Betreff
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Wind-Konzentrationszonen" I. Änderungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
384/14
Aktenzeichen
PG 5.1 - hs
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 03.09.2014 wurde das „Gesamtstädtische Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Rheine“ (Potenzialflächenanalyse) zur Kenntnis genommen (s. Vorlage Nr. 355/14).

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss, dass die 3 gutachterlich empfohlenen Potenzialflächenkomplexe in Altenrheine (Altenrheiner Bruch sowie „Im Brook“), Elte (Elter Sand) und Hauenhorst (Haugenhorster Feld/Windpark Hauenhorst/Brokhaar) im nachfolgenden Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes als „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ dargestellt werden sollen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Änderungsverfahren entsprechend vorzubereiten und einzuleiten.

 

Diesem Auftrag wird hiermit Rechnung getragen. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan muss mit einer nachhaltigen, geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein und ist demzufolge in einem förmlichen Verfahren zu ändern.

 

Die Stadt Rheine verzichtet auf die Erhebung von verwaltungsinternen Planungskosten, da überwiegende Gründe des Allgemeinwohls für die Planung bestehen und diese den stadtentwicklungspolitischen Zielen entspricht. Es wird über eigene, städtische Grundstücke sowie über ein noch zu verhandelndes Beteiligungsmodell eine kommunale Wertschöpfung an den Windparks angestrebt bzw. umgesetzt.

 

Die gesonderten Teile der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung, wie Umweltbericht und Artenschutzprüfung, werden von den jeweiligen Gesellschaften bürgerlichen Rechts beauftragt und finanziert; dies gilt ebenfalls für weitere, gegebenenfalls notwendige Gutachten.

 

Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (s. Anlage 4).

 

Auszüge aus dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 bis 3 mit Alt-Neu-Gegenüberstellungen).

 

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine zu ändern.

 

Gegenstand dieser Änderung ist die Überlagerung bzw. Darstellung von „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ als Randsignatur unter Beibehaltung der Hauptnutzung (i.d.R. „Fläche für die Landwirtschaft“).

 

Diese Flächennutzungsplanänderung besteht aus 3 räumlichen Geltungsbereichen (inklusive Kleinstflächen), die nicht parzellenscharf definiert, sondern wie folgt umschrieben werden:

 

1.   Windkonzentrationszone Altenrheine:

Abgrenzung erfolgt gemäß der Potenzialflächenkomplexe „Altenrheiner Bruch“ und „Im Brock“ aus dem „Gesamtstädtischen Plankonzept“ des Büros „ökoplan“, Essen.

Die 289 ha großen Flächen befinden sich im Nordosten des Stadtgebietes zwischen A 30 (Süden) und nordöstlicher Stadtgrenze (Norden) sowie zwischen Franz-Bernhard-Straße (Westen) und Kleinbahnstraße (Osten).

Sämtliche betroffene Flure und Flurstücke sind Teil der Gemarkung „Rheine rechts der Ems“.

 

2.   Windkonzentrationszone Hauenhorst:

Abgrenzung erfolgt gemäß des Potenzialflächenkomplexes „Haugenhorster Feld/Windpark Hauenhorst“ (inklusive Brokhaar) aus dem „Gesamtstädtischen Plankonzept“ des Büros „ökoplan“, Essen.

Die 235 ha großen Flächen befinden sich im Südwesten des Stadtgebietes zwischen Burgsteinfurter Damm (Süden) und Hessenweg (Norden) sowie zwischen südwestlicher Stadtgrenze (Westen) und Herzogstannenweg (Osten).

Sämtliche betroffene Flure und Flurstücke sind Teil der Gemarkung „Rheine links der Ems“.

 

3.   Windkonzentrationszone Elte:

Abgrenzung erfolgt gemäß des Potenzialflächenkomplexes „Elter Sand“ aus dem „Gesamtstädtischen Plankonzept“ des Büros „ökoplan“, Essen.

Die 16 ha großen Flächen befinden sich im Südosten des Stadtgebietes zwischen südöstlicher Stadtgrenze (Süden) und Riesenbecker Straße (Norden) sowie zwischen Flöddertstraße (Westen) und Karlsburg (Osten).

Sämtliche betroffene Flure und Flurstücke sind Teil der Gemarkung „Elte“.

 

Die 3 räumlichen Geltungsbereiche sind im Übersichtsplan bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Windkonzentrationszonen" eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 4-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Im Rahmen der o.g. Beteiligung wird zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt.