Betreff
Antrag vom Zucht-, Reit- und Fahrverein (ZRuF) Altenrheine auf Zustimmung eines vorzeitigen und förderunschädlichen Maßnahmenbeginns für die Erneuerung des Hallenreitbodens
Vorlage
404/14
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss stimmt dem förderunschädlichen und vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Erneuerung des Hallenreitbodens zu.


Begründung:

 

Der Zucht-, Reit- und Fahrverein (ZRuF) Altenrheine beantragte am 22. September 2014 eine Zuwendung für den Austausch des vorhandenen Hallenreitbodens für das Jahr 2015.

 

Der Austausch wird damit begründet, dass durch die intensive Beanspruchung durch Reit- und Voltigierstunden regelmäßig Ausbesserungsarbeiten erforderlich seien.

Der Bodenbelag sei inzwischen so sehr verschlissen, dass die Abstände für Ausbes­serungen immer kürzer würden.
Deshalb solle der Reitboden von Grund auf neu aufgebaut werden, um dauerhaft Kosten einzusparen.

Gleichzeitig beantragt der Verein durch seine Geschäftsführerin, Frau Reeker, die Genehmigung zum vorzeitigen und förderunschädlichen Maßnahmenbeginn.

Erklärt wird der Antrag gemäß vorliegendem Schreiben sowie einem Telefonat mit Frau Reeker am 2. Oktober 2014 damit, dass der Austausch so schnell wie möglich erfolgen solle; da die Hauptnutzungszeit der Halle im Herbst/Winter liege, sei der Wechsel im März/April 2015 beabsichtigt. Da aber die Terminvereinbarung mit der ausführenden Firma noch abgesprochen werden müsse, könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Austausch bereits im Januar oder Februar 2015 erfolgen müsse. Hieraus könnten sich gegebenenfalls auch Vorteile bei der Preisgestaltung ergeben.

 

Die Maßnahme solle im nächsten Jahr durchgeführt werden, da die aktuelle Situa­tion eine Gefährdung für Pferd und Reiter/in darstelle, weil der Boden trotz intensi­ver Pflege nach kürzester Zeit tiefe Furchen und Löcher aufweise.


Da Frau Reeker nicht wisse, ob zu diesem Zeitpunkt über den Antrag bereits eine Entscheidung im Sportausschuss getroffen werden könne, werde vorsorglich darum gebeten, mit der Maßnahme vor Beschlussfassung beginnen zu können, ohne dass sich ne­gative Auswirkungen auf die Förderung ergäben.

 

Für die Verwaltung ist die Begründung vom ZRuF Altenrheine nachvollziehbar, so dass der vorzeitige und förderunschädliche Maßnahmenbeginn befürwortet wird.

 

Frau Reeker wurde in dem og. Telefonat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit einem solchen Beschluss noch keine Zustimmung für eine Zuwendung verbunden sei.

 

Der ZRuF Altenrheine verfügt aktuell über 190 Mitglieder und einen Kinder-/Jugendanteil i.H.v. 46,79 Prozent.

 

Die Mitgliederentwicklung der letzten fünf Jahre (2010 bis 2014) ist in der beige­fügten Übersicht dargestellt:

 

Jahr

Gesamtmit-

gliederzahl

Anteil Kinder-/

Jugendliche

2010

221

40,27 %

2011

211

42,65 %

2012

205

50,00 %

2013

194

43,67 %

2014

190

46,79 %

Anmerkung: Seit 2012 wird der Kinder-/Jugendanteil ohne Mitglieder
berechnet, die älter als 60 Jahre alt sind.

 

Aufgrund des hohen Kinder-/Jugendanteils könnte die Maximalförderung von

70 Prozent gewährt werden.

Dies würde bezogen auf den günstigsten Kostenvoranschlag (9.829,40 €) einen Zu­schussbetrag i.H.v. 6.880,58 € ergeben.

In dieser Höhe lautet auch der Zuwendungsantrag vom Verein.

 

Um Zuwendung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.


Anlage: Zuwendungsantrag inklusive Kostenvoranschlag vom
             ZRuF Altenrheine für die Erneuerung des Hallenreitbodens