Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. 09.1995 (StrWG NW - GV NW  S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

  1. Felsenstraße
    von Neuenkirchener Straße (Kreisverkehr)
    bis  Nadigstraße
  2. Kollwitzstraße

         von  Nienbergstraße
         bis Neuenkirchen Straße

  1. Sachsstraße

         von Sutrumer Staße

         bis  Kollwitzstraße

  1. Schwedenstraße (2. Stichweg)

         von Offlumer Straße

         bis Ende der Straße und 3 Fuß- und Radwege

  1. Josef-Schepers-Straße mit Stichweg
  2. Nethestraße

         von Salzweg

         bis Wendehammer (einschließlich Stichweg)

  1. An der Trave

         von Brechtestraße

         bis Ochtruper Straße

    8.  Allerstraße

         von Nethestraße

         bis Brechtestraße

    9.  Lutterweg

          von Nethestraße

          bis Wendehammer

 

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung. Die als Fuß- und Radweg dargestellten Flächen werden nur für den öffentlichen Fußgänger- und Radfahrerverkehr gewidmet.

 


Begründung:

 

Für den Ausbau der unter Punkt 1 bis 5 genannten Straßen sollen Erschließungsbeiträge erhoben werden. Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die öffentlich-rechtliche Widmung der Erschließungsanlage. Da diese noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist die Widmung nunmehr zu beschließen.

 

Die unter Punkt 6 bis 9 genannten Straßen wurden im Rahmen eines Erschließungsvertrages erstellt. Inzwischen ist die Eigentumsübertragung abgeschlossen und die Straßen können gewidmet werden.


Anlagen:

 

Anlage 1 – Übersichtsplan zu 1.

Anlage 2-3 – Übersichtsplan zu 2. und 3.

Anlage 4 – Übersichtsplan zu 4.

Anlage 5 – Übersichtsplan zu 5.

Anlage 6/9 – Übersichtsplan zu 6. und 9.

Anlage 7 – Übersichtsplan zu 7.

Anlage 8 – Übersichtsplan zu 8.