Betreff
Erneuerung "Marktstraße" und "Auf dem Thie" (53014-501) Sachstand und weiteres Vorgehen
Vorlage
392/14
Aktenzeichen
-TBR/ meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung des als Anlage beigefügten Planes für den Bereich „Marktstraße“ (von Poststraße bis Auf dem Thie) und „Auf dem Thie“ (53014-501) vorbehaltlich der Zusage Dritter, zusätzlich anfallende Kosten für die Wiederherstellung des historischen Brunnens und die hiermit in Zusammenhang stehenden Gestaltungsmaßnahmen zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Aktueller Baufortschritt/ Ausführungszeitraum

 

Die Arbeiten im Bereich des vom Kanalbau betroffenen Baubereiches sind bereits weit fortgeschritten. Während die Fläche bis etwa Marktstraße 17 bereits ihre endgültige Befestigung in Asphalt erhalten hat, ist ab dort bis zum Einmündungsbereich Auf dem Thie/ Marktstraße eine provisorische Befestigung in Form einer dünnen Tragdeckschicht aufgebracht worden.

 

Die endgültige Fertigstellung der jetzt provisorisch hergerichteten Bereiche der Marktstraße und der Straße Auf dem Thie wird ab dem kommenden Frühjahr erfolgen.

 

Die Beleuchtung wird vollständig erneuert. Es werden anders als heute dort vorhanden keine weißen sondern anthrazitfarbene Leuchten aufgestellt. Die gewählten Leuchten vom Typ Hellux 546 fügen sich optisch sehr gut in das historische Straßenbild ein. Mit einer Höhe von 4,50 m und einer Ausstattung mit LED-Technik wird für eine ausreichende und dem Umfeld angepasste  Ausleuchtung des Straßenraumes gesorgt.

 

 

Grundsätzliches zum Planungsablauf

 

Das bekannte Verfahren mit Offenlage, Abwägung und Abwägungsbeschlüssen ist auch für diese Baumaßnahme im vergangenen Jahr durchgeführt worden. Während dieses für diese Maßnahme recht umfangreichen Prozesses mit mehreren Informationsveranstaltungen gab es eine rege Beteiligung von Bürgern und Vereinigungen. Alle im Verlaufe dieser Zeit eingegangenen Anregungen und Wünsche wurden abgewägt und abschließend bewertet.

 

Mit dem Ende des politischen Abwägungsbeschlusses steht in der Regel die Planung –zumindest im Wesentlichen- fest. „Im Wesentlichen“ heisst an dieser Stelle, dass die Lage von Fahrbahnrändern und etwaigen Einbauten, die Standorte der Beleuchtung (anhand des der Abwägung beiliegenden Planes) sowie die zu verwendenden Oberflächenmaterialien (anhand des Vorlagentextes) Bestandteil des Beschlusses sind.

Seitdem die Baustelle aufgrund der unzureichenden Erstellung der Probenfelder durch den Unternehmer ruhen musste, sind allerdings erneut vermehrt Anfragen aus der Bürgerschaft an die Stadt bzw. die Technischen Betriebe Rheine AöR gerichtet worden. Zusätzlich ist ein Brunnen aufgefunden worden, der im weiteren Ausbau zu berücksichtigen ist.

Konsequenzen aus den aktuell eingegangenen Anfragen und Anregungen werden im Folgenden erläutert.

 

 

Planungsänderungen

 

