Betreff
Neuorganisation der Betreuungsbehörde - öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Steinfurt
Vorlage
413/14
Aktenzeichen
II - 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbar zur Übertragung der Aufgaben im Betreuungsrecht von der Stadt Rheine auf den Kreis Steinfurt in der Form der Anlage zu.


Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hatte ich seiner Sitzung am 11. September 2014 (Vorlage Nr. 310/14) beschlossen, die Aufgaben der Betreuungsbehörde der Stadt Rheine zukünftig vom Kreis Steinfurt wahrnehmen zu lassen. Die Verwaltung hat dazu mit dem Kreis Steinfurt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausgehandelt. Die vom Jugendhilfeausschuss vorgegebenen Ziele

  • ein Büro in Rheine, damit für die Bürger der Stadt Rheine keine Nachteile entstehen
  • Personalkostenerstattung nach den KGST-Richtwerten zu den Personal-, Sachkosten und Gemeinkosten
  • kein finanzieller Mehraufwand für die Stadt Rheine

werden erreicht.

 

Auf den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der Anlage wird verwiesen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Diakonische Betreuungsverein, mit dem die Stadt Rheine einen Vertrag über die Querschnittsaufgaben nach dem Bundesbetreuungsgesetz geschlossen hat und der wegen einzuhaltender Kündigungsfristen mindestens noch bis zum 31.12.2015 weiterläuft, möchte übergangslos die Zusammenarbeit mit dem Kreis Steinfurt fortsetzen.

 

Da der Vertrag der Stadt Rheine mit dem Diakonische Betreuungsverein inhaltlich den Verträgen des Kreises Steinfurt mit seinen von ihm beauftragten Betreuungsvereinen gleicht, gibt es keine finanziellen Auswirkungen bei der Finanzierung der Querschnittsaufgaben.

 

 

Die Personalkostenerstattung errechnet sich mit Stand heute wie folgt:

 

  73.484 Einwohner in Rheine______

434.481 Einwohner im Kreis Steinfurt

= 16,9 %

 

KGST S 12 TVöD: (58.500 € + 10 %) x 4 Stellen x 16,9 % = 43.500,60 €

 

Schon mit dem Haushalt für 2014 wurden ab 2015 jährlich 68.000 € bereitgestellt, da seinerzeit mindestens die Kosten für eine Vollzeitstelle erwartet wurden, wenn die Aufgaben der Betreuungsbehörde von der Stadt Rheine selber erledigt würden. Bei dieser Vereinbarung mit Kreis Steinfurt braucht auf Grund von Synergieeffekten nur ein Stellenanteil von 0,68 finanziert werden.

 

Auch wenn mittelfristig der Kreis Steinfurt eine Stellenausweitung vornehmen müsste, wenn z.B. die Arbeitsumfänge steigen sollten, wird der vorhandene Haushaltsansatz ausreichen. Auch die jährlichen Tarifsteigerungen, die in die KGST-Tabellen übernommen werden, können finanziert werden.

 

Die Finanzierung ist damit gesichert.

 

Für das Haushaltsjahr 2015 ist eine einmalige Kürzung des Ansatzes von 68.000 € um 20.000 € realistisch. Für 2016 ff. sollte mit der Anpassung des Haushaltsansatzes abgewartet werden, um die Auswirkungen des Betreuungsbehörden-Stärkungsgesetzes besser abschätzen zu können.