Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss stimmt dem förderunschädlichen und vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Erneuerung des Hallenreitbodens zu.
Begründung:
Der Zucht-, Reit- und Fahrverein (ZRuF) Altenrheine beantragte am 22. September 2014 eine Zuwendung für den Austausch des vorhandenen Hallenreitbodens für das Jahr 2015.
Der Austausch wird damit begründet, dass durch die intensive Beanspruchung durch Reit- und Voltigierstunden regelmäßig Ausbesserungsarbeiten erforderlich seien.
Der Bodenbelag sei inzwischen so sehr verschlissen, dass
die Abstände für Ausbesserungen immer kürzer würden.
Deshalb solle der Reitboden von Grund auf neu aufgebaut werden, um dauerhaft
Kosten einzusparen.
Gleichzeitig beantragt der Verein durch seine Geschäftsführerin, Frau Reeker, die Genehmigung zum vorzeitigen und förderunschädlichen Maßnahmenbeginn.
Erklärt wird der Antrag gemäß vorliegendem Schreiben sowie einem Telefonat mit Frau Reeker am 2. Oktober 2014 damit, dass der Austausch so schnell wie möglich erfolgen solle; da die Hauptnutzungszeit der Halle im Herbst/Winter liege, sei der Wechsel im März/April 2015 beabsichtigt. Da aber die Terminvereinbarung mit der ausführenden Firma noch abgesprochen werden müsse, könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Austausch bereits im Januar oder Februar 2015 erfolgen müsse. Hieraus könnten sich gegebenenfalls auch Vorteile bei der Preisgestaltung ergeben.
Die Maßnahme solle im nächsten Jahr durchgeführt werden, da die aktuelle Situation eine Gefährdung für Pferd und Reiter/in darstelle, weil der Boden trotz intensiver Pflege nach kürzester Zeit tiefe Furchen und Löcher aufweise.
Da Frau Reeker nicht wisse, ob zu diesem Zeitpunkt über den Antrag bereits eine
Entscheidung im Sportausschuss getroffen werden könne, werde vorsorglich darum
gebeten, mit der Maßnahme vor Beschlussfassung beginnen zu können, ohne dass
sich negative Auswirkungen auf die Förderung ergäben.
Für die Verwaltung ist die Begründung vom ZRuF Altenrheine nachvollziehbar, so dass der vorzeitige und förderunschädliche Maßnahmenbeginn befürwortet wird.
Frau Reeker wurde in dem og. Telefonat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit einem solchen Beschluss noch keine Zustimmung für eine Zuwendung verbunden sei.
Der ZRuF Altenrheine verfügt aktuell über 190 Mitglieder und einen Kinder-/Jugendanteil i.H.v. 46,79 Prozent.
Die Mitgliederentwicklung der letzten fünf Jahre (2010 bis 2014) ist in der beigefügten Übersicht dargestellt:
Jahr |
Gesamtmit- gliederzahl |
Anteil Kinder-/ Jugendliche |
2010 |
221 |
40,27
% |
2011 |
211 |
42,65
% |
2012 |
205 |
50,00
% |
2013 |
194 |
43,67
% |
2014 |
190 |
46,79
% |
Anmerkung: Seit 2012 wird
der Kinder-/Jugendanteil ohne Mitglieder
berechnet, die älter als 60 Jahre alt sind.
Aufgrund des hohen
Kinder-/Jugendanteils könnte die Maximalförderung von
70 Prozent gewährt
werden.
Dies würde bezogen
auf den günstigsten Kostenvoranschlag (9.829,40 €) einen Zuschussbetrag i.H.v.
6.880,58 € ergeben.
In dieser Höhe
lautet auch der Zuwendungsantrag vom Verein.
Um Zuwendung zum
Beschlussvorschlag wird gebeten.
Anlage: Zuwendungsantrag inklusive Kostenvoranschlag
vom
ZRuF Altenrheine für die
Erneuerung des Hallenreitbodens