Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und
beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im
Bebauungsplan:
Das geplante Teilstück der Horstmannstraße befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 108, Kennwort „Im Lied–Süd - Teil A“ und liegt nördlich der Nahrodder Straße. Die Straße zweigt in Höhe der Malterstraße von der Straße „Im Lied“ ab. Auf westlicher Seite schließt sich ein 3,0 m breiter Geh- und Radweg an, der zu einer im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünfläche führt. Gemäß dem Bebauungsplan ist eine weiterführende Radwegeverbindung zur Nahrodder Straße, wie auch zur Straße „Listweg“ geplant.
Die Straßenparzelle des Hauptzuges ist mit einer Breite von 6,50 m festgesetzt. Das Querstück auf nördlicher Seite ist 6,00 m (4,00m im Endstück) und das auf südlicher Seite ist 6,50 m breit. Der Bebauungsplan sieht zukünftig eine Weiterführung der Straße in südliche Richtung vor. Die Horstmannstraße wird als reine Wohnstraße eingestuft.
Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen der Horstmannstraße größtenteils bebaut, so dass die Straße einem endgültigen Ausbau zugeführt werden kann.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die Horstmannstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie dient der Erschließungsfunktion und übernimmt weitere Nutzungsformen wie das Parken und die Aufenthaltsfunktion. Daher soll die Horstmannstraße als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgebaut werden.
3. Notwendige Breiten:
a) Horstmannstraße
(Verkehrsberuhigter Bereich):
Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 4,00 m bis 6,50 m innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle vorgesehen.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m (4,50 m) bzw. 6,00 m(6,50 m). Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt.
Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.
b) Fuß- und
Radweg:
Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird ein 3,00 m breiter Geh-/Radweg in Richtung einer später geplanten Grünfläche erstellt. Die Fläche soll in rotem Betonsteinpflaster erstellt werden.
4. Entwässerung:
Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal.
5. Beleuchtung:
Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m eingeplant.
6. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.
7. Abrechnung der
Ausbaukosten:
Bei dem Ausbau der Horstmannstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).
8. Ausbauzeitpunkt:
Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im Frühjahr / Sommer 2015.
Anlagen:
Lageplan, Maßstab
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