Betreff
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen und deren Stellvertreter/innen
Vorlage
386/14
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Gemäß §§ 58 Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit 67 Abs. 3 GO werden die sachkundigen Bürger/innen sowie deren Stellvertreter/innen in der konstituierenden Sitzung der Fachausschüsse von dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Inhalte der Verpflichtung ergeben sich aus dem Merkblatt, dass den betroffenen Ausschussmitgliedern bereits zugestellt worden ist.

Der Vorschlag für den Wortlaut der Verpflichtung hat folgenden Inhalt:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.

 

So wahr mir Gott helfe.“

 

Anmerkung: Der Zusatz „So wahr mir Gott helfe“ ist keine Verpflichtung, diese

                     Äußerung erfolgt freiwillig.