venhauser Damm / Sandkampstraße