Betreff
Sonderprogramm Heizungserneuerung 2006-2009
Vorlage
052/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt die zwingenden Notwendigkeiten zur Erneuerung von Heizungsanlagen der Stadt Rheine in den Jahren 2006 bis 2009 zur Kenntnis.

 

Den dafür notwendigen Finanzbedarf in Höhe von ca. 955.000 € soll durch ein Sonderprogramm auf die vier kommenden Haushaltsjahre verteilt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind zum nächsten Haushaltsplan anzumelden.


Begründung:

 

 

  1. Ist-Zustand

 

Die in der beigefügten Tabelle aufgeführten zehn Heizungsanlagen wurden zwischen den Jahren 1976 bis 1984 installiert.

 

In den Jahren 1981 bis 1986 wurden ca. 80 % der städtischen Heizkesselanlagen auf Gas- bzw. Öl-/Gasfeuerung umgestellt. In diesem Zusammenhang sind die Heizkessel, Brenner und Regelungsanlagen auf den neuesten Stand der damaligen Technik gebracht worden.

 

Die rechnerische Nutzungsdauer von 20 Jahren nach VDI 2067 ist heute bei diesen Anlagen bereits seit Jahren erreicht bzw. zum Teil schon erheblich überschritten.

 

Aufgrund des Alters der Kesselanlagen und des Zustandes wurde schon im Jahr 2001/2002 von der Fa. K&L, Heidelberg im Rahmen eines Energiecontrollings die Sanierung der Anlagen empfohlen.

 

Bedingt durch gesetzliche Vorgaben (Feuerungsverordnung, Energieeinsparverordnung, Trinkwasserverordnung) mussten in den vergangenen Jahren schon eine Vielzahl von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen saniert werden. Die Maßnahmen wurden anhand eines im Jahr 2001 beschlossenen Sonderprogrammes in den Jahren 2002 bis 2005 durchgeführt.

 

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Anlagen waren nicht im vorgenannten Sonderprogramm von 2002-2005 enthalten, da sie trotz ihres Alters im Jahr 2001 noch die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für den Abgasverlust eingehalten haben. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte von diesen Anla­gen in den kommenden Jahren nicht mehr eingehalten werden können und somit eine Sanierung erforderlich wird.

 

  1. Versorqunqssicherheit und Werterhaltung (Gebäude)

 

Die erforderlichen Investitionen sind aber nicht dem Bereich Energieeinsparung und Umweltschutz, sondern in hohem Maße der Versorgungssicherheit und der Werterhaltung (Gebäude) zuzuordnen.

 

Aufgrund des Alters der Anlagen gestaltet sich eine Ersatzteilbeschaffung im Reparaturfall immer schwieriger. Hierdurch kann es im Störungsfall ggf. zu längeren Ausfallzeiten kommen. Für diesen Zeitraum muss dann damit gerechnet werden, dass eine ausreichende Wärmeversorgung nicht mehr gegeben ist.

 

So traten z. B. zu Beginn der Heizperiode am Heizkessel 2 des Neuen Rat­hauses vermehrt Störungen im Heizbetrieb auf. Die Wartungsfima stellte bei der Überprüfung des Heizkessels fest, dass die Schamotte-Abmauerung im hinteren Teil der Brennkammer in sich zusammengefallen war. Der Kessel musste daraufhin außer Betrieb genommen werden.

 

Die Schamotte-Abmauerung wurde zwischenzeitlich durch einen Kachelofenbauer wieder repariert. Die Ausfallzeit des Heizkessels betrug insgesamt ca. 14 Tage. Nach Aussage des Kachelofenbauers ist der Schaden an der Schamotte-Abmauerung auf das Alter der Kesselanlage (Baujahr 1976) zurückzuführen.

 

Nur aufgrund der relativ milden Witterung war es möglich den Heizbetrieb mit dem verbliebenen Kessel 1 aufrechtzuerhalten. Ein ausreichender Heizbetrieb mit nur einem Heizkessel ist bis zu einer Außentemperatur von lediglich ca. 5 °C möglich.

 

Ein Ausfall in den Wintermonaten hätte sicherlich zur Folge gehabt, das die zu versorgenden Gebäudeteile nicht mehr ausreichend beheizt werden könnten. Bei starkem Frost ist hier gegebenenfalls mit Frostschäden in Teilbereichen zu rechnen.

 

Aufgrund des hohen Alters der vorhandenen Kesselanlagen und der damit verbundenen Störanfälligkeit wird hier zwingend zu einem Austausch der Kesselanlagen für das Rathauszentrum im Jahr 2006 geraten. Die Teileigentümergemeinschaft SASS wurde bereits über eine anstehende Sanierung der Kesselanlagen informiert.

 

  1. Enerqieeinsparung und Umweltschutz

 

Die Untersuchungen und Berechnungen der Fa. K&L zeigten, daß durch die Installation von neuen Wärmeerzeugern eine wesentliche Verbrauchs- und Kostenreduzierung erreicht werden kann.

 

Durch die Modernisierung der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Heizungsanlagen wird nach Aussage der Fa. K&L der Brennstoffverbrauch deutlich reduziert (- ca. 840.000 kWh/a) und die Umwelt erheblich geschont (C02-Einsparung ca.170 t/a).

 

Der Gesamt-Heizenergieverbrauch konnte durch die bereits in den vergangenen Jahren durchgeführten Heizungs-Sanierungsmaßnahmen in Verbindung mit dem Fenstererneuerungsprogramm trotz zusätzlicher Belegungsstunden und Flächenzuwächse um ca. 8,7 % gesenkt werden (siehe Energiebericht 2002/2003). Hierdurch konnten die hohen Gaspreissteigerungen der letzten Jahre zum Teil aufgefangen werden. Gleichwohl kann eine Amortisation der Investitionen zur Heizungssanierung durch die Verbrauchseinsparung größtenteils nicht erzielt werden.

 

  1. Fazit

 

Durch das Sonderprogramm „Heizungserneuerung" soll die Betriebssicherheit der betroffenen Objekte gewährleistet werden. Die Heizungserneuerung führt zu positiven ökonomischen und ökologischen Entwicklungen. Das Programm soll vorausschauend die Sanierung der Heizungsanlagen auf den Planungszeitraum 2006 bis 2009 verteilen um die Haushaltsbelastung in einem vertretbaren Rahmen zu stellen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Sanierungsbedarf von Heizungsanlagen in den kommenden 5 Jahren