Betreff
Beschränkung der Denkmaleigenschaft des Baudenkmals "Strätersches Haus", Heiliggeistplatz, 48431 Rheine
Vorlage
490/06
Aktenzeichen
FB 5.6-gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss stimmt der Beschränkung der Denkmaleigenschaft des Baudenkmales „Strätersches Haus“ auf die Außenhaut (Fassaden einschließlich Dachkörper) und das Innere des Gewölbekellers zu.


Begründung:

 

Nach Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen wurde im Benehmen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege am 25. Juni 1982 das o. g. Baudenkmal in seiner Gesamtheit in die Denkmalliste der Stadt Rheine eingetragen.

 

Bei der Vielzahl von Objekten, die seinerzeit auf ihre Denkmalwürdigkeit untersucht wurden, wurde hierbei übersehen, dass das Gebäude im Jahr 1981 bei dem Umbau zur Einrichtung der Stadtbücherei vollständig entkernt wurde, sodass sich im Gebäudeinneren außer dem Gewölbekeller keine denkmalwerte Substanz mehr befindet.

 

Aus diesem Grunde soll nunmehr im Benehmen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege der Denkmalwert dieses Gebäudes auf die Außenhaut und das Innere des Gewölbekellers beschränkt werden.