Ein wichtiger Punkt, der wiederholt angesprochen wird, ist die Ausgestaltung des Überganges zur Marktstraße Richtung Marktplatz. Diesem Bereich wird in der aktuellen Umplanung eine besonder Bedeutung zukommen, da aufgrund des Brunnenfundes und der vorangegangenen Kanalbauarbeiten mehr Oberflächenbefestigung aufgenommen werden musste als vorhersehbar war. Somit ist hier die Möglichkeit gegeben, durch einheitliches Material eine neue Platzsituation zu schaffen. Um eine sichere Führung von Fußgängern und Fahrzeugen zu gewährleisten, soll die Rinnenführung „um die Ecke“ zwar beibehalten werden, aber die Fläche Richtung Marktplatz soll weitgehend im gleichen Material wie die Fahrbahn -Basalt- erstellt werden. Auch das im weiteren Bereich vorgesehene Granitbord wird im Kurvenbereich voraussichtlich entfallen bzw. durch ein dunkelfarbiges Bord ersetzt. So entsteht im Knotenpunktsbereich von Auf dem Thie und Marktstraße ein trapezförmiger Platz (Arbeitstitel „Thiebrunnenplatz“), der durch seinen Charakter die Historie dieses Innenstadtbereiches unterstreichen kann. Die Überlegungen zur Ausgestaltung der „Historischen Meile“, die am Rande des Thies verlaufen soll, sind noch nicht abgeschlossen. Über die vorgeschlagene Gestaltung dieses Platzes besteht aber sowohl die Möglichkeit, diese als Vorgriff auf die Historische Meile zu betrachten, als auch, ihn als unterbrechendes Element bei einer anderen Ausgestaltung zu sehen.

 

Die Historische Meile verläuft vom Marktplatz kommend nördlich direkt entlang der Häuserzeile mit geraden Hausnummern bis zum Torhaus am Falkenhof. Der heutige Fahrbahnbereich ist NICHT Bestandteil der Historischen Meile. Der Verlauf der historischen Meile ist heute im gesamten Bereich mit Granitplatten und Kleinpflaster belegt.

 

Ein weiterer Punkt, der erneut auflebt, ist die Veränderung der Verkehrsführung dahingehend, dass eine Verschwenkung der Verkehrsfläche zum Erreichen einer besseren Verkehrsberuhigung vorgesehen werden soll. Bezüglich der Verkehrsführung soll die Planung im Grundsatz unverändert zum Beschluss vom 5.12.2013 bleiben.

Zur Erinnerung wird hier aus der Vorlage 517/13 zitiert: „Eine Verschwenkung der Fahrbahn zur Erreichung einer besseren Verkehrsberuhigung wird seitens der Verkehrsplanung nicht für sinnvoll erachtet, da die heute vorhandene Nutzbarkeit für Radfahrer (auch entgegen der Einbahnrichtung) erhalten bleiben soll. Wäre in diesem Fall eine Verschwenkung der Fahrbahn vorhanden würde das zu Unsicherheiten bei der Nutzung durch Radfahrer führen.“

 

Neben einer wechselseitigen Anordnung von Stellplätzen zur Verbesserung der Verkehrsberuhigung wurde auch angeregt, die Fahrtrichtung „Auf dem Thie“ zu ändern, so dass aus Richtung Poststraße kommend bereits ab der Zufahrt Parkplatz „Klostergarten“ die Einfahrt verboten wäre. Entgegen der heutigen Regelung wäre aber ein Zufahren aus Richtung „Tiefe Straße“ möglich. Diese Änderung hätte zur Folge, dass größere Fahrzeuge (z. B. Marktbeschicker), die in Richtung Marktplatz fahren müssen, nicht mehr von der Poststraße kommend über die Marktstraße recht problemlos ihr Ziel erreichten, sondern aus der „Tiefe Straße“ kommend zwei enge Abbiegungen (rechts in „Auf dem Thie“, dann links in „Marktstraße“) vornehmen müssten. Die Fahrbeziehung von „Tiefe Straße“ nach „Auf dem Thie“ ist zudem für Fahrzeuge dieser Größenordnung aufgrund der geringen Breiten nur sehr schwierig zu befahren. Aus diesem Grund sollte die bisherige Fahrtrichtung beibehalten werden.

 

Gewünscht wird weitergehend der Wegfall von Parkflächen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Aus Sicht der Verkehrsplanung wäre ein Wegfall von Stellplätzen auf den ersten Blick vertretbar, wobei zu beobachten ist, dass trotz des nahegelegenen Großparkplatzes „Klostergarten“ und der Tiefgarage ein großer Bedarf an Kurzzeitparkplätzen besteht. Ursächlich hierfür ist die Zusammensetzung der Angebote im Umfeld. Neben Einzelhändlern, deren Kunden auch größere Waren zu verladen haben, sind hier vornehmlich Dienstleister ansässig. Die Kunden und insbesondere Patienten dieser Dienstleister haben häufig kein Interesse und auch nicht die Möglichkeit (z. B. gesundheitliche Einschränkungen), lange Wege zurück zu legen und in der Innenstadt zu Verweilen. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, einen Großteil der vorgesehenen Stellplätze beizubehalten, zumal auch bei Wegfall der Parkflächen eine funktionale Trennung von Fahrgasse und Seitenbereichen bestehen bleiben sollte. Diese in Form von Pollern stattfindende Differenzierung wird zum Schutz von Fußgängern für unerlässlich gehalten, führt aber vermutlich dazu, dass eine Nutzung als offener Platz ausbleibt. Denkbar wäre eine Reduzierung der Parkflächen. Gegenüber der Häuserzeile 11 bis 19 sollte in keinem Fall auf die Stellplätze verzichtet werden, während  im Randbereich des neu entstehenden Platzes (s. oben „Thiebrunnenplatz“) ein Wegfall von ein bis zwei Stellplätzen vorstellbar ist. Dadurch könnte der Platz in Richtung Platanen eine größere Dimension erhalten. Die im Maßnahmenbereich vorgesehenen zwei Behindertenstellplätze werden voraussichtlich am Standort des bisherigen verbleiben, so dass diese im Bereich der Gastronomie (neben den Platanen) angeordnet sein werden. Mit dieser separaten Anordnung ist gewährleistet, dass wenig Fehlnutzung passiert und ein ungehindertes Anfahren jederzeit möglich ist.

 

 

Anstrahlungen im öffentlichen Straßenraum

 

Während des Offenlageverfahrens wurde angeregt, dass zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität Anstrahlungen im öffentlichen Raum durchgeführt werden könnten. Unter anderem wurden hier die Platanen im Platzbereich genannt. In der Abwägung wurde zugesagt, dass die Umsetzung dieser Idee im Zuge der Ausführungsplanung geprüft werden soll. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage bei der Stadt Rheine ist eine Umsetzung dieser Idee lediglich durch Mittel Dritter durchführbar. Mittlerweile haben intensive Gespräche dazu geführt, dass für die Anstrahlung der Platanen ein Sponsor gefunden wurde, der die Kosten für die Strahler und möglicherweise auch die laufenden Kosten übernimmt. Der Einbau der Bodenstrahler – ebenfalls in LED Technik - wird im Zuge der Baumaßnahme erfolgen.

 

Die Anstrahlung der Platanen ist ein adäquates Mittel zur Initiierung des Platzes, das seinen Charakter als angenehmer Ort zum Verweilen unterstreicht. Das Verweilen wird hier insbesondere durch die in diesem Bereich angebotenen Sitzgelegenheiten der anliegenden Gastronomie attraktiviert.

 

Eine Anstrahlung einzelner Gebäude –wie ebenfalls während des Offenlageverfahrens angeregt- wird im Zuge dieser Maßnahme nicht weiterverfolgt.

Im Bereich „Auf dem Thie“ und „Marktstraße“ werden bereits einige historische Gebäude angestrahlt. Weitere Anstrahlungen z. B. des Gebäudes mit Hausnummer 11 (Freitreppe) sollen durch private Sponsoren ermöglicht werden.

 

 

Ausstattung

 

Die Anordnung von z. B. Bänken und Fahrradständern im Bereich der Baumaßnahme –auch hierzu gabe es erneute Anregungen und Anfragen- wird zurzeit noch erarbeitet. Diesbezüglich lässt sich sagen, dass bereits mit den Eigentümern der Innenhoffläche – oberhalb der Tiefgarage- Kontakt aufgenommen wurde, um zu erörtern, ob diese Flächen mit in die Gestaltung einbezogen werden können. Es ist hier eine grundsätzliche Bereitschaft zu erkennen, wobei eine endgültige Zusage erst nach Vorstellung der konkreten Maßnahmen getroffen werden wird.

 

Vorstellbar wäre, dass die aktuell im Einmündungsbereich Marktstraße/ Auf dem Thie angeordneten Fahrradständer, die zur Zeit eine vorhandene Engstelle noch verstärken, in Richtung der Tiefgarage verlagert werden: Eine Möglichkeit wäre die Anordnung entlang der Südseite des Hauses Nr. 16 –gut einzusehen von den Sitzplätzen der Gastronomie-; eine andere Lösung wäre die –umfeld­ver­träg­liche- Verlagerung in den Innenhofbereich. Vorteil wäre dann, dass zusätzlich zu den Fahrradständern auch Bänke zum Verweilen Platz finden könnten, so dass z. B. Radwanderer dort eine kurze Pause verbringen könnten, ohne die Fahrräder  unbeaufsichtigt zu lassen. Möglicherweise ist auch eine Kombination aus beiden Vorschlägen eine gute Lösung. KonkreteVorschläge für die Möbelierung des Gesamtbereiches Auf dem Thie werden –nach einer Abstimmung mit der Stadtplanung und den betroffenen Eigentümern- in einer späteren Sitzung (Anfang 2015) vorgestellt.

 

 

Historischer Brunnen

 

Im Zuge der laufenden Bauarbeiten wurde ein historischer Brunnen freigelegt. Dieser wurde jetzt - auch provisorisch- wieder verschlossen. Zunächst wurde aber der Schlamm abgesaugt und zur Durchführung von analytischen Untersuchungen zwischengelagert. Im weiteren Verfahren wurde geprüft, inwieweit eine Abbildung des Brunnens auf der Oberfläche realisierbar ist. Hierzu gingen auch bereits einige Vorschläge aus der Bürgerschaft bei der Stadt Rheine und den Technischen Betriebe Rheine AöR ein. Diese Vorschläge wurden selbstverständlich bei den weiteren Überlegungen einbezogen. Denkbar wären mehrere Varianten:

1)          Aufmauerung des Brunnens direkt vor Ort = Wiederherstellung des historischen Erscheinungsbildes

2)          Anschluss einer Wasserentnahmeleitung und Aufbau einer Wasserentnahmestelle (z. B. Schwengelpumpe) abseits des Fahrbahnbereiches

3)          Markierung der Lage des Brunnens durch geänderte Oberfläche – z. B. andere Verlegetechnik oder andere Steinfarbe

4)          Für alle Varianten ist die Anbringung einer Informationstafel mit interessanten technischen und historischen Daten denkbar.

5)          Außerdem ist eine Anstrahlung der Örtlichkeit auf der Fläche bzw. des darstellenden Objektes (Pumpe bzw. Brunnen) vorstellbar.

 

Inwieweit die Varianten umsetzbar sind, wurde geprüft.

 

Einschätzung der Durchführbarkeit der verschiedenen Ideen:

 

Zu 1):         

Da der Brunnen im Verkehrsraum liegt, ist für diese Variante eine Umplanung erforderlich, die im Bereich des Brunnens eine Verengung der Fahrbahn zur Folge hat. Aufgrund der durch den Brunnen entstehenden Einengung an der südlichen Fahrbahnseite wird es erforderlich, die Fahrbahn nach Norden zu erweitern.

Das Zufahren zum Marktplatz wird insbesondere für große Fahrzeuge und Gespanne deutlich erschwert.

Im oberen Bereich des Brunnens verlaufen zwei Versorgungsleitungen, die bei einer Visualisierung des Brunnens als „echter“ Brunnen störend wirken und deshalb verlegt werden müssten. Diese Verlegung ist möglich.

Aufgrund der historischen Bedeutung des Brunnens wird der Gedanke der Wiederherstellung des Brunnens weiter verfolgt.

In der Anlage ist eine mögliche Lösung für einen geänderten Verlauf der Fahrbahn dargestellt.

Die durch diese Maßnahmen entstehenden Mehrkosten sowohl im straßenbaulichen Bereich als auch für Leitungsverlegungen und außerdem für die gegenständliche Darstellung des Brunnens in angemessenem Material werden durch die finanzielle Unterstützung Dritter aufgefangen.

 

Zu 2):

Der Anschluss einer Wasserentnahmeleitung mit Aufbau einer Entnahmestelle abseits des Fahrbahnbereiches ist eine durchaus umsetzbare Lösung. Vorstellbar wäre hier die Anordnung einer Pumpe und/oder einer Skulptur auf dem kleinen Platz vor dem historischen Giebel de Hauses Nr. 13. Hinweistafeln und/ oder eine kooperierende Darstellung in der Oberfläche (Pflasterstreifen) könnten die  Verbindung zum tatsächlichen Brunnenstandort visualisieren, der aber nicht baulich neu erstellt wird.

Im Gegensatz zur Variante 1 würde keine Einengung des Fahrbahnbereiches entstehen, so dass der nördliche Fahrbahnrand nahezu unverändert bleiben könnte. Dahingegen müsste die südöstliche Seite deutlich mehr Veränderungen hinnehmen als ursprünglich vorgesehen.

Auch für diese Maßnahme entstehen Mehrkosten, die durch finanzielle Unterstützung Dritter aufgefangen werden müssten.

Diese Variante wird zugunsten der Variante 1 nicht weiterverfolgt.

 

Zu 3):

Eine Markierung der Lage des Brunnens durch eine reine Veränderung der Oberflächenbefestigung ist ohne große Probleme umsetzbar. Fraglich ist, ob diese einfache Lösung der historischen Bedeutung des Brunnens gerecht würde.

Diese Variante wird zugunsten der Variante 1 nicht weiterverfolgt.

 

 

Zu 4):

Die Anbringung einer Informationstafel ist für alle genannten Varianten eine gute Ergänzung. Als alleiniger Hinweis auf die Existenz des historischen Brunnens ist sie aber aus Verfassersicht nicht geeignet.

Neben den technischen Daten wie Material, Durchmesser und Wandstärke sollte diese Tafel auch Informationen über die Historie des Brunnens enthalten – soweit sie bekannt sind. Zur besseren Vorstellbarkeit könnte auch ein Foto der Innenansicht des leeren Brunnens integriert werden.

Auch hier sind für die Kosten eventuell Sponsoren zu suchen.

 

Zu 5):

Eine Anstrahlung ist für die aufragenden Varianten (1 und 2) über eine integrierte Beleuchtung vorstellbar, während für Variante 3 denkbar wäre, an nahegelegenen Leuchten Spots zu installieren, die die bedeutende Stelle punktuell erhellen. Bei Variante 3 ist aber zu bedenken, dass eine Blendung der Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden muss. Auch hier ist zu bedenken, dass die Finanzierung dieser Maßnahme nicht gesichert ist.

 

Resümee:

Im anliegenden Plan wird vorgeschlagen, Variante 1 umzusetzen, d. h. der Brunnen soll in geeignetem Material vor Ort wiederhergestellt werden. Zusätzlich wird empfohlen, eine Informationstafel (Variante 4) an adäquater Stelle anzubringen. Sowohl die Kosten für die Herstellung des Brunnens als auch für die Informationstafel sollen von Dritten übernommen werden.

 

 

Änderung der Bauweise/ Verwendetes Material

 

Aufgrund der nicht ausreichenden Ergebnisse im Bereich der Haftzugfestigkeiten von Probennahmen aus den vom Auftragnehmer hergestellten Probenfeldern wird eine Änderung der Bauweise vorgeschlagen. Abweichend von der ausgeschriebenen starren Bauweise, die in der technischen Ausführung augenscheinlich so viele Schwierigkeiten mit sich bringt, dass auch ein erfahrenes Bauunternehmern zur regelgerechten Umsetzung nicht in der Lage ist,  soll eine ungebundene Bauweise zur Anwendung kommen.

 

Das in der ursprünglichen Ausschreibung gewählte Pflaster –dunkler Basalt in Abmessungen von etwa 14/20/12 cm- soll auch für die neu gewählte Bauweise verwendet werden, da dies der Stein ist, für den sich der Bauausschuss entschieden hat, und es keine Veranlassung gibt, einen anderen auszuwählen. Es handelt sich hierbei um den richtigen Stein für diesen Bereich. Der dunkle Basalt bietet einen optischen Kontrast zur in den Seitenbereichen eingebauten hellen Fläche aus Granitplatten.

 

Wegen des u. a. aufgrund handwerklicher Schwierigkeiten notwendig gewordenen Wechsels der Bauweise beteiligt sich die Baufirma am Änderungsprozess. So wurden beispielsweise seitens der Baufirma Vorschläge für ein geeignetes Material für eine Schottertragschicht oder auch den Gesamtaufbau der Fahrbahn gemacht. Nach Prüfung und Abwägung durch verschiedene Fachleute –sowohl intern als auch extern- wird dann die Entscheidung getroffen, welche Bauweise unter Verwendung welcher Materialien zum Einsatz kommen soll.

 

Die Bauweise entspricht –in verbesserter Ausführung- der historisch vorgelebten.

Um die Haltbarkeit der Fahrbahn zu verbessern und ein Verschieben und Verdrücken nach Möglichkeit zu verhindern, wird die Fahrbahn beidseitig höhengleich mit Granittiefborden eingefasst, so dass ein angenehmer Übergang zwischen Fahrbahn und Seitenbereichen entsteht. Farblich entsprechen die Tiefborde dem hellen grau der Seitenbereiche. Dem Tiefbord vorgelagert wird eine zweireihige Rinne aus den Steinen der Fahrbahn, die in einer für Rinnen üblichen Bauweise verlegt werden.

 

Die Fahrbahn wird in ungebundener Bauweise erstellt. Wichtig ist eine sichere Abführung des Oberflächenwassers, die durch den Einbau einer hochwertigen Schottertragschicht unter der feinkörnigen Bettungsschicht des Pflasters gewährleistet wird.

 

Im Gegensatz zur starren ist bei der nun gewählten Bauweise nicht von Beginn an eine mechanische Reinigung möglich. Im weiteren Ablauf ist aber eine Fugennachbehandlung durch die ausführende Firma im ersten Jahr nach Fertigstellung vorgesehen. Danach ist der Zustand der Fugen so, dass eine mechanische Reinigung möglich ist.

 

Die Änderung der Bauweise führt nicht zu einer Verschlechterung der Ausführungsqualität. Die Technische Betriebe Rheine AöR möchte mit der gewählten Bauweise eine hochwertige Ausführung sicherstellen, an der die Nutzer und Anlieger der Straße „Auf dem Thie“ optisch und technisch lange Gefallen finden und die für die Stadt eine optimale Lösung auch und vor allem vor dem Hintergrund der Haltbarkeit bietet. Die ungebundene Bauweise ist der gebundenen –bis auf die Einschränkungen bei der mechanischen Reinigung- ebenbürtig.

 

Die Baufirma ist von der vorgeschlagenen Bauweise überzeugt und verlängert die Gewährleistung um ein Jahr auf dann fünf Jahre.

 

Die Änderung der Bauweise führt zu keinen Mehrkosten. Es werden vornehmlich Materialien ausgetauscht und durch andere ersetzt. Beispiele hierfür sind eine Einfassung aus Granitborden und der Einbau einer Schottertragschicht anstelle der ausgeschriebenen Verwendung der Dränbetonschicht unterhalb der starr verlegten Basaltsteine im Fahrbahnbereich.

 

 

Zusammenfassung der wesentlichen Veränderungen zur bisherigen Planung:

 

Ab Haus Marktstraße 17 wird die Fahrbahn in ungebundener Pflasterbauweise hergestellt. Im Kreuzungsbereich Marktstraße/ Auf dem Thie entsteht durch eine Vergrößerung der zu erneuernden Fläche ein neuer Platz. Die Befestigung im zu diesem Platz gehörenden Einmündungsbereich Richtung Marktplatz besteht aus dem gleichen Material wie die Fahrbahn. Die Verkehrsführung (Stichworte: Einrichtungsverkehr und Fahrbahnverschwenkungen) bleibt unverändert. Die Parkmöglichkeiten bleiben bis auf den Wegfall von ein bis zwei Stellplätzen im Randbereich des neu entstehenden Platzes unverändert.

Unter dem Vorbehalt der Finanzierung durch Dritte soll der historische Brunnen angemessen in Szene gesetzt werden und eventuell Anstrahlungen vorgenommen werden.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung