Betreff
Übersicht der Anträge auf Investitionskostenzuschüsse für das Jahr 2015
Vorlage
409/14
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss nimmt die für das Jahr 2015 eingereichten Anträge auf Zuwendungen für Investitionskostenzuschüsse zur Kenntnis.


Begründung:

 

Die Sportförderrichtlinien der Stadt Rheine sehen vor, dass Anträge für den Erwerb, Bau und Ausstattung von Sporteinrichtungen bis zum 1. Oktober eines Jahres ein­zureichen sind, um eine Förderung im nachfolgenden Jahr zu ermöglichen.

Über die Förderfähigkeit entscheidet bis zu einer Zuwendung von 6.000,00 € der Sportservice und bei einem Betrag von mehr als 6.000,00 € der Sportausschuss.

 

Als Information beigefügt ist eine Übersicht aller bis zum oben genannten Stichtag am 1. Oktober 2014 eingereichten Förderanträge.
Geplant ist, in der ersten Sportausschusssitzung des Jahres 2015 – ein Termin steht bisher noch nicht fest – über die Anträge mit einer Fördersumme oberhalb von 6.000,00 € zu entscheiden.

 

Wie aus der Übersicht zu entnehmen ist, stehen dem verfügbaren Haushaltsansatz von 264.700 € bereits jetzt Anträge mit einem Gesamtvolumen von 307.139,77 € gegenüber; hierin enthalten ist eine Summe von 38.000,00 €, die als Merkposten berücksichtigt wurde. In diesem Umfang sind nach den Jahresergebnissen der Jahre 2013 und 2014 mit weiteren Zuwendungsanträgen von Sportvereinen im Jahres­verlauf 2015 zu rechnen.

 

Bereits heute ergibt sich ein rechnerisches Defizit in Höhe von 42.439,77 €, welches sich dadurch erhöhen wird, dass vom TC Grün-Weiß Rheine für die Sanierung der sanitären Anlagen noch keine Kostenvoranschläge bzw. Kostenschätzung abgegeben wurden, so dass die Höhe der möglichen Zuwendung in diesem Fall noch nicht be­rechnet werden konnte.

 

Da für einen Teil der Anträge bisher lediglich Kostenschätzungen abgegeben wurden bzw. noch ein zweites Angebot aussteht, sind Änderungen bei den Zuschussbeträ­gen wahrscheinlich.
Entsprechende Informationen hierzu sowie zu weiteren möglichen Einflussfaktoren sind nachfolgend dargestellt:

 

Antrag vom ETuS Rheine auf Zuwendung für Grunderwerb

Die im Antrag genannten Grunderwerbs- und Nebenkosten (35.000 €) sind ge­schätzt. Geplant ist nach Mitteilung des Vereins ein Ankauf zusätzlicher Flächen im Bereich der vereinseigenen Sporthalle an der Lindenstraße. Bisher eingereicht wur­den für diesen Bereich insgesamt vier Kurz- bzw. Grobkonzepte:

 

-> Aus-, Um- und Anbau an der ETuS Sporthalle, Schaffung einer Außenmehr-
     zweckhalle

-> Anbau von Kurs-/Gymnastikräumen mit den erforderlichen Sanitär- und Geräte-
     räumen

-> Anbau einer Sporthalle mit Sanitär-/Geräteräumen

-> Anbau einer Sporthalle mit Kurs-/Gymnastikräumen mit den erforderlichen
     Sanitär-/Geräteräumen

 

Der Verein wurde gebeten, bis zu einer Entscheidung über den Zuschussantrag für den Grunderwerb ein vollständiges Nutzungs- und Finanzierungskonzept sowie ei­nen Zeitplan einzureichen, um die Maßnahme insgesamt aus sportfachlicher Sicht beurteilen zu können. Auf dieser Grundlage soll ein Entscheidungsvorschlag für die Zuwendung bezüglich des Grunderwerbs formuliert werden.

Da nach den Vorgaben der allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Rheine  Grunderwerb und Herrichten eines Grundstückes nicht als Maßnahmenbeginn anzu­sehen sind, bedarf es im vorliegenden Fall für den Kauf des Grundstückes keiner Zustimmung eines vorzeitigen und förderunschädlichen Maßnahmenbeginns im Sinne der Sportförderrichtlinien; eine Förderung wäre also auch nach Erwerb noch möglich.

 

Antrag vom FC Eintracht Rheine auf einen Zuschuss für die Sanierung der Bewäs­serungsanlage im Auto Senger Stadion (Uhlenhook)

Die angegebenen Aufwendungen beruhen auf einer Kostenschätzung; die beiden noch fehlenden Kostenvoranschläge werden vom Verein nachgereicht. Ursprünglich geplant war die Durchführung noch im laufenden Haushaltsjahr, die Maßnahme konnte wegen der Haushaltssperre aber nicht mehr verwirklicht werden.

 

Antrag vom SV Grün-Weiß Rheine auf eine Zuwendung für den Austausch der Hei­zungsanlage:

Ein fristwahrender Antrag liegt zusammen mit einer Kostenschätzung vor. Die bei­den noch fehlenden Kostenvoranschläge werden vom Verein nachgereicht.

 

Antrag vom SV Grün-Weiß Rheine auf Unterstützung zur Renovierung des Kassen­hauses:

Ein fristwahrender Antrag liegt zusammen mit einer Kostenschätzung vor. Die bei­den noch fehlenden Kostenvoranschläge werden vom Verein nachgereicht.

 

Antrag von Eintracht Rodde auf einen Zuschuss zur Erneuerung der Heizungsanlage im Fußballstadion:

Verwiesen wird auf die Vorlage 403/14 – „Antrag vom SV Eintracht Rodde auf Zu­stimmung eines vorzeitigen und förderunschädlichen Maßnahmenbeginns“ zur heu­tigen Sitzung.

 

Antrag vom FC Eintracht Rheine auf Unterstützung für die Sanierung der Spielerka­binen (Umkleiden, Duschen und Toiletten) in der OBI-Arena (Delsen):

Da der FC Eintracht Rheine (FCE) für diesen Bereich vorsteuerabzugsberechtigt ist, können ausschließlich die Netto-Investitionen bezuschusst werden. Der noch aus­stehende zweite Kostenvoranschlag wird vom Verein nachgereicht.

 

Antrag vom Zucht-, Reit- und Fahrverein (ZRuF) Altenrheine auf Zuwendung für die Erneuerung des Hallenreitbodens:

Auf die Vorlage 404/14 für die heutige Sitzung des Sportausschusses wird verwie­sen.

 

Antrag vom SV Mesum auf finanzielle Unterstützung zur Rekonstruktion/Sanierung des Rasenfußballfeldes der ehemaligen Reitsportanlage:

Da der SV Mesum für diesen Bereich vorsteuerabzugsberechtigt ist, können aus­schließlich die Netto-Kosten bezuschusst werden. Ein noch ausstehender zweiter Kostenvoranschlag wird vom Verein nachgereicht.

 

Antrag vom TV Jahn Rheine auf einen Zuschuss für die Sanierung des Sportbodens in der Kampfsporthalle (Tokio):

Der Verein beantragt eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent (= 10.292,36 €), möglich wäre jedoch eine anteilige Finanzierung durch den Sportservice von 70 Pro­zent (= 14.409,31 €). Deshalb wurde auch dieser höhere Betrag in die Übersicht aufgenommen.
Der eingereichte Kostenvoranschlag datiert vom 20.08.2013, dieser wird nach Mit­teilung des Vereins noch aktualisiert. Der noch ausstehende zweite Kostenvoran­schlag werde ebenfalls nachgereicht.

 

Antrag vom TC Grün-Weiß Mesum auf eine Zuwendung für die Sanierung der sani­tären Anlagen auf dem Tennisgelände:

Die erforderlichen Kostenvoranschläge sowie das Finanzierungskonzept werden vom Verein nachgereicht.


Anlage: Übersicht über die Förderanträge auf Investitionskostenzuschüsse
              für das Jahr 2015