Betreff
Antrag vom SV Eintracht Rodde 1968 e.V. auf förderunschädlichen, vorzeitigen Maßnahmenbeginn im Rahmen des Zuwendungsantrages für die Erneuerung der Heizungsanlage im Umkleidetrakt vom Stadion
Vorlage
403/14
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss stimmt dem förderunschädlichen und vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum Austausch der Heizungsanlage in den Umkleidetrakten zu.


Begründung:

 

Der SV Eintracht Rodde beantragte am 30. Mai 2014 zunächst zur Fristwahrung eine Zuwendung für die Erneuerung der Heizungsanlage.

Der Austausch wurde im Antrag damit begründet, dass die vorhandene Heizungs­anlage bereits 30 Jahre alt sei, immer reparaturanfälliger werde und auch energe­tisch nicht mehr dem neuesten Stand entspreche.

 

Die noch erforderlichen Kostenvoranschläge für das Projekt wurden inzwischen nachgereicht. Danach belaufen sich die Kosten nach dem preisgünstigsten Angebot auf 17.114,40 € brutto.

Der Zuwendungsantrag sowie der vorgenannte Kostenvoranschlag sind als Anlage beigefügt.

 

Beabsichtigt war, in der heutigen Sitzung des Sportausschusses eine Zustimmung für eine Förderung im laufenden Haushaltsjahr 2014 einzuholen, da zum Zeitpunkt der Antragstellung noch ausreichende Haushaltsmittel für Investitionskostenzu­schüsse verfügbar waren und sich die Verwaltung bei einem Ortstermin von der Dringlichkeit der Maßnahme überzeugen konnte.

 

Dieses Vorhaben ist mit der Verhängung der haushaltswirtschaftlichen Sperre mit Wirkung vom 27. August 2014 nicht mehr möglich; bekanntlich können seit diesem Zeitpunkt lediglich noch Aufwendungen getätigt werden, für die eine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung besteht.

Somit ist eine Entscheidung über den Zuwendungsantrag frühestens in der nächsten Sitzung des Sportausschusses möglich, die voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2015 stattfindet.

 

Nach mehrmaligen Telefonaten mit dem Vorsitzenden, Herrn Kalter, sowie dem Ge­schäftsführer, Herrn Heeke, hat sich herausgestellt, dass mit der Erneuerung nicht so lange gewartet werden kann.

Vor allem in der nun anstehenden Herbst- und Winterzeit sei mit zunehmenden Störungen zu rechnen, die Heizleistung insgesamt sei nicht mehr ausreichend.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dem förderunschädlichen und vorzei­tigen Maßnahmenbeginn zuzustimmen, um die grundsätzliche Fördermöglichkeit zu erhalten.
Zu betonen ist in diesem Zusammenhang, dass mit einer Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn keine Entscheidung über die Förderung an sich getroffen wird.

 

Der SV Eintracht Rodde verfügt mit aktuellem Stand über insgesamt 527 Mitglieder und einem Jugendanteil i.H.v. 33,12 Prozent.

Die Entwicklung der Mitgliederzahlen seit 2010 (583 Personen) ist insgesamt zwar leicht rückläufig, seit 2013 (523 Mitglieder) wurde dieser Trend aber gestoppt.

Der Anteil der jugendlichen Mitglieder liegt dauerhaft über 30 Prozent.

 

Durch Basis- und Jugendförderung würde sich eine Förderquote von insgesamt 63,12 Prozent ergeben, so dass bei entsprechendem Beschluss im nächsten Jahr eine Förderung von insgesamt 10.802,61 € möglich wäre.

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.


Anlage: Förderantrag vom SV Eintracht Rodde mit Kostenvoranschlag