Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss nimmt die für das Jahr 2015 eingereichten Anträge auf Zuwendungen für Investitionskostenzuschüsse zur Kenntnis.
Begründung:
Die Sportförderrichtlinien der Stadt Rheine sehen vor, dass Anträge für den Erwerb, Bau und Ausstattung von Sporteinrichtungen bis zum 1. Oktober eines Jahres einzureichen sind, um eine Förderung im nachfolgenden Jahr zu ermöglichen.
Über die Förderfähigkeit entscheidet bis zu einer
Zuwendung von 6.000,00 € der
Als Information beigefügt ist eine Übersicht aller bis zum
oben genannten Stichtag am 1. Oktober 2014 eingereichten Förderanträge.
Geplant ist, in der ersten Sportausschusssitzung des Jahres 2015 – ein Termin
steht bisher noch nicht fest – über die Anträge mit einer Fördersumme oberhalb
von 6.000,00 € zu entscheiden.
Wie aus der Übersicht zu entnehmen ist, stehen dem verfügbaren Haushaltsansatz von 264.700 € bereits jetzt Anträge mit einem Gesamtvolumen von 307.139,77 € gegenüber; hierin enthalten ist eine Summe von 38.000,00 €, die als Merkposten berücksichtigt wurde. In diesem Umfang sind nach den Jahresergebnissen der Jahre 2013 und 2014 mit weiteren Zuwendungsanträgen von Sportvereinen im Jahresverlauf 2015 zu rechnen.
Bereits heute ergibt sich ein rechnerisches Defizit in Höhe von 42.439,77 €, welches sich dadurch erhöhen wird, dass vom TC Grün-Weiß Rheine für die Sanierung der sanitären Anlagen noch keine Kostenvoranschläge bzw. Kostenschätzung abgegeben wurden, so dass die Höhe der möglichen Zuwendung in diesem Fall noch nicht berechnet werden konnte.
Da für einen Teil der Anträge bisher lediglich
Kostenschätzungen abgegeben wurden bzw. noch ein zweites Angebot aussteht, sind
Änderungen bei den Zuschussbeträgen wahrscheinlich.
Entsprechende Informationen hierzu sowie zu weiteren möglichen Einflussfaktoren
sind nachfolgend dargestellt:
Antrag vom ETuS Rheine auf Zuwendung für Grunderwerb
Die im Antrag genannten Grunderwerbs- und Nebenkosten (35.000 €) sind geschätzt. Geplant ist nach Mitteilung des Vereins ein Ankauf zusätzlicher Flächen im Bereich der vereinseigenen Sporthalle an der Lindenstraße. Bisher eingereicht wurden für diesen Bereich insgesamt vier Kurz- bzw. Grobkonzepte:
-> Aus-, Um- und Anbau an der ETuS Sporthalle,
Schaffung einer Außenmehr-
zweckhalle
-> Anbau von Kurs-/Gymnastikräumen mit den
erforderlichen Sanitär- und Geräte-
räumen
-> Anbau einer Sporthalle mit Sanitär-/Geräteräumen
-> Anbau einer Sporthalle mit Kurs-/Gymnastikräumen mit
den erforderlichen
Sanitär-/Geräteräumen
Der Verein wurde gebeten, bis zu einer Entscheidung über den Zuschussantrag für den Grunderwerb ein vollständiges Nutzungs- und Finanzierungskonzept sowie einen Zeitplan einzureichen, um die Maßnahme insgesamt aus sportfachlicher Sicht beurteilen zu können. Auf dieser Grundlage soll ein Entscheidungsvorschlag für die Zuwendung bezüglich des Grunderwerbs formuliert werden.
Da nach den Vorgaben der allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Rheine Grunderwerb und Herrichten eines Grundstückes nicht als Maßnahmenbeginn anzusehen sind, bedarf es im vorliegenden Fall für den Kauf des Grundstückes keiner Zustimmung eines vorzeitigen und förderunschädlichen Maßnahmenbeginns im Sinne der Sportförderrichtlinien; eine Förderung wäre also auch nach Erwerb noch möglich.
Antrag vom FC Eintracht Rheine auf einen Zuschuss für
die Sanierung der Bewässerungsanlage im Auto Senger Stadion (Uhlenhook)
Die angegebenen Aufwendungen beruhen auf einer Kostenschätzung; die beiden noch fehlenden Kostenvoranschläge werden vom Verein nachgereicht. Ursprünglich geplant war die Durchführung noch im laufenden Haushaltsjahr, die Maßnahme konnte wegen der Haushaltssperre aber nicht mehr verwirklicht werden.
Antrag vom SV Grün-Weiß Rheine auf eine Zuwendung für
den Austausch der Heizungsanlage:
Ein fristwahrender Antrag liegt zusammen mit einer Kostenschätzung vor. Die beiden noch fehlenden Kostenvoranschläge werden vom Verein nachgereicht.
Antrag vom SV Grün-Weiß Rheine auf Unterstützung zur
Renovierung des Kassenhauses:
Ein fristwahrender Antrag liegt zusammen mit einer Kostenschätzung vor. Die beiden noch fehlenden Kostenvoranschläge werden vom Verein nachgereicht.
Antrag von Eintracht Rodde auf einen Zuschuss zur Erneuerung
der Heizungsanlage im Fußballstadion:
Verwiesen wird auf die Vorlage 403/14 – „Antrag vom SV Eintracht Rodde auf Zustimmung eines vorzeitigen und förderunschädlichen Maßnahmenbeginns“ zur heutigen Sitzung.
Antrag vom FC Eintracht Rheine auf Unterstützung für
die Sanierung der Spielerkabinen (Umkleiden, Duschen und Toiletten) in der
OBI-Arena (Delsen):
Da der FC Eintracht Rheine (FCE) für diesen Bereich vorsteuerabzugsberechtigt ist, können ausschließlich die Netto-Investitionen bezuschusst werden. Der noch ausstehende zweite Kostenvoranschlag wird vom Verein nachgereicht.
Antrag vom Zucht-, Reit- und Fahrverein (ZRuF)
Altenrheine auf Zuwendung für die Erneuerung des Hallenreitbodens:
Auf die Vorlage 404/14 für die heutige Sitzung des Sportausschusses wird verwiesen.
Antrag vom SV Mesum auf finanzielle Unterstützung zur
Rekonstruktion/Sanierung des Rasenfußballfeldes der ehemaligen Reitsportanlage:
Da der SV Mesum für diesen Bereich vorsteuerabzugsberechtigt ist, können ausschließlich die Netto-Kosten bezuschusst werden. Ein noch ausstehender zweiter Kostenvoranschlag wird vom Verein nachgereicht.
Antrag vom TV Jahn Rheine auf einen Zuschuss für die
Sanierung des Sportbodens in der Kampfsporthalle (Tokio):
Der Verein beantragt eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent
(= 10.292,36 €), möglich wäre jedoch eine anteilige Finanzierung durch den
Der eingereichte Kostenvoranschlag datiert vom 20.08.2013, dieser wird nach Mitteilung
des Vereins noch aktualisiert. Der noch ausstehende zweite Kostenvoranschlag
werde ebenfalls nachgereicht.
Antrag vom TC Grün-Weiß Mesum auf eine Zuwendung für
die Sanierung der sanitären Anlagen auf dem Tennisgelände:
Die erforderlichen Kostenvoranschläge sowie das Finanzierungskonzept werden vom Verein nachgereicht.
Anlage: Übersicht über die Förderanträge auf
Investitionskostenzuschüsse
für das Jahr 2